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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Editor]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1860-1862

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Die Fischerei im Bodensee
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https://doi.org/10.11588/diglit.22622#0371
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Die Fischerei Lm Bodensee

Jn früheren Zeiten, wo man die vielen Fasttage genau zu
bcobachten Pstcgte, wurde cine besonders große Sorgfalt auf den
Fischfang und die Fifcherei verwendet, und es ist gewiß, daß
fifchreiche Flüsse und Seen nicht wenig zur Gründung von Ort-
schaften beitrugen. Namentlich aber haben Stifte und Klö-
ster auf dic Fischerei alle Aufmerksamkeit gerichtet, und diefe
gieng alsdann auch auf die Städte über. So waren am Oberfee
von jeher Konftanz und Lindau die beiden Mittelpunkte, nm
welche die Fischer der ganzen Nmgebung sich ordneten; am Ueber-
linger See war's die Stadt Ueberlingen, und im Unter-
fee verblieb's das Kloster Reichenau.

Auf gewisfen Fifchertagen, welche die sämmtlichen Fifch-
netz-Jnhaber mit Abgeordneten befchickteit, wurden sowohl die
Rechtsamen der einzelnen Anwohner (Umfaßen) des Sees, als im
Allgemeinen die Maßregeln bestimmt, wodurch ein gedeihlicher
Fifchfang auch für die Zukunst gesichert sein möge. Eine
Konstanzer Fifch erordnung von 1587 und eine folche zwi-
fchen Konstanz, Mainau und Ueberlingen von 1589 bestimmen
austs genauefte, wo, wann und wie gefischt, und welche Fifche
zu Markte gebracht werden follen. Auf der Reichenau war eine
besondere Behörde für das Fischereiwefen eingcsezt.

Die lezte Fifcherordnung, welche von fämmtlichen Umsaßen
des Untersees verabredet wurde, ist von 1774 und war maß-
gebend für den Bezirk vom f. g. Kuhhorn am Falle, unterhalb
der Konstanzer Ziegelhütte, bis zum Wanger Horn bei Staad.
Diese Ordnung wollte man 1847 erneuern, allein die damals
beginnenden politifchen Unruhen hinderten die Ausführung. Wenn
übrigens solche Fischerordnungen auch nicht mehr maßgebend find
und die Fischerei als Zunft fchon vor Jahren aufgehört hat,
 
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