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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1860-1862

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Efringen. Eine breisgauische Dorfgeschichte
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https://doi.org/10.11588/diglit.22622#0395
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diesen seltencren Vortheilen, in eincr so altbebauten, ergiebigen
Gegend, sich eines genüglichen Daseins hätten erfreuen dürsen,
wenn ihnen die Vogtherren dassclbe durch Uebergrisfe, An-
maßungen und Chikanen nicht vielfach verbittert hätten.

Die Junker von Neichenstein wirtschafteten so schlecht
und bedrückerisch zu Esringen, daß von ihren eigenen zahl-
reichen Hörigen daselbst die mcisten entweder zn Grnnbe giengen,
oder hinweg zogen, oder in andere Hände gelangten, bis endlich
kaum noch füns reichensteinische Leibeigenen im ganzen Dorfe
hausten!

Schon 1346 war von „langen Mißhellungen und Stö-
ßen" zwischen dem Stifte und den Junkern die Rede, welche da-
mals dnrch ein SchidgerichN) dahin vermittelt wurden: „Wenn
der stistische Propst im Dinghofe zu Efringen ein Gericht
halten will, so soll eüs dem Vogte zuvor verkündeu und mag
alsdann, ob derselbe erscheine oder nicht, ungchindert richten
über Fälle, Güter, Mißbau und Zinse der Goltcshausleute;
geschieht aber eine Klage, welche den „Frevel" betrisst, so soll
er dem Vogte den Gerichtsstab überreichen und dieser die
Sache abhandeln, um dem Propste hierauf den Stab wieder zurück
zu geben. Wenn der Vogt zum Gerichte erscheint, so dars er
hochstens zu „selbzehent" auf den Hof kommen oder kanu zwei
Pfund Pfennige dafür nehmen, wogegen das Stift seine Schup-
pisgüter mit Leuten zu besezen hat, welche im Stande sind,
die Vogtsteuer richtig zu bezahlen."

Solche Vcrmitteluugen wurden aber meistens bald wieder
vergessen, wie denn die Nachkommcn der Vögte Ehrhart und
Heinrich von Reichenstein, welche den 1346er Spruch ange-
nommcn, schon nach zwei Geschlechtsaltern die Willkürlichkeiten
und Eingriffe ihrer Vorderen nach allen Seiten hüc noch über-
trafen. Mußten sie ja 1394 selbst gegen den Landesherrn,
Rudolf M von Röteln urkundlich anerkennen, daß ihnen zu
Efringen (wie zu Kirchheim und Eimeldingen) nur „über
Todtschlag und Verwundungen und dergleichen", dem Markgrafen

7) Schledspruch der Basler vom Dieigäag vor oem Palursest.
 
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