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Braun, Joseph
Der christliche Altar in seiner geschichtlichen Entwicklung (Band 1): Arten, Bestandteile, Altargrab, Weihe, Symbolik — München, 1924

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https://doi.org/10.11588/diglit.2141#0738
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720 Fünfter Abschnitt. Die Altarweihe

der Reliquien aus dem Altar, ein Akt, durch den schon nach weitverbreiteter spät-
mittelalterlicher Aulfassung der Altar profaniert und abbruchsfähig gemacht wurde,
zumal dann, wenn sich das Sepulcrum oben im Stipes befand und von der Mensa
bedeckt wurde. Denn in diesem Fall war es ja zur Herausnahme der Reliquien
unbedingt erforderlich, die Mensa vom Stipes abzuheben, das aber bedeutete auch
schon im Mittelalter nach allgemeiner Anschauung eine Exekration des Altares8.

Im römischen Rituale und im römischen Pontifikale findet sich kein Ordo für
die Exekration des Altares. Der neue Codex des kanonischen Rechtes und die
Dekrete der Ritenkongregation geben zwar an, wann ein Altar als exekriert zu
betrachten sei, sagen aber nichts darüber, wann und unter welchen Redingungen
eine Exekration desselben vorzunehmen gestattet ist und unter welchen Formen
und Riten sie zu erfolgen hat.

DRITTES KAPITEL

WEIHEINSCHRIFTEN, ALTARTITEL

I. WEIHEINSCHRIFTEN

Zur Erinnerung an die Altarweihe und zugleich als Dokument, durch
welches die Konsekration des Altares bezeugt wurde, brachte man schon in
altchristlicher Zeit nicht selten Inschriften an, welche in kürzerer oder
längerer Form die Tatsache der Altarweihe verewigten und oft auch die Reli-
quien nannten, die bei der Konsekration im Sepulcrum geborgen worden
waren. Wenn aber, wie es vielfach der Fall war, die Weihe des Altares zu-
sammen mit derjenigen der Kirche geschah, enthielten die Inschriften auch
meist Angaben über die Konsekration der Kirche.

Ein indirektes Zeugnis für die vorgenommene Altarweihe waren In-
schriften, welche lediglich die Reliquien vermerkten, die im Altare einge-
geschlossen worden waren, oder das Geheimnis und die Heiligen angaben,
zu dessen Ehre der Altar errichtet worden war. Immerhin bildeten auch sie
eine wirkliche Beurkundung der Weihe. Denn die Reliquienrekondition vollzog
sich ja nur in Verbindung mit der Konsekration des Altares oder setzte doch
diese als bereits geschehen voraus, einen Titel oder Patron aber hatte der
Altar erst, nachdem er durch den Akt der Konsekration zu Ehren eines
Geheimnisses oder Heiligen geweiht worden war.

Ihren Platz erhielten die Inschriften bald am Altar selbst, und
zwar entweder am Stipes oder an der Mensa, bald an der beim Altar befind-
lichen Wand. Eine Reihe interessanter Beispiele von Weiheinschriften, die
am Altare selbst, der Mensa oder dem Stipes, angebracht worden waren,
wurde bereits bei Besprechung der Altarmensa und des Altarstipes angeführt,
es erübrigt daher hier nur, auch noch einige Proben von Wandinschrif-
ten, welche direkt oder indirekt von vorgenommener Altarkonsekration
Zeugnis ablegen, zu geben.

Die ältesten bekannten Reispiele dieser Art sind die Inschriften, welche Paulin
von Nola für den Altar der beiden von Severus erbauten Basiliken zu Primuliacum,
für den Altar der Felixbasilika zu Nola und für den Altar der von ihm gegründeten

8 Vgl. oben S. 314. ' Vgl. oben S. 299 und 363.
 
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