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Das Maks.

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Leistung; so braucht ein Sklave nicht für seinen Herrn zu bezahlen; auch Kommanditgut
(mudäraba)1) hat eine Ausnahmestellung.
Wir entnehmen dieser Darstellung zunächst die Eingliederung in das islamische
System. Für den Muslim fällt der Zoll ('usr) unter die Armensteuer (zakät), für die Nichtmus-
lime unter den Tribut (Jiaräg, gizja), wie Abü Jusuf 78, 1 nochmals deutlich ausgesprochen
ist. Der Terminus für zollpflichtig werden ist «vorübergehen an dem Zöllner», wodurch die
Identität von Einfuhr- und Ausfuhrzoll zum Ausdruck zu kommen scheint. Die Bestimmung
der Jährlichkeit der Jfa/csverpflichtung bezieht sich wohl besonders auf die Exportsteuer-
freiheit innerhalb eines Jahres. Und nun zu den Tarifen! Prinzip der Einteilung ist die Stellung
zum Islam (Muslim ^4, Schutzgenossen l/2, Ausländer den ganzen cusr), nicht etwa der Charakter
der importierten Ware. Das ist schon für die Praxis der ältesten Zeit unrichtig. Von Omar I.
wird berichtet, daß er von den handeltreibenden Kopten in Medina für die Dinge, deren Import
er begünstigen wollte, nur den halben Zehnten forderte, während die übrigen den vollen tragen
mußten (hitat II, 121, 35). Das ist eine Politik der Vorzugszölle! Sie fragt nach dem Gegenstand,
nicht nach der Stellung des Besitzers zum Islam, wie es wider alle praktische Vernunft die
einseitige theologische Theorie tut. Und nun gar erst das Verhältnis 1, 1/a, 1|1! Die ahl
el-dimma zahlten trotz ihrer Vergünstigung (^2) den vollen Zehnten (hitat II, 121, 33; 37).
Ja, die spätere Zeit kennt noch ganz andre Sätze. Zur Ajjübidenzeit war das ‘usr zum hums
geworden. Der Zolltarif war ein äußerst differenzierter, wenn man für Waren im Werte von
100 Dinar bald 35 D. und mehr, bald 20 und weniger bezahlte (B. Mammätl 22, 20 ff.), was
aber alles als hums bezeichnet wurde. Aus dieser Zeit liegen uns ja auch schon die euro-
päischen Berichte vor, wie sie in Heyds ,Levantehandel· verarbeitet sind. Es ist eine Zeit
der Handelsverträge mit allen ihren Konsequenzen.
Die Theorie scheidet also nach der Persönlichkeit und berechnet den Zoll nach dem
Wert der Gegenstände, die Praxis fragt bloß nach dem Gegenstand2), in späterer Zeit dann
auch nach der Herkunft und den Verträgen.
Nach dieser allgemeinen Feststellung wenden wir uns zum ägyptischen maks. Daß
die Seestädte ihre Zollbehörde hatten, ist selbstverständlich. Ferner ist an der Landgrenze
ein maks für el-'Ariä anzunehmen. In unsrer Urkunde II, wie in zahlreichen literarischen
Nachrichten begegnet ein maks in Fustät. Dies maks schrieb sich maqs und soll in vorara-
bischer Zeit ein Ort namens Umm Dunain gewesen sein, der in der Eroberungsgeschichte
eine Rolle spielt.3) Wahrscheinlich steckt in maqs ein alter Ortsname, der mit dem arabi-
schen maks um so mehr in Beziehung gebracht werden konnte, als an diesem Ort tatsächlich
das maks erhoben wurde. Qalqasandi 75 und Maqrlzl, hitat II, 121 haben eine Fülle von
Nachrichten über diese Lokalität und ihre Geschichte aufgesammelt. Dort sagt el-Qudä'l
(hitat II, 121, 15): Umm Dunain wurde maqs genannt, weil dort der Zöllner ('«swj und
der Aufseher des maks (sähib el-maks) seinen Sitz zu haben pflegte. So hieß es maks und
wurde später maqs ausgesprochen.4) Der tatsächliche Vorgang war wohl der umgekehrte.
Dies Maks in Fustät scheint nun das Zentrum des ganzen oberägyptischen Getreidehandels
gewesen zu sein, jedenfalls füllten die Getreideschiffe das ganze Gestade (hitat II, 124, 30).
Hierhin beordert auch Qorra alles in der Provinz nicht zu verwertende Getreide. Hier

’) Vgl. Abü Jüeuf 50, 21; auch Muhammeds
Reisen für Hadlga fallen unter diesen Begriff, B.
Hisäm I, 119, 13.
2) Ähnlich der Praxis Omars für Medina begegnen
wir für Ägypten Importerleichterung auf Eisen, Holz
und Pech, die sogar von der Zollbehörde aufgekauft
■werden. Heyd, Levantehandel I, 433.
3) Hitat II, 121, 12 nach B. cAhd el-hakam;
Umm Dunain scheint nach Casanova, Noms Coptes

I. c. 73 ff. aus Tendoünyäs entstanden; für die ganze
geographische Frage verweise ich auf Casanova und
die dort genannten Autoren.
4) Der gleiche Ort wird später p—gesprochen,
wofür hitat II, 123, 20 ff. die Belege zusammen-
gestellt sind. Es handelt sich hier um eine Volks-
etymologie von p 3; die Zusammenstellung mit mafcs
ist aber wohl rein zufällig.
 
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