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Vierter Abschnitt.

Paramente für besondere Gelegenheiten und
Funktionen.

I. Die Handtücher.

i. Heutiger Brauch. Es gibt im liturgischen Gebrauch zwei
Handtücher (manutergia), das Lavabotüchlein und das Sakristeihandtuch.
Das Lavabotüchlein wird zum Abtrocknen benutzt, wenn der Priester
nach der Opferung unter Abbeten des Psalmes Lavabo seine Finger
gewaschen hat; daher auch der Name Lavabotüchlein. Da nicht die
ganze Hand, sondern nach der ausdrücklichen Angabe des Missales1
nur die Spitzen des Daumens und des Zeigefingers gewaschen werden,
reicht es völlig aus, wenn es eine Länge von 50 cm und eine Breite von
30 cm hat. Eine Vorschrift, das Lavabotüchlein aus Leinwand zu machen,
besteht nicht. Will man ihm eine Verzierung angedeihen lassen, so
beschränke man sie auf ein schmales Spitzeben oder Bürtchen. Ein
Kreuzchen gehört nicht auf das Lavabotüchlein.

Nach der Anweisung des Missales soll das Tüchlein sich bis zum
Gebrauch auf der Kredenz befinden ■ und erst dann zum Altar gebracht
werden. Es ist demnach unstatthaft, es an das Altartuch anzuheften, wie
es freilich vielfach geschieht.

Das Sakristeihandtuch wird zum Abtrocknen gebraucht, wenn
der Priester vor und nach der Messe die Hände wäscht. Man verwendet
oft ein besonderes Handtuch für die Waschung vor der Messe, und
ebenso ein besonderes für die Waschung nach derselben. Notwendig ist
das indessen nicht; ist es ja doch nicht einmal die Waschung der Hände
nach der Messe strenge Vorschrift, sondern nur löblicher Brauch.

Das Sakristeihandtuch wird entweder in Form der gewöhnlichen Hand-
tücher hergestellt und aufgehängt, oder man gibt ihm, indem man die
Schmalseiten unmittelbar oder unter Einfügung eines Zwischensatzes mit-
einander verbindet, die Gestalt eines endlosen Bandes und bringt es über
einer drehbaren Rolle an.

2. Geschichtliches. Das Handtuch ist im christlichen Kultus
uralten Gebrauches. Die Händewaschungen, welche die Feier der

1 Kit. celehr. tit. 7, n. 6. ■ Ruhr, gencr. lit. 20.
 
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