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DIE JOHANNES-KIRCHE IN BORNHEIM.

Archivalische Quellen: Akten des reichsstädtischen Landamtes, des frei-

städtischen Landverwaltungsamtes und des Kgl. Landrathsamtes im Stadtarchiv I; Akten
desselben Ugb B 99 Nr. 22 betr. Anlage des Blitzableiters; Protokoll der Pfarrei
Bornheim von 1653 ab bis ins XIX. Jahrhundert im Besitze des evang.-luth. Pfarramtes
dn Bornheim; Akten der Bau-Deputation.

Aeltere Pläne und Abbildungen: Zeichnungen hei den oben erwähnten

Akten des Landamtes etc.

Litteratur: Lersners Chronik I, 461; III, 602; Schulin, Die Frankfurter Land-
gemeinden (Frankfurt 1895) S. 289 ; Die Einweihung der Kirche zu Bornheim (1753)
in den Frankfurter Hausblättern I, Nr. 7.

Das Dorf Bornlieim, in dessen Nähe sich eine römische Niederlassung
nachweisen lässt und das 1071 zum ersten Male urkundlich erwähnt wird,
kam 1475 durch Kauf in den Besitz der Reichsstadt Frankfurt; in deren
Besitz verblieb es bis zum Ausgange des römischen Reiches deutscher
Nation 1806, gehörte bis 1813 zum Primatialstaat und zum Grossherzog-
thum Frankfurt und war von 1814 bis 1866 wieder der Freien Stadt
Frankfurt unterthan; mit dieser wurde es 1866 der preussischen Monarchie
einverleibt und verlor 1876 die kommunale Selbständigkeit; seitdem bildet
es einen Stadttheil der Stadt Frankfurt a. M. In den kirchlichen Verhält-
nissen unterstand der Ort dem erzbischöflich Mainzischen Archidiakonate
des St. Bartholomaei-Stiftes in Frankfurt. Die Bornheimer Kirche war
den heiligen Märtyrern Abdon und Sennen geweiht und wurde von dem
Frankfurter Pfarrer oder dessen Amtsgehülfen versehen. Im Jahre 1492
„bessern“ die Bornheimer den Thurm „mit Stein“ und 1520 gestattete der
Rath der Gemeinde, ihren neuen Kirchthurm zu erhöhen, wozu die Familie

Geschichte.
 
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