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einzelne Punkte der Gewölberippen durch besondere unterhalb des Gewölbes
befindliche frei liegende Rippen zu unterstützen (vgl. denGrundrissS.il),
ein Gedanke, welcher in den Gewölben des nördlichen Seitenschiffes noch
weiter entwickelt ist. Achteckige Pfeiler mit kleinen, in grosser Höhe
ausgekragten Diensten trennen die einzelnen Schiffe; nach den Seiten-
schiffen hin treten Bündeldienste auf (Fig. 18—21). FJache Bögen verbinden
die Seitenschiffe mit der Hallenkirche; sie sind zwischen die Hauptpfeiler
gespannt und tragen als Abschluss der Emporen eine mit Fiscliblasen-
Maasswerk versehene Brüstung (Fig. 5 und 22). Hier finden wir eine ganze
Musterkarte spätgothischer Gewölbebildungen : es sind Sterngewölbe

mannigfacher Art, deren Schlusssteine und Knoten vielfach mit Wappen
geschmückt sind.1) Als Profil der Kippen kommt meist die einfache Hohl-
kehle vor, doch sind auch Doppelhohlkehlen und reichere Profile vorhanden.
Im nordwestlichen Felde ist ein Gewölbe angeordnet, dessen Kippen zum

l-'ig- 9 -10. Tlieiie des Sudiiiurms.

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Theil nach Bögen gebildet und seitlich mit frei unter den Kappen liegenden
Käsen besetzt sind. Das nordöstliche Gewölbe hat zwei Kippensysteme über
einander, von denen nur das obere, nach dem Sechseck gebildete unmittelbar
mit den Kappen zusammenhängt. Beide Systeme treffen in einzelnen Kippen
und Punkten zusammen, während im Allgemeinen das untere System, aus
diagonal gelegten Rauten bestehend, mit seinen Kippen unter denjenigen
des oberen Systems frei hinweggeht. Hier ist die Jahreszahl 1507 angebracht,
auf einem Wappenschilde die Inschrift „Clos Stalpu, im Schlussstein das
Wappen und an vier denselben umgebenden Knotenpunkten auf kleinen

t) „In dieser Kirchen finden sich vieler Geschlechter Wappen, als von Holtz-
hausen, Martorff, Preussen, Kempen, Nigebur, Lichtenstein, Brommen, Geichen, Glau-
burg, Freud, Rohrbach, Melem, Weisen von Limpurg, Frosch, Völcker, Knoblauch,
Rhein, Kellner, Storchen, Schmidten, Hengsperg, Stalburg, Humbracht, Ergersheim,
Neuhaus, Degen, Börlein, Grünberg, Echtzei etc. etc.“; Lersner II, 113.

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