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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1860-1862

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Die Juden in Konstanz. Nach den Urkunden des dortigen Stadtarchives
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https://doi.org/10.11588/diglit.22622#0036
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Reue und Gewissensbisse empfand, wurde auf seine instandigen
Bitten an gewöhnlicher Nichlstätte osfentlich verbrannt.

Nachdem sich die Volkswuth in diesen Gräuelthaten ab-
gekühlt hatte, wurde da und dort nicht allein die Unschuld
der armen Schlachtopfer eingesehen, sondern auch der Mangel
dieser im großen und kleinen Lebensverkehre so brauchbaren Werk-
zeuge und Zwischenhändler, wie der Aussall des Judengeldes
in^den Hof- und Stadkassen, immer lebhafter empfunden. Man
zeigte sich daher wieder billiger gegen die Juden, nahm sie
wieder auf und ließ sie in ihrem Wesen wieder gewähren, bis
erneute Mißbräuche derselben auck neue Beschränkungen und Ge-
waltthätigkeiten hervorriefen.

So erließ der Stadtrath zu Konstanz im Jahre 1401
folgendes Gesetz: 1) Die Juden follen nicht auf ligende Güter
leihen, weder wenig noch viel, sondern allein auf fahrende
Pfand, damit Niemand betrogen werde, wenn er Aecker, Wie-
sen, Häuser, Holz oder Feld- erkanft. 2) Will ein Jude in Kon-
stanz Bürger werden, allein oder mit Familie, so muß er
fchwören, kcinen Juden und keine Jüdin zu sich in's Haus zu
nehmen, der oder die ihm daran zahlte, oder ihm Steuer gäbe..

3) ^ein Jude darf darleihen in Konstanz, er wäre denn
besonderer Bürger, oder der Rath hätte es ihm besonders erlaubt.

4) Jn der Charwoche sollen alle Juden, Jung und Alt, Mann
und Weib, in ihre Häuser eingefchlossen werden, und keine auf
die Straße gehen.

Und leider wiederholten sich auch die Anschuldigungen gegen
die Juden, als ob sie Christenknäblein schlachteten, um deren
Blut zu benützen. Solches gcfchah 1429 gegen Juden in Ra-
vensburg, und die Folge davon war, daß ihre Glaubens-
genosfen daselbst, wie in Ueberlingen, Lindau und in Konstanz,
gefangen gesetzt wurden. Erstere Städte, mit Kaiser Sigis-
munds Erlaubniß, verbrannten die Angeschuldigten, während
die Konstanzer diesmal menschlicher waren und die armen Ge-
fangenen wieder losgäben.

Aber kaum der Haft entronnen, geriethen diefelben schon in
eine neue Verlegenheit. Am Freitage vor Weihnachten 1429, nach
 
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