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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Editor]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1860-1862

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Waldkirch im Elzthale. Eine culturhistorische Skizze
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https://doi.org/10.11588/diglit.22622#0606
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Maiertümern heranwuchs, welche von den Orten und Thälern
Waldkirch (spätcr auch Buchholz), Simonswald, Pach, Gebrech
und Biderbach ihre Namen erhielten *).

Jn jeglichem diescr Bezirke bestund ein Maier,. welcher
über Zwing und Bann zu wachen, die Gerichte zu verkündi-
gen, einen Bannwart zu bestellen, das Faselvieh zu halten und
die stiftischen Gefälle einzuziehen hatte, wofür er alle Fall-
und Drittelsgebühren unter 5 Schillingen bezog.

Die Gerichte in den Maiertümern hielt die Abtisfin jähr-
lich dreimal, wobei ihr alle 12jährige Mannesjugend huldigte.
Neben der gnädigen Frau aber saß der stiftische Schirmvogt
und sührte den Gerichtsstab, welchen er aus ihrer Hand em-
pfieng, wcnn es den Diebstahl oder das Blut betraf. Dasür er-
hiclt derselbe einen Theil der Strafgelder und mit seinem Habicht
und Windhunde im Maierhofe freie Bewirtung.

Der stiftische Schirmherr hieß auch der Freivogt (wahr-
scheinlich als Dynast oder Freiherr). Er hatte das Gotteshaus,
dessen Güter und Leute in allen weltlichen Dingen zu beschützen
und zu vertreten, mit der Abtissin oder ihrem Pfleger die M an-
nen- und Dinggerichte ") zu halten, für den Vollzug der
Gerichtsurtheile zu sorgen, in Kriegsfällen die stiftische Lehens-
Mannschaft zu führen und dcn Reisenden das sichere Geleit zu
geben. Vom Stiste wurde ihm hiefür ein Bestimmtes an Geld
und Früchten, von den Gotteshausleuten aber die s. g. Vogt-
steuer, eiu Frontagwann und ein Fastnachthun jährlich entrich-
tet und geleistet, und wenn derselbe den Nitterschlag erhielt, oder
über's Meer fuhr, oder eine Tochter verheiratete, eine sreie Bei-
steuer gespendet").

*) Auch zu Gutenbach undRorbach, im Gloter- uud Sucken-
thal erhielt das Stift viele Güter und Leibeigeuen, welche mau uuter der
Bezeichuung des Kleiumaiertums begrifs; es war aber eiu streitiger Be-
sitz mit der Herrschaft Schwarzeuberg.

10) Das Mannengericht warfür die stiftischeu schildbürtigeu Leheuleute,
das Dinggericht aber für die hörigen Gotteshausleute.

11) Alles nach deu Diugrotelu über das Elzthal und deu Simous-
wald im Stiftsurbar, S. 161 uud 401.
 
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