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Das Maks.

wurde jedenfalls ein Zoll erhoben — ein Binnenzoll —, sonst wären die Annoncierung bei
dem Vorsteher des maks und die Geleitsbriefe schwer verständlich. Näheres über diesen
Zoll ist einstweilen nicht zu ermitteln, nur wissen wir aus Heyd, Levantehandel II, 448,
daß tatsächlich in Kairo außer dem Einfuhr- und Ausfuhrzoll der Hafenstädte noch ein
Binnenzoll erhoben wurde. Aus der Mamlükenzeit besitzen wir auch noch eine Nachricht,
die vielleicht zum Vergleich herangezogen werden könnte. Nach hitat I, 88 apu wurde
im Rök Näsirl das maks sähil el-gaUa abgeschafft, dessen Ertrag jährlich 4600000 Dirhem
ergab. Kein Getreide durfte damals im Lande verkauft werden, ohne durch diesen Diwan
zu passieren. Zwei Dirhem pro Artabe und allerlei Nebenspesen wurden hier erhoben. Viel-
leicht hängt diese Praxis mit dem alten maks zusammen. Jedenfalls scheint mir gewiß, daß
die nach Fustät zu schaffenden Getreidemassen irgendeine Handelssteuer, also den theoreti-
schen 'usr zu zahlen hatten; wieviel diese in Wirklichkeit betrug und wie sich überhaupt
die ganze Verwaltung des maks im ersten Jahrhundert darstellt, darüber geben hoffentlich
bald neue Entdeckungen Kunde.
Auf das matgar und andre Fragen des Handels einzugehen, muß ich mir hier ver-
sagen. Zum Schluß möchte ‘ich nur noch darauf hinweisen, daß gerade für unsre Zeit um
die Wende des ersten ins zweite Jahrhundert ein sahib maks misr literarisch belegt ist: Zuraiq
b. Hajjän, der unter Hajjän b. Suraih im Chalifate Omars II. diese Stelle innehatte.1) Unter
'Amr, also zur Eroberungszeit, erscheint Rabl'a b. Surahbll auf diesem Posten.2)

i) Hitat II, 122, 30; Abu Jusuf 79, 15; nach
hitat Π, 123, 11 war er in Ubulla; oder sollte hier
Aila zu lesen sein?

2) Bitat II, 123, 9.
 
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