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Berliner Kunst-Herold: wirtschaftl. Zentralorgan für bildende Künstler ; offizielles Publikations-Organ des Verbandes Deutscher Illustratoren, der Bildhauer-Vereinigung von Mitgliedern des V.B.K. und der Ortsvereine der A.D.K., sowie der Freien Vereinigung der Graphiker — 3.1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.66875#0086
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Ausstellungs-Bedingungen.
§ 1. Zulassung. Zur Ausstellung zugelassen werden
nur Kunstwerke und Werke der Kleinkunst, soweit sie in Er-
findung und Ausführung das Gepräge eines Kunstwerkes tragen.
Kopien sind ausgeschlossen, ebenso Werke, die in Berlin bereits
, öffentlich ausgestellt waren. Plastik wird in der Regel nur in
echtem Material angenommen. Werke der Malerei und Graphik
müssen gerahmt sein.
§ 2. J u r y. Alle eingesandten Kunstwerke unterliegen be-
züglich der Aufnahme der Entscheidung der Ausstellungs-Kom-
mission des Vereins Berliner Künstler, sofern die Einsendung
nicht auf gründ persönlicher Einladung erfolgt ist.
§ 3. Anmeldung und Einlieferung. Zur Aus-
stellung von Kunstwerken ist vorherige schriftliche Anmeldung
erforderlich, a) Die Anmeldung muss unter genauer Ausfüllung
der beiden Anmeldeformulare erfolgen, b) Das zweite mit dem
Stempel versehene Anmeldeformular erhält der Aussteller als
Bescheinigung d|er Uebernahme der Kunstwerke zurück, c)
Die für die Rückseite des Werkes, sowie für das Innere der
Kisten bestimmten Zettel sind entsprechend und genau auszu-
füllen. d) Anmeldeformulare und dazu gehörige Zettel sind durch
die Ausstellungs-Kommission sowie an der Kasse der Aus-
stellung erhältlich. e) Alle Wertangaben müssen in Reichs-
mark erfolgen, f). Der Versicherungswert darf den Verkaufs-
preis nicht überschreiten, g) Ueber den Befund wird auf gründ
des beim Oeffnen der Kisten aufgenommenenen Protokolls
schriftliche Mitteilung gemacht.
§ 4. Sendung, a) Die Kunstwerke siriü einzeln, in
starken mit Schrauben verschlossenen Kisten, solche unter
Glas ausserdem verklebt und in Holzwolle zu \vrpa^ken. b)
Nachnahmen für Kisten, Verpackung und Assekuranz werden
von der Ausstellung nicht getragen, c) Die Aussteller tragen
die Kosten des Hin- und Rücktransportes, sowie die event.
Kosten der Aufstellung ihrer Werke, sofern diese besondere
Aufwendung erfordert, d) Im Falle persönlicher Einladung und
ausnahmsweise nach vorheriger Vereinbarung wird Fracht-
freiheit gewährt.
§ 5. Versicherung und Haftung. Die einge-
sahdten Kunstwerke werden, solange sich dieselben in den Aus-
stellungsräumen und den für die Aufbewahrung bestimmten
Magazinen befinden, vom Verein Berliner Künstler zum ange-
gebenen Werte gegen Feuerschaden versichert. Eine weitere
Haftung irgend welcher Art wird vom Verein nicht übernom-
men, jedoch selbstverständlich den eingesandten Werken die
grösste Fürsorge gewidmet.
§ 6. Verkauf. Die Verkaufsvermittlung liegt aus-
schliesslich in den Händen der geschäftlichen Leiterin, Fräulein
Mathilde Rabl. Die Verkaufsgebühr beträgt 15 Prozent des
Erlöses (für Mitglieder des Vereins Berliner Künstler IG Proz.)
Diese Gebühr ist vom angesetzten Verkaufspreise auch dann
zu zahlen, wenn ein als verkäuflich bezeichnetes Kunstwerk
nach Eröffnung der Ausstellung als unverkäuflich bezeichnet
Wird. Die Vermittlung von Aufträgen durch die geschäftliche
Leiterin der Ausstellung unterliegt der gleichen Gebühr.
§ 7. Zeit und Dauer. Die Ausstellung findet während
des ganzen Jahres statt, mit Ausnahme des Monats August.
(Dauer in der Regel 4—6 Wochen.) Vor Schluss einer Aus-
stellung ist dlie Zurückziehung eines Kunstwerkes unzulässig.
§ 8. R ü c k s e n d u n g. Falls der Aussteller bis 14 Tage
nach Schluss der Ausstellung keine Bestimmung über Versen-
dung trifft, erfolgt die Rücksendung an seine Adresse.
§9. Ausnahmen. Die Ausstellungs-Kommission behält
sich in besonderen Fällen Abweichungen von diesen Bestim-
mungen vor.

§ 10. Anfragen, Mitteilungen. Alle die Aus-
Stellung betreffenden Anfragen sind nur an die Ausstellungs-
Kommission des Vereins Berliner Künstler, Berlin W. 9, Belle-
vuestra,sse 3, zu richten.


Für die Hauptversammlungen des Vereins Berliner Künst-
ler sind nunmehr wieder die ersten „Dienstage des Monats“ in
Anussicht genommen. Das Pfingstfest bedingt in Juni den Auf-
schub um 8 Tage.
An den Abenden der Hauptversammlung wird die Aus-
stellung im Künstlerhause bis zum Beginn der Sitzungen für
die Mitglieder auf eine Stunde geöffnet sein.
Es wird hierdurch einem lange gehegten Wunsche vieler
Vereinsmitglieder entsprochen.


Mitteilung des Verbandes
Deutscher Illustratoren.

Die Versammlung des Verbandes vom 13. Mai im Künstler-
hause stand vorwiegend unter dem Eindrücke unserer eben
eröffneten diesjährigen Ausstellung.
Sowohl die günstige Lage und die gelungene Ausstattung
der uns zugewiesenen neuen grossen Räume, wie die vorzüg-
liche Anordnung der Illustrationen fanden allgemeinen Beifall.
Ueber die Arbeiten der Kommission gab Herr Heydel einen
eingehenden Bericht und wies in interessanten Ausführungen
auf das stetige Wachsen unserer jährlichen Ausstellungen hin.
In der ersten vom Jahre 1896 kamen 171 Werke zur Aus-
stellung, in der jetzigen 385.
Der Vorsitzende .Herr Bahr, sprach der Kommission den
Dank der Anwesenden für die erfolgreich erledigten Arbei-
ten aus.
Aus der vielseitigen Diskussion, welche sich darauf Übei
Wünsche der Mitglieder, bezüglich der Ausstellungsfrage ent-
wickelte, müssen besonderjS die Anregungen des Herrn Müller-
Münster hervorgehoben werden, weil dieser sich um die glatte
Erledigung der diesjährigen Kommissionsarbeiten hervorragend
verdient gemacht hat und somit aus Erfahrung spricht.
Er findet es dringend notwendig:
I. dass die ausstellenden Mitglieder die Anmeldungsformu-
lare mit den nachherigen Einsendungen in Zahl wie Gegenstand
der Werke übereinstimmend halten, weil sonst eine gewissen-
hafte Kontrolle der Einsendungen nicht durchzuführen ist.
II. dass den Mitgliedern eine möglichst einfache und ein-
heitliche Rahmung ihrer Werke zu empfehlen ist, am besten in
gleichmässigem Eichenton. Die teuren goldenen und bunten
Rahmen erschweren die Arbeit der Aufhängekommission un-
glaublich, zerreissen den ruhigen Gesamteindruck der Aus-
stellung und zwingen manchem Werk einen geringeren Platz
auf, wie seine künstlerische Qualität verdient.
III. dass die Mitglieder von dem unnützen Einsenden von
Arbeiten nicht illustrativen Charakters, besonders Studien-
zeichnungen abla(ssen, denen statutengemäss keine Aufnahme
gewährt werden kann.

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