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Braun, Joseph
Der christliche Altar in seiner geschichtlichen Entwicklung (Band 1): Arten, Bestandteile, Altargrab, Weihe, Symbolik — München, 1924

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https://doi.org/10.11588/diglit.2141#0762
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744 Fünfter Abschnitt. Die Altarweihe

lung des aus bloßen Gebeten bestehenden Formulars der Portatilienweihe,
wie es uns in den liturgischen Büchern der Karolingerzeit als damals ge-
bräuchlich entgegentritt.

Der Ordo der Portatilienweihe im heutigen römischen Pontifikale stellt
eine Verquickung des fünften und des sechsten, des mos gallicanus und des
mos romanus dar, indem die zwischen beiden bestehenden Abweichungen
sich ausgeglichen haben, jedoch so, daß der mos gallicanus überwiegt. Die
ersten Anfänge einer solchen Verbindung reichen bis in das 15. Jahrhundert
hinauf. Sie finden sich in dem Ordo des früher schon erwähnten Ponti-
fikales von Bergamo und des Pontifikales der Schriftstellerbibliothek der deut-
schen Jesuiten. In dem Ordo der Portatilienweihe des römischen Pontifikales
Klemens' VIII. erscheint die Verschmelzung beider Typen abgeschlossen und
zugleich für immer festgelegt.

Werfen wir noch einen kurzen Bückblick auf die so interessante Ent-
wicklung des Ordos der Portatilienweihe, so ergibt sich das folgende zu-
sammenfassende Bild.

Das Formular der Portatilienweihe besteht zur Karolingerzeit nur erst aus
einigen Gebeten und einer Präfation (e r s t e r T y p u s). Im 10. Jahrhundert kommt
zu diesen eine Salbung mit Chrisam (zweiter Typus), zugleich erscheint aber
neben dem so erweiterten ein neues Formular in den Pontifikalien, das sich zusam-
mensetzt aus dem später immer wiederkehrenden Invitatorium: Deum omnipotentem
. . . votis exultantibus deprecemur, der später gleichfalls stets verwendeten Oration
Exaudi nos, Deus noster, und einer Rubrik, in welcher der Bischof angewiesen wird,
das Portatile mit Weihwasser zu besprengen, zu inzensieren und unter den Worten:
In nomine Patris usw. mit Chrisam zu salben (dritter Typus). Aus diesem
dritten Formular und dem rubrikenlosen karolingischen Ordo bildet sich dann bald
ein weiteres (vierter Typus), in dem jene beiden in der Weise miteinander ver-
bunden erscheinen, daß dem dritten Typus die Gebete des ersten entweder alle
oder mit Auswahl als Konsekrationsgebete angefügt sind. Dabei erfährt das so
geschaffene Formular der Portatilienweihe auch noch dadurch eine Erweiterung,
daß sich zu der Salbung mit Chrisam, ihr vorausgehend, eine solche mit Katechume-
nenöl gesellt. Zum einem fünften Typus wird dieser vierte dann im späteren
Mittelalter, und zwar etwa im 12. Jahrhundert, durch Aufnahme des Ritus der Reli-
quienbeisetzung, dessen bis dahin in den Ordines der Portatilienweihe nie Er-
wähnung geschehen war, sowie durch Einfügung des Brauches, nach der Salbung
des Portatiles Weihrauch auf den Salbstellen desselben zu verbrennen. Gleichzeitig
mit diesem fünften, entsteht jedoch noch eine andere Form des Ordos der Portatilien-
weihe, indem man nämlich den bei der Konsekration des altare üxum gebräuchlichen
Ritus mit Auslassung des Aktes der Reliquienrekondition auf die Weihe der Porta-
tilien übertrug (sechster Typus). Durch Verschmelzung des fünften und
sechsten Typus endlich wird dann der Ordo des römischen Pontificales
geschaffen.

FÜNFTES KAPITEL

DIE ALTARWEIHE IN DEN RITEN DES OSTENS

I. DIE ALTAR WEIHE IN DEN RITEN DES OSTENS
NACH HEUTIGEM BRAUCH
Der Ordo der Altarweihe ist in den Riten des Ostens weit weniger ent-
wickelt als im Abendland. Er steht dort kaum auf einer Stufe mit der Form
der Altarweihe, die hier zur Karolingerzeit gebräuchlich war.
 
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