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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1860-1862

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Herzog Liutolf von Schwaben. Nach den Quellen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22622#0196
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Retter von 938, und mit Konrad dem Rothen, dem tahfern,
klugen Grafen in fünf rheinfränkifchen Gauen, welcher längst
schon vieles bei ihm gegolten^).

Zur Strenge riethen dem König diefe Getreuen, zur
Strenge neigte fein eigenes durch den Mordplan tiefverletztes
Herz. Die meisten der Verschworenen wurden ergriffen; das
Gesetz war klar, sie litten den Tod durch Henkershand. Graf
Eserich sprang in den Sattel und wehrte sich seines Lebens,
ein Lanzenwurs endete seinen Widerstand. Erzbischof Fride-
rich entgicng der Todesstrafe durch seine geistliche Würde, doch
ftrenger Gefangenschaft nicht.

Heinrich aber, die Seele des Ganzen, welcher die Frucht
des Mordplanes hatte ärnten wollen, war entkommen; allein
es ergieng ihm so bitter auf seiner Flucht, innerlich und Lußer-
lich, daß. er sich zum demüthigsten Gnadengesuch herbeiließ. Die
Mutter b^ hei Otto für ihren Liebling, die Bischöfe baten,
und erlangten bald auch Gnade für sein Leben.

Da stellte sich der Mann des Brrrdermords. Es liegt etwas
furchtbar Niederdrückendes in den Worten, womit Otto ihn em-
pfing: „Meine Gnade hast du nicht verdient; ,weil du dich aber
demüthigst, will ich deiner schonen."

Das Leben war ihm geschenkt, aber Otto ließ den Meu-
terer auf die Pfalz zu Jngelheim in Gewahrsam bringen.
Dort ist wohl Konrad der Rothe, des Königs verlässiger, ent-
schlosscner Freund, sein Hüter gewesen"), denn in einer von
seinen Grafschaften lag Jngelheim.

Der fröhliche H erb st im fröhlichen Rheingau gieng vorüber,
Winternebel schoben sich vom Rheine herein dicht um das
Königsschloß und Wcihnacht kam nahe; aber der Gefangene blieb
ohne Aussicht auf Aenderuug in seinem Einerlei. Da schluPs
tief in des Hilflosen Seele, daß er beschloß, fürder auf anderm

12) XViäutriii<1, Jahrb. des Reichs II, Erc. 5. koKatu, iutorveutu
CUuonracli äileeti romiti'8 uostri, sagen Urk. v. I. 940 bei OümAo, r. b.
85. Ivremer, oriA. IVass. II, 67.

13) FrUsch, Markgraf Gero, S. 177
 
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