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Frankfurter Münzhandlung E. Button [Hrsg.]
Gold- und Silbermünzen, die Sammlung des Herrn v. St. (3. Teil): Antike, Mittelalter, Neuzeit, Europa, Ausland, Orden, Gold, numismatische Bücher ; Versteigerung: Dienstag, den 2. März 1943 und ff. Tage (Katalog Nr. 90) — Frankfurt am Main, 1943

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.5666#0004

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Versteigerungs-Bediri gungen

Die VERSTEIGERUNG erfolgt gegen Barzahlung mii einem Aufgeld von 10%
zum Erstellungspreise.

GEBOTE können bis zum Betrage von RM 10.— mit einer Mindeststeigerung
von RM —.50, bis zum Betrage von RM 100.—, von RM 1.—, bis zum Betrage
von RM 500.—. von RM 5.—. darüber von RM 25.— abgegeben werden.

Der ZUSCHLAG wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebotes
kein Übergebot abgegeben wird. Bei etwaiger Meinungsverschiedenheit der
Beteiligten über den Zuschlag wird die betreffende Nummer noch einmal auf-
geboten. Der Zuschlag verpflichtet zur Annahme. Der Versteigerer ist be-
rechtigt, Nummern zu vereinigen oder zu trennen.

AUFTRÄGE werden unter Anrechnung einer Provision von 5%, jedoch nicht
unter RM 1.—, auf das sorgfältigste vom Versteigerer ausgeführt. Wenn die
Limiten vom Auftraggeber nicht ausdrücklich als äußerste Preisgrenze be-
zeichnet werden, können diese vom Versteigerer, wenn erforderlich, wie
üblich um etwa 10% überschritten werden. Aufträge von mir unbekannten
Sammlern gelangen nur zur Ausführung, wenn ein entsprechendes Depot bei-
gefügt ist oder genügende Referenzen aufgegeben werden.

Käufer von GOLDMÜNZEN erhalten von mir eine Bescheinigung, daß die be-
treffenden Stücke von der Devisenabteilung der Reichsbank auf Grund des
Ruuderlasses 48—35 D. St. für Sammelzwecke zum Weiterverkauf freige-
geben sind. An ausländische Käufer erfolgt die Lieferung nur gegen vorherige
Bezahlung in Devisen. Die Versendung von Goldmünzen ins Ausland kann
nur durch eine deutsche Devisenbank gegen sofortige Kasse erfolgen. Die für
den Erwerb von Goldmedaillen erforderliche Genehmigung der Reichsstelle
für Edelmetalle wird besorgt; die Aushändigung dieser Stücke erfolgt erst
nach Eingang der Genehmigung.

KAUFGELDER. Kaufgehlrückstände sowie Nebenleistungen kann die Unter-
zeichnete in eigenem Namen einziehen und einklagen. Die Stücke gehen erst
nach Erlegung des Kaufpreises in das Eigentum des Ersteigerers über. Er-
füllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Frankfurt a. M.

Die BESICHTIGUNG der Sammlung kann täglich während der Geschäfts-
stunden (9—13 Uhr und 15—18 Uhr) vor der Versteigerung erfolgen.

Die VERSTEIGERUNG beginnt am DIENSTAG. DEN 2. MÄRZ 1943. 9 Uhr
vormittags, in meinen Geschäftsräumen Westendstraße 71 pt. Der Zutritt zur
Auktion ist nur den Interessenten gestattet, die sich im Besitze des Katalogs
befinden.

FRANKFURT A. M., Westendstraße 71 pt.

Frau E. Button
 
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