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Braun, Joseph
Der christliche Altar in seiner geschichtlichen Entwicklung (Band 1): Arten, Bestandteile, Altargrab, Weihe, Symbolik — München, 1924

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https://doi.org/10.11588/diglit.2141#0437
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DRITTERABSCHNITT

DAS ALTARE PORTATILE

VORBEMERKUNG

Auch als der christliche Altar zum altare fixum geworden war, machte
sich, wie früher, S. 71, gesagt wurde, noch weiterhin das Bedürfnis nach be-
wegbaren Altären, d. i. nach Altären, die man von einem Ort zum
anderen mitnehmen konnte, geltend, da es ja in vielen Fällen nicht möglich
war, einen feststehenden Altar zu errichten. Jedoch waren die altaria porta-
tilia nun nicht mehr das Normale, sondern das Außergewöhnliche. Sie bil-
deten nur mehr einen Ersatz für die altaria fixa.

Über die Einrichtung und Beschaffenheit des Portatiles
sind wir für die zweite Hälfte des Mittelalters gut unterrichtet.
Was die Bildwerke uns über dasselbe sagen, ist freilich so gut wie nichts,
dagegen bieten namentlich die Inventare und die Pontifikalien manches wert-
volle Material. Vor allem aber sind es die Portatilien, die sich aus jener
Periode erhalten haben, welche uns reichen Aufschluß über die damalige
Beschaffenheit des Tragaltares und über seine Geschichte geben. Ihre Zahl ist
so groß, daß sie allein uns schon ein fast vollständiges Bild seiner Entwick-
lung während der zweiten Hälfte des Mittelalters gewähren, zu dem die An-
gaben der Inventare und Pontifikalien nur noch ergänzendeEinzellinienliefern.

Aus der altchristlichen Zeit und der ersten Hälfte
des Mittelalters liegt nur sehr dürftiges Material über den Tragaltar
und seine Beschaffenheit vor. Namentlich haben sich fast keine Portatilien
aus dem ersten Jahrtausend erhalten1. Es läßt sich darum auch von der Be-
schaffenheit des Tragaltares der altchristlichen Zeit und des früheren Mittel-
altares nicht einmal ein skizzenhaftes Bild gewinnen.

Für die nachmittelalterliche Zeit fließen zwar die Quellen zur Geschichte des
Portatiles reichlich, doch bieten diese nun wenig Bemerkenswertes mehr. Schon im
ausgehenden Mittelalter war seine Glanzperiode dahin. In der neueren Zeit wurde
es nur als Nutzgegenstand behandelt und demgemäß in der Regel ohne allen Schmuck
gelassen. Die formelle und materielle Entwicklung des Portatile erhielt durch die
auf Befehl Clemens' VIII. (1592—1605) erfolgte Herausgabe des römischen Ponti-
ükales seinen Abschluß, freilich zunächst mehr theoretisch als praktisch. Es dauerte
sogar verschiedenerorten bis in das 19. Jahrhundert, ehe die Portatilien so beschaffen
waren, wie es der Ritus der Portatilienweihe des römischen Pontifikales voraussetzt.
Eingehende, allgemeinverbindliche Bestimmungen über die Beschaffenheit der Porta-
tilien erließ das neue kirchliche Rechtsbuch2.

Ober legendäre Portatilien aus dem ersten , _ 1197 ^

Jahrtausend vgl. oben S. 74.

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