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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1860-1862

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Eine Fahrt und Wanderung durch´s Pfinzthal
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https://doi.org/10.11588/diglit.22622#0132
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meistens in guter Lage. Die bestcn Wiesen aber umgaben das
Dorf auf beiden Seiten der Pfinz, und die geringe Waldung
iag zerstreut auf dem Berg- und im Bruchgeländeb).

Die Grezinger ernährten sich also durch Viehzncht,
Feld- und Rebenbau, besonders durch den letzteren, dessen
Anfänge auch hier in die älteste Zeit hinauf reichen, vielleicht
bis in die römische. Unter den grezingischen Rebenbesitzern war
aber das Stift Gottesau, welches einen stattlichen Maierhof
im Dorfe besaß, wohl der bedeutendste. Es verlieh seine Wein-
gärten nach Landesgebrauch um das Fünftel des fährlichen
Erträgniffes oder um ein bestimmtes Maß von jedem Morgen,
was nach der Güte der Reben drei bis fünf Viertel des ge-
keltcrten Weines betrugH.

Auch die Abtei Herrcn-Alb hatte ein besonderes Hof-'
gut zn Grezingen; beide Klosterhöfe mit ihrcn Zngehörungen
aber giengen dnrch die Neformation an die Markgrafen von
Baden-Dnrlach über, welche nun die alleinige Grundherrschaft
und Obrigkeit im Dorfe waren.

Als solche besaßen sie daselbst die hohe und niedere Ge-
richtsbarkeit, mit den „Freveln, Bußen und Pönen" odcr
Strafgeldcrn, bezogen das Besthaupt bei Todesfällen, den
Trottwein von ihren zwei Keltern, das Weinungeld (die
ote Maß), wie den größten Theil des Zehnten, und erhoben
jährlich an Betsteucr 160 und an Bodenzinsen 45 Gulden,
nebst mchrcren ablösigen Zinsen, Wein- und Korngilten.

An liegendem Gute aber besaß die Herrschaft zuGrezingen,
außer den eingezogenen Klostergütern, einen Wald ch, wo dic

6) Diese Orts- und Marktumsbeschreibung ist aus einem Urbere von
1404 und anä deu Lagerbüchetn von 1532 nnd 1683 eninommen.

7) Leichtlin's Gottesauer Chronik, S. 37, und Urkuuden von 1367,
1387, 1392 und 1476.

8) „Ein Wäldlein, dariu soll Niemand Holz howen, dann mit Ver-
gönneu sdcr Herrschaft); ist versteint, stoßt auf die rot Lachen, mitten in
Gretzinger Wald, ist genannt der Stalbühel." Hier also befand sich in
den Zeiten der Gauverfaffung die „gemeine Statte" des Pfinzgauer Gau-
gerichts, eine Oertlichkeit, welche deshalb wohl diefe Anmerkung vcrdicnt.
 
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