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waren weite baumlose Plätze, womöglich mit einem laufenden
Brunnen versehen und im Herbste von Staarenschwärmen heim-
gesucht, die aus Nahrungsrücksichteu den geduldigen Vierfüßlern
Gesellschaft leisteten. Zu Tummel- und Waideplätzen für das
Gust- oder Schmalvieh und für die Fohlen wurden schlech-
tere, aber weitläufige Grassturen bestimmt, während die Kälber-
waide nahe beim Orte und umzäunt sein mußte.
Auf dem „Brachösche" endlich wartete der. Gänsehirt,
welchem meistens auch die Schweine anvertraut waren, seines
Amtes (die Eichelmästung kennt man in der Baar, wo Nadel-
hölzer vorherrschend sind, nicht). Nebst all' diesen praktischen
Einrichtungen durfte bei keinem ordentlichen Bauernhaus die
kleine Gänse Waide fehlen: ein Anger in der Nähe eines
Baches oder Brunnenabflusses, lediglich der Geflügelzucht gewid-
met und unter Obhut der Kinder stehend, welche vor dem räube-
rischen Hühnerweihe zu wehren hatten s).
Nach uralter Observanz wurden die vorgenannten Almend-
waiden eingetheilt in Ausschlagwaiden, in geringe und
in Freiwaiden. Wenn ein Bürger 8 Jauchert Acker- oder
Wiesfeldes besaß, so hatte er einen „guten Ausschlag", d. h. er
durfte ein Pferd oder einen Zugochsen auf die Waide treiben;
16 Jauchert bedingten für 2 Stücke das Waidrecht und so weiter.
Der Besitz von,vier Jaucherten berechtigte, eine Kuh oder ein
„Gustkalb" auszutreiben; und ein armer Taglöhner, der gar
keinen Grundbesitz hatte, mußte für sein Kühlein bei einem
Bauern einen Ausschlag miethen, einen guten etwa um 8 Gul-
den, einen geringen um die Hälfte.
Diese Ausschlagordnung, deren Alter ich nicht anzugeben
vermag, fiel erst bei der allgemeinen Almendtheilung,
nach, langen Gemeindekämpfen und Prozessen, wobei die Advo-
katen jedenfalls den besten Ausschlag erhielten.
Ein mittleres Hofgut bestand in 100 bis 150 alten
Jaucherten Ackerfeldes (die Jauchert zu 36,000 Quadratschuhen
9) „Weih, Weih, was klopfest du?" ist ein Kinderspiel, wobei das eine
den Raubvogel, ein zweites die Beschützerin und die übrigen die Küchlein machen.
waren weite baumlose Plätze, womöglich mit einem laufenden
Brunnen versehen und im Herbste von Staarenschwärmen heim-
gesucht, die aus Nahrungsrücksichteu den geduldigen Vierfüßlern
Gesellschaft leisteten. Zu Tummel- und Waideplätzen für das
Gust- oder Schmalvieh und für die Fohlen wurden schlech-
tere, aber weitläufige Grassturen bestimmt, während die Kälber-
waide nahe beim Orte und umzäunt sein mußte.
Auf dem „Brachösche" endlich wartete der. Gänsehirt,
welchem meistens auch die Schweine anvertraut waren, seines
Amtes (die Eichelmästung kennt man in der Baar, wo Nadel-
hölzer vorherrschend sind, nicht). Nebst all' diesen praktischen
Einrichtungen durfte bei keinem ordentlichen Bauernhaus die
kleine Gänse Waide fehlen: ein Anger in der Nähe eines
Baches oder Brunnenabflusses, lediglich der Geflügelzucht gewid-
met und unter Obhut der Kinder stehend, welche vor dem räube-
rischen Hühnerweihe zu wehren hatten s).
Nach uralter Observanz wurden die vorgenannten Almend-
waiden eingetheilt in Ausschlagwaiden, in geringe und
in Freiwaiden. Wenn ein Bürger 8 Jauchert Acker- oder
Wiesfeldes besaß, so hatte er einen „guten Ausschlag", d. h. er
durfte ein Pferd oder einen Zugochsen auf die Waide treiben;
16 Jauchert bedingten für 2 Stücke das Waidrecht und so weiter.
Der Besitz von,vier Jaucherten berechtigte, eine Kuh oder ein
„Gustkalb" auszutreiben; und ein armer Taglöhner, der gar
keinen Grundbesitz hatte, mußte für sein Kühlein bei einem
Bauern einen Ausschlag miethen, einen guten etwa um 8 Gul-
den, einen geringen um die Hälfte.
Diese Ausschlagordnung, deren Alter ich nicht anzugeben
vermag, fiel erst bei der allgemeinen Almendtheilung,
nach, langen Gemeindekämpfen und Prozessen, wobei die Advo-
katen jedenfalls den besten Ausschlag erhielten.
Ein mittleres Hofgut bestand in 100 bis 150 alten
Jaucherten Ackerfeldes (die Jauchert zu 36,000 Quadratschuhen
9) „Weih, Weih, was klopfest du?" ist ein Kinderspiel, wobei das eine
den Raubvogel, ein zweites die Beschützerin und die übrigen die Küchlein machen.