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85

[No. 45—46]

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zur Beteiligung eines oben aussiegenden Blockes gedient
haben muss, der demnach den vorausgehenden Teil
der Inschrift enthielt. Der freie Raum unter Z. g lässt
erkennen, dass diese den Schluss bildete. Das nicht
anpassende Stück von der rechten oberen Ecke (/) mit
einem Teil der oberen und rechten Seitenssache ist 0,065
hoch, 0,17 breit und 0,20 tief erhalten. Die Schrift
ist in kleinen Buchstaben sorgfültig eingehauen und
trägt den Charakter von Urkundenschrift. Die Formen
sind durchweg noch die der älteren griechischen Zeit,
im einzelnen aber nicht sehr gleichmässig ausgeführt.
Das Material ist das gleiche wie das der Bathren der
von den Byzantiern geweihten Statuen des Antigonos
und Demetrios (No. 304. 305), anscheinend pelopon-
nesischen Ursprungs; da dasselbe keineswegs zu den

häutig verwendeten gehört, legt es den Schluss auf einen
Zusammenhang dieses Dekrets mit jenen Statuen nahe.
— α Inv. 637. Gefunden 8. Mai 1879 auf dem Zeus-
tempel, b Inv. 538a. Gesunden 24. Januar 1879 im Süden
des Zeustempels, vor der zweiten Säule von Weiten.
c Inv. 532. Gefunden 17. Januar 1879 im Süden des
Zeustempels, d Inv. 524. Gefunden 15. Januar 1879 in
der Cella des Zeustempels, e Inv. 538 ε. Gesunden 24. Ja-
nuar 1879 im Süden des Zeustempels, vor der zweiten
Säule von Weiten. /Inv. 218. Gefunden 18.Oktober 1877
nordöstlich vom byzantinischen Thurm. — ab d es nach
A. Furtwängler's Abschrift herausgegeben von W. Ditten-
berger, Arch. Zeitung XXXVII (1879) S. 125 No. 254.
c desgl. ebend. S. 126 No. 256. — Alles zusammen faesimi-
liert von Purgold.

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τί[μας απαγγελ]αυντ( και bioaZovvTi Ι αυτούς, ότι α πολις
■jv τε ευεζ<γϊτγ^α\ι r/jtptv αυ]ταϊς z[yj\CVTa <pl/[cc ετται |
εί]ς τ[ο]ν υποΧοιπον %ΰοΐ'(ο^)• π\ρατ\τειν οε αυ[τους.....
5 ..............[......παρ\α Ααματριον rtt"y;X[oü]s" πρετ-
βε\νειν.................Ι......τ^]«ί και ο-ν[ν]ατ<~γ,μεν
τοις [«y]s<ye[V]>j|SAE[VoiS aya&oiQ . τα bs TTaccTulyoi επιμε-
λειτ&ων μετά] τά[ς β]ονλας όπως [τ]«ί -ε πρετβε[7αι αποττα-
λόϋρτι Ι ποτι τους βατιλζας τ\αν TuyjTTctv, εφ\οοια τε bo<?Y\
wureug . το bz aoyv\oiov ει/λεν εις τους] ττεψανους εκ t[uv
oajxo!rtttiv yßY\iMCTi*3v\*
Ehrendekret der Byzantier für die Könige
Antigonos und Demetrios aus dem Jahre 306 v. Chr.
Diese Bestimmung des Inhalts und der Entstehungszeit
ergiebt sich aus der Zusammengehörigkeit mit No. 304.
305 (s. das Lemma). Dort heissen Antigonos und De-
metrios Könige, während hier aus der Reihenfolge der
Namen hervorgeht, dass Antigonos der Ältere von beiden
ist. Danach kann nur Antigonos der Einäugige und
Demetrios Poliorketes gemeint sein, denn Antigonos
Gonatas und sein Sohn Demetrios II. haben nicht gleich-
zeitig den Königstitel geführt. Also fällt das Dekret
zwischen die Annahme der Königswürde durch beide
(306 v. Chr.) und den Tod des Antigonos in der Schlacht
bei Ipsos (301 v. Chr.). Erwägt man aber, dass ausser

dem gemeinsamen Auftrag an beide Könige der Ge-
sandtsehaft noch ein besonderer bloss an Demetrios ge-
richteter (Z. 5. 6) mitgegeben wird, und dass dieser in
der Gratulation {σνναο-$Ϋιμεν d. h. τυνηο-Βϊ,ναι ist dafür der
übliche Ausdruck) zu einem Kriegserfolge besteht, so
drängt sich die Vermutung auf, dass der von Demetrios
allein erfochtene Seesieg bei Salamis und die dadurch
veranlassteAnnahme derKönigswürde durch beide Feld-
herren Anlass zu der vorliegenden Huldigung gegeben
hat. Dass die Byzantier eine solche beschliessen konnten,
erklärt sich aus der Unabhängigkeit, die sie fortwährend
gegenüber der Herrschast des Lysimachos in Thrakien
behaupteten (s. Droysen, Gesch. des Hellenismus II, 2
S. 103. 110. 294) und aus den freundsehaftlichen Be-
ziehungen, in denen sie schon von früher her (Diodor
XVIII, 72, 6. Polyaen. IV, 6, 8) zu Antigonos standen.
Allerdings wird man dann dem Pausanias, der VI, 15, 7
bei Erwähnung des Weihgeschenkes der Byzantier aus-
drücklich Demetrios Poliorketes und Antigonos Gonatas
als die dargestellten Personen bezeichnet, einen starken
Irrtum zur Last legen mussen.
In Z. 4 f. muss wohl eine Nachlässigkeit der Redaktion
angenommen werden, da zur Ergänzung eines zweiten
Gliedes, das dem wv τε ευεργίτηταΐι] entspräche, sehlechter-
dings kein Raum vorhanden ist. Die Ergänzung Z. 6 — 9
kann nicht in allen Einzelheiten als sicher gelten.

46. Sechs Fragmente einer beiderseits be-
schriebenen Tafel aus grauem pelop onnesischem
Marmor, die paarweile zusammenpassen. Die Bruch-
stücke α und b sind zusammen 0,28 hoch und 0,25 breit,
c und d zusammen 0,22 hoch und 0,25 breit, e und/
zusammen 0,27 hoch und ο, 115 breit erhalten. Beide

Seiten zeigen ganz denselben Schriftcharakter, sind also
gewiss gleichzeitig und flehen dem Inhalt nach in engem
Zusammenhang. Die Zusammengehörigkeit der Seiten auf
den drei Komplexen lässt sich schon aus äusseren Gründen
bestimmen: Die mit Β bezeichneten Seiten sind die stärker
verwitterten, ihre Buchstaben auf einigen der Stücke tief
(5*
 
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