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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1860-1862

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Efringen. Eine breisgauische Dorfgeschichte
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https://doi.org/10.11588/diglit.22622#0396
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dagegen „übcr Mord und Nachtbrand, Raub- und Straßenraub,
Sodomie und Giftmischerei" zu richten gebühre b).

Jn die sanktblasischen Nuznngen nnd Rechte zu Eferin-
gen erlaubten sich die Jnnker allmahlig die gröbsten Eingriffe,
um auf diese Weise die Verluste ihrer schlechten Wirtschaft zu
ersetzen. Sie sprachen dcu Bannwein und die Fischenze
an, sorderten neue Holzfuhren und steigerten die Vogt-
st e u e r ganz willkürlich und rotelwidrig.

Weil nun S. Blasien besorgte, daß unter solchem Drucke
auch seine Hörigen von Efringen wegziehen und die dortigen
Stiftsgüter großentheils ungebaut bleiben möchten, so - es
eifrig bemüht, durch den Rath von Basel einen Richtspruch
in dicser Sache zu erhalten. Er wurde zu seinen Gunsten er-
theilt v), und hatte es vielleicht zur Folge, daß Junker Hans
von Reichenstein seiue drei Dörfer Efringen, Kirchen und
Eimeldingen, unter Vorbehalt der Leibeigenen darin, an den
Markgrasen Wilhelm von Röteln verkaufte

Von dieser Zeit an blieben die politischen und bürgerlichen
Verhältnisse zu Efringen ziemlich geordnet. Den meisten Grund-
besiz dasclbst hatte immer noch S. Blasien; doch besaßen neben
ihm auch die Landeshcrrschaft und viele der benachbarten Stifte,
Klöster, Adelssamilien uud Städtebürger zahlreiche einzclne Güter
und Gilteu oder Zinse iu der eferiugischen Gemarkuug. Denn
der Frucht- und Weinbau gedieh von jeher vorzüglich in
dieser schönen Gegend, daher auch die Bevölkeruug derselben im-
mer eine sehr starke gewesen.

S. Blasien verlieh seinen Dinghos von Zeit zu Zeit
neuen Familieu, später bis zur Klosteraushebung gewöhnlich in
drei Theilen, weil das Hosgut seit der verbesserten Land-

8) Sachs, bad. Gesch. I, 515 und »27. Auch spcilere Urkunden
von 1410 und 1414 im hachbergischen Archive.

9) Dieser Richlspruch ist von 1430 daselbst.

10) Sachs 1, 546. Diese Urkllnden sind im Original und in meh-
reren Abschriften vorhanden. Ueber die Familie Reich von Neichenstein s.
Stnmvs, Schw. Chr. !!, 387.
 
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