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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1860-1862

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Die Juden in Konstanz. Nach den Urkunden des dortigen Stadtarchives
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https://doi.org/10.11588/diglit.22622#0031
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hatten sich bereits seit dem siebenten Iahrhunderte im südlichen
Europa so verbreitet, daß ihre Angelegenheiten ein nicht un-
erheblicher Gegenstand der Gesetzgebung wurden. Jn Deutsch-
land standen sie als Hörige des Kaisers unter dem gemeinen
kaiserlichen Rechte und bezahlten an die kaiserliche Kammer ein
Kopfgeld, den s. g. Opserpfenning, daher man sie „kaiserliche
Kammerknechte" zu nennen pflegte. Sie dursten sich im ganzen
Reiche aufhalten, erlangten jedoch meistens nur ein vorüber-
gehendes Aufenthaltsrecht an bestimmten Orten. Jndessen gab
es da und dort auch erblich angesessene Juden, welche eigene
Wohnhäuser, Synagogen und Begräbnißplatze besaßen.

Entrichteten die Juden aber für ihren Kopf und sür die
Erlanbniß ihres Geld- und Schachergeschäftes an den Kaiser eine
Personal- und Gewerbesteuer, so hatten sie dem Gebiets- oder
Grundherrn, unter welchem sie sich niederließen, ein Aufent-
halts- oder Schutzgeld zu bezahlen. Diese Judengefälle
spielten durch's ganze Mittelalter hindurch eine nicht unwichtige
Rolle, indem sie durch das wachsende Verkehrsleben auf man-
cherlei Weise in sehr verschiedene Hände übergiengen.

Denn die deutschen Kaiser und Könige benützten ihre israe-
litischen „Kammerknechte", wie andere Reichseinkünfte, zu Un-
terpfandsstücken sür Geldanleihen, und die Landesherren
oder Gebietsinhaber, welchen sie versetzt wurden, gaben sie östers
noch einem Dritten in Afterpfandschaft. So gelangtcn die
Judengefälle verschiedentlich in die Hände von Fürsten, von Bi-
schöfen, von Städten und selbft einzelner Bürger.

Konnten die Juden nun in verschiedenen Städten des
Reiches, wie in Worms, Speier und Basel, beinahe zu völligem
Bürgerrechte gelangen und städtisches Grundeigentum er-
werben, so war dieses auch in Konstanz der Fall. Die „alte
Katze", die erste Trinkstube der Patrizier in der hiesigen Samm-
lungsgasse, wurde 1424 an den Juden Abraham abgetreten,
welcher das alte Geschlechterhaus zu einer Synagoge und Zuden-

vmbe daz er em Arzat ist^, in ihren Schutz auf. Zeitschrift für die
Gesck. des Oberrheins Vlll, 30.

Bareaia, ll,

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