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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Editor]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1860-1862

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Die Zunftempörungen in Konstanz. Nach den Quellen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22622#0580
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566 -

Zu den 24 Sendboten der Stadt wurden hierauf noch wei-
tere 12 gefügt, damit fie mit den verfammelten Städtebotschaf-
tern gemeinfchaftlich berathen könnten, was dem Könige anzu-
bieten sei. Es befanden fich somit 35 Constanzer Abgeordnete
zu Ueberlingen, welche den Beschluß faßten, unmittelbar mit dem
Neichsoberhaupte selbst zu verhandeln. Als ihr Sprecher
trat Konrad Mangolt anf. Der König hielt ihm in schar-
fer Gegenrede Alles vor, was die Stadt Constanz gegen die
Geschlechter, gegen die Juden, des Reiches Kammerknechte, gegen
den von Ulm und desfen Sohn, wie gcgen den abgesetzten alten
Rath, so vielfach gefrevclt, und meinte, fie habe fich einer schwe-
ren Strafe schuldig gemacht.

Die Abgeordneten theilten diesen Bescheid den Stadten mit,
welche ihnen zu verstehen gaben, „der König wolle nur Geld
haben; sie möchten ihnen deshalb anzeigen, wie viel sie ihm
zu bieten gedächten." Hierauf entgegneten dieselben, daß sie dem
Könige weder Leib noch Gut bieten dürften; fie wollten aber die
Sache an den Rath bringen, was ihnen auch gestattet wnrde.

Dieser erlaubte ihnen hierauf, bis 7000 Gulden zu bieten,
was die Städte aber „für klein und zu spöttlich hielten", worauf
Bürgermeister Andras aus sich selbst 8000 Gulden anerbot.
Aber auch diese Summe wurde für zu gering gehalten, da dic
Geschlechter bereits 15,000 Gulden angetragen hätten, damit
die Nichtung des Königs^desto ehrbarer ansfalle.

Als die Städtegesandten solches dem Könige vortrugen,
äußerte sich derselbe, er würde kcine halbe Million für die ver-
schiedenen Klagepunkte nehmen und verlange 1) die Jud en mit
Leib und Gut, was 20,000 Gulden ausmache; 2) feine Pfän-
der im Betrage von 20,000 Gulden; 3) die Steuer, welchc
er 1415 der Stadt um 6000 Gulden zu kaufen gegeben, und
4) das 1417 an dieselbe um 4000 Gulden verpfändete Land-
gericht im Thurgau. Weiters begehre er 17 der ersten Rä-
delsführer des Auflanfes, und die in Ueberlingen vcrhafteten
Bürgcr mit Leib und Gut.

Auf solche übertriebene Vorschläge erklärten die Constanzer
Abgeordneten nicht eingehen zu können, bis ihnen die Städte
 
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