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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Editor]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 1.1859

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Bader, Joseph: Die Kommunisten von Amoltern: ein sozial-historisches Genrebild
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https://doi.org/10.11588/diglit.42306#0297
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— 281

theil in der gemeinen Kasse belassen); für jegliches Kapital eine
Portion vom allgemeinen Gewinn nach den: Verhältnisse der
gemachten wöchentlichen Einlage; allen denen, welche zum allge-
meinen Gewinne durch Arbeit nichts beitragen, den jährlichen Zins
für's Jahrzehent zu 100 anstatt zu 69 Gulden gerechnet.
4) Die Versicherung für diese Kapitalien und Nutzbar-
keiten soll darin beruhen, daß die ganze Masse und Gesellschaft
dafür gut stehet, daß allerorten geistliche und weltliche Vorsteher
davon wissen, und daß in jedem Orte die erlegte Summe meh-
rcntheils verwendet werden kann.
5) Mit den Kapitalien aber sollen alle Gattungen einträg-
licher Gewerbe getrieben werden, als nämlich dem Handwerks-
und Bauersmann die nöthigen Materialien anschaffen, Viehzuchten
von allerlei nützlichen Thieren anlegen, in bestehenden Fabriken
arbeiten lassen, Kaufläden von abgängigen Dingen aufrichten,
den Verschuldeten ihr Vermögen zum Pfände annehmen, sie's
auslösen und abverdieneu machen, mit Handelsleuten in Gesell-
schaft treten, Lieferungen übernehmen; aber Alles mit der nö-
thigen Vorsicht zur Vermeidung aller Gefahr.
6) Zu dieser Gesellschaft soll ein Ort nach dem andern
angeworben werden, damit sämmtliche Geschäfte allein durch die
Hände der Gesellfchaftsglieder gehen und versichert bleiben, wobei
dann die großen Fuhr- und Schifflcute mithalten werden, so daß
aller Gewinn der Gesellschaft verbleibt.
7) Alle Schriften und Rechnungen sollen oder mögen die
Kapuziner unter ihre Oberverwaltung nehmen und auch die
Correspondenz führen, wofür sic von dieser Industrie regelmäßig
leben können, ohne das mindeste Almosen zu sammeln. Es soll
auch jeder arme Religiös durch seine geistlichen Väter, wie
jede Gemeinde für ihren Seelsorger und ihre Kirche ein solches
Kapital einsetzen dürfen.
8) Es muß dieses Alles aber ein Werk der währen christ-
lichen Liebe fein und bleiben; daher soll kein Nebenintereffe
von Jemand über den gemeinen Nutzen der drei Versprechungen
gesucht werden, durch welche aller Gefahr, allem Betrüge und
aller Armuth abgeholfen wird.
 
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