Church, and say plainly that any one may withdraw who is not fully prepa-
red to act under Orders.
Gasparin 23: II dira net, que quiconque n’est pas resolu ä obeir aux ordres
doit (!) se retirer.
Orders 95: The essence of skill in management is attention to little things,
and this can only be attained by a System which brings every little thing
under sowie one person s eure, the C. O’s attention being occupied with the
keeping up of the System by which every little thing is attended to by the
particular person responsible for it.
Gasparin 28: On n’y peut arriver que par un Systeme qui met chaque
petite chose sous la direction de la meme personne (!)-
Aber wir wollen ebensowenig wie die Salutisten der verewigten Gräfin,
die in christlicher Demut vor ihrem Ende alles Geschehene zurückge-
nommen haben soll (219, 10), etwas nachtragen und zur chronologischen
Darstellung der weiteren Vorgänge zurückkehren.
8. Juni 1883. 59 Geistliche vom Kanton Neuenburg reichen eine Petition
um Aufrechterhaltung der religiösen Freiheit ein.
15. Juni. Der große Rat von Neuenburg bestätigt das Verbot des Staats-
rats vom 22. Mai.
4. Juli. Der Staatsrat von Vaud verbietet die H.-Versammlungen.
23. Juli. Bern verbietet auch jede private H.-Versammlung.
24. Juli. Der Bundesrat verwirft die am 19. Juli von der Marschallin ein-
gereichte Berufung und macht sich in der Urteilsbegründung die Erklärung
des Genfer Staatsrats zu eigen, daß die Armee „von der Ausbeutung Leicht-
gläubiger lebe und daß diese Ausbeutung den Charakter einer beständigen
und geordneten Einrichtung trage“.
30. August. Geheimer Kriegsrat der Marschallin und Offiziere in einem
Schlosse des Kantons Vaud.
6. September. Die Korps von Genf und Rolle fahren über den See und
halten Versammlungen in dem französischen Thongues.
9. September. Die Marschallin kommt von Frankreich und hält zum ersten
Male seit dem 22. Mai eine Versammlung und zwar im Walde von Rochefort,
Kanton Neuenburg. Der Präfekt von Boudry, welcher durch Verletzung des
Briefgeheimnisses von Seiten der Post Kenntnis davon erhalten, verhaftet
sie und den Kap. Becquet, entläßt die Marschallin aber gegen Kaution, und
diese reist mit Josephine Butler am andern Morgen nach Genf.
10. September. Die Marschallin wohnt in Genf einem von Clibborn ge-
leiteten, salutistischen Leichenbegängnis bei, in das der Bürgermeister zwei-
mal störend eingreift.
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red to act under Orders.
Gasparin 23: II dira net, que quiconque n’est pas resolu ä obeir aux ordres
doit (!) se retirer.
Orders 95: The essence of skill in management is attention to little things,
and this can only be attained by a System which brings every little thing
under sowie one person s eure, the C. O’s attention being occupied with the
keeping up of the System by which every little thing is attended to by the
particular person responsible for it.
Gasparin 28: On n’y peut arriver que par un Systeme qui met chaque
petite chose sous la direction de la meme personne (!)-
Aber wir wollen ebensowenig wie die Salutisten der verewigten Gräfin,
die in christlicher Demut vor ihrem Ende alles Geschehene zurückge-
nommen haben soll (219, 10), etwas nachtragen und zur chronologischen
Darstellung der weiteren Vorgänge zurückkehren.
8. Juni 1883. 59 Geistliche vom Kanton Neuenburg reichen eine Petition
um Aufrechterhaltung der religiösen Freiheit ein.
15. Juni. Der große Rat von Neuenburg bestätigt das Verbot des Staats-
rats vom 22. Mai.
4. Juli. Der Staatsrat von Vaud verbietet die H.-Versammlungen.
23. Juli. Bern verbietet auch jede private H.-Versammlung.
24. Juli. Der Bundesrat verwirft die am 19. Juli von der Marschallin ein-
gereichte Berufung und macht sich in der Urteilsbegründung die Erklärung
des Genfer Staatsrats zu eigen, daß die Armee „von der Ausbeutung Leicht-
gläubiger lebe und daß diese Ausbeutung den Charakter einer beständigen
und geordneten Einrichtung trage“.
30. August. Geheimer Kriegsrat der Marschallin und Offiziere in einem
Schlosse des Kantons Vaud.
6. September. Die Korps von Genf und Rolle fahren über den See und
halten Versammlungen in dem französischen Thongues.
9. September. Die Marschallin kommt von Frankreich und hält zum ersten
Male seit dem 22. Mai eine Versammlung und zwar im Walde von Rochefort,
Kanton Neuenburg. Der Präfekt von Boudry, welcher durch Verletzung des
Briefgeheimnisses von Seiten der Post Kenntnis davon erhalten, verhaftet
sie und den Kap. Becquet, entläßt die Marschallin aber gegen Kaution, und
diese reist mit Josephine Butler am andern Morgen nach Genf.
10. September. Die Marschallin wohnt in Genf einem von Clibborn ge-
leiteten, salutistischen Leichenbegängnis bei, in das der Bürgermeister zwei-
mal störend eingreift.
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