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[No. 242. 243]

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auf einem Denkmal dieser Zeit nur von dem Feft des
tausend jährigen Bestehens der Stadt Rom im Jahre 248
n. Chr. verstanden werden; in dieiem (τον %ειλιετη εν
'Έωμγ) als κηςυξ gesiegt zu haben rühmt sich in der atti-
schen Inschrift jener Valerius Eclectus, also muss ihm
auch unsere Baiis gehören. Die nähere Betrachtung des
Inhalts beider Inschriften ist nur geeignet, dieses Ergebnis
zu beitätigen. Nur muss dabei beachtet werden, dass
das attische Anathem erheblich älter ist, als das olympische.
Denn jenes kennt von den vier olympischen Siegen nur
zwei, fällt also zwischen 253 und 257 n. Chr., ebenso
nennt lieh Eklektos dort ΒκτπερΙοδος, hier τξίτπεξιοΰος, so
dass also in die Zwischenzeit auch noch je ein pythischer,
ilthmischer und nemeischer Sieg sällt. Dagegen stimmt
die Zahl der Siege in den zu Rom geseierten Spielen,
Καπετωλια εν 'Ρωμγ\ y , Ά3•γ,νάς Ό.ρομα%ου y , an beiden
Stellen genau überein, und in beiden Inschristen reiht
sich unmittelbar daran der Sieg in der Tausendjahrseier
der Stadt Rom. Diese sällt drei Jahre nach dem erften
Olympiasieg des Eklektos, und es dürsten daher auch die
anderen römischen Siege mehr im Ansang der Lausbahn

desselben ftattgesunden haben, weshalb deren Zahlen in
der attischen und olympischen Urkunde dieselben sind.
Ausserdem nennt die ältere Inschrist eine Menge Agone,
die in der jüngeren sehlen, aber es ist aus den erften Blick
deutlich, dass dort eine vollständige Auszählung, hier
nur eine Hervorhebung der allerwichtigften beabfichtigt
war. Wenn C. I. A. III, 129 Geben, unser Text füns Städte
auszählt, deren Ratsmitglied Eklektos gewesen ist, aber
nur ein Name (Usoya7og) sich an beiden Stellen sindet, fo
darf dies nicht befremden, denn unsere Infchrist ist am
Ansang unvollständig, fo dass nichts hindert anzunehmen,
die übrigen sechs Städte des attischen Verzeichnisses hätten
aus dem oberen Stein geftanden. Dass aber umgekehrt
hier vier Namen zu lesen sind, die wir dort vermissen,
sindet seine Erklärung zum Teil darin, dass ihm ja die
Ratsherrnwürde in einigen derfelben erft in der Zwischen-
zeit zwischen der Weihung der beiden Anatheme ver-
liehen sein kann. Sodann aber giebt das ältere Verzeich-
nis sich in dieiem Teil durch die Worte κα\ άλλων πολ-
λών πόλεων πολειτης και βουλευτής selbft als unvollständig.

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