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FlächeperVf befahlt. (Man befahlt 1.400 fl. für gu restaurirende
es ist letztere Fläche leicht zu meßen, also der Preis für einen ' ganz
genau bestimmt und soviel bekommt der Herr Unternehmer für ein neues
Feld, welches vorhandenen Gläsern substituirt worden ist.)
§-9-
Der Unternehmer verpflichtet sich die Restauration sorgfältig gu vollen-
den dergestalt, daß ein Unterschied gwischen Altem und Neuem nicht
bemerkbar sein soll u. wenn, wie gu erwarten steht, das Fenster gut
restaurirt ist, soll dem Herrn Unternehmer die Herstellung des angren-
zenden Kramergunftfensters um die Summe von 1.300 fl. unter den glei-
chen Bestimmungen, wie sie für dieses Fenster nun festgesetzt sind, freige-
stellt sein.
Gegenwärtigen Vertrag anerkennen als für beide Theile bindend
der Unternehmer die Vertreter des
Münsterbau Comites.
Johann Gustav Hermann Kellner Oberbürgermeister Heim
OStR. Dr. Haßler
Ulm, StA, B 372/133, Nr. 2 (62).
126 Ulm 1868 Juni
In einem Brief an ein Mitglied des Münsterbau—Comites
schreibt Haßler über die begonnenen Restaurierungsarbeiten
an den Chorfenstern; beinhaltet eine kritische Einschätzung
der Person Kellners:
Lieber Freund!
Auf die Anlage habe ich bereits geantwortet; möchte aber doch bitten,
daß Du nun öffentlich bekannt machst, daß die Arbeiten vergeben, also
alle weitere Meldungen, Anfragen u.s.w. ZFec^0S seien.
Nach den Arbeiten des Kellner habe ich so ziemlich Tag für Tag gesehen
u. gestern den ganzen Nachmittag damit zugebracht, in den g (resp. 8)
ersten Bildern diejenigen Theile, welche restaurirt werden müssen, sowie
diejenigen, an welche nicht gerührt werden darf, zu bestimmen. Es unter-
liegt für mich keinem Zweifel, daß er der Arbeit vollkommen gewachsen
ist, wenn er will, aber ebensowenig, daß Essenwein vollkommen Recht
hatte, daß er der strengsten Ueberwachung bedarf, da ich den Mann für
einen wenig consequenten u. deshalb auch nicht sehr zuverlässigen halten
muß und er jedenfalls ein Tagzähler ist. Eben deshalb wird es mir aber
auch bei dem besten Willen nicht möglich sein, ihn so genau zg überwa-
chen, wie es allerdings bei diesem Geschäfte und seinem Wesen nöthig
wäre, d.h. sozusagen den ganzen Tag durch hinzusehen. Das verträgt
sich aber nicht mit meinen nächsten wesentlichen Pflichten, und wenn Du
also nicht schon an das Kultministerium geschrieben hast, so bitte ich
Dich, lieber es bleiben zg lassen, weil ich nicht annehmen kann, daß das
Ministerium mir somit freie Hand lasse.
Gestern früh war Frau Kellner bei mir, um mich zu fragen, ob ich nichts
dagegen habe, wenn man wieder Geld ausbezahle. Ich wies sie natürlich
an Dich. — In diesem Augenblick kommt sie wieder, sagend, Du wollest
etwas Schriftliches von mir. Das wird nun, soweit ich mich an die Ver-
träge erinnere (beiläufig bitte ich wiederholt um eine Abschrift derselben)
ungefähr folgendes sein müssen: H. Kellner, welcher seit dem 14. Mai
sich hier befindet, hat seit dem 2. Juni zuerst in Gemeinschaft mit seinem
Sohn, dann mit seiner Frau die Restaurationsarbeiten rüstig in Angriff
genommen und bisher zu meiner Zufriedenheit fleißig gefördert. Einer
etwaigen Abschlagszahlung steht meinerseits kein Bedenken im Wege,
sofern er bloß an Glas jedenfalls für ein Paar hundert Gulden bei dem
heiligen Valentin [Valentinskapelle südöstlich neben dem Mün-
ster, offenbar das Glaslager] und bei der Hütte liegen hat.
Von dem Schlingel, dem Dirr, habe ich seit Sonntag wiederum nichts

gesehen, und sollt ihn doch nothwendig hier haben, weil ich das Nöthige
wegen der auszufüllenden Felder mit ihm ins Reine bringen muß, ehe ich
wieder vereise, was wahrscheinlich im Laufe der nächsten Woche wird
geschehen müssen.
Wenn ich heute Abend nicht in die Sitzung kommen sollte, so bitte, mich
Zu entschuldigen. Es scheint ohnehin nichts vorgekommen, wozu ich
nöthig wäre.
Dein Haßler
Ulm, StA, B 372/133, Nr. 2.
127 Ulm 1868 Aug. 3
Landeskonservator Haßler wird die Aufsicht über die Restau-
rierung der Chorfenster übertragen (Auszug aus den Sitzungs-
protokollen des Münsterbaukomitees):
§.48. Herr Oberbürgermeister Heim ze^ gemäß Beschlußes vom 13.
Juni d.J. §.36. an, daß Herr Oberstudienrath Dr. Haßler die volle
Bereitwilligkeit ausgesprochen habe, gegen Fortsetzung der ihm seiner
Zeit ausgesetzten Besoldung für die Beaufsichtigung der sonntäglichen
Gewerbeschule nunmehr auch die Beaufsichtigung der Restauration der
Glasgemälde des Chors zu übernehmen.
Diese Besoldung habe nicht mehr als 140 fl. betragen. Nach gepflogener
Berathung wird beschlossen, dem Herrn LandesConservator für seine
dankenswerthen Bemühungen bis 30. Juni d. J. 140 fl. ausbezahlen zM
lassen und dieselbe Summe als jährliches Aversum auszusezen, solange
Herr Oberstudienrath Dr. Haßler die Beaufsichtigung führt.
Ulm, StA, B 372/153, Nr. 2 (68).
128 Ulm 1868 Aug. 3
Reinigung der Glasgemälde in der Besserer-Kapelle durch den
Glasmaler Christian Bührlen und Neuanfertigung der Fenster-
gitter:
Rechnung über Reinigung der Fenster in der von Beßerischen Kapelle
auf Anordnung des Herrn KirchenstiftungsVerwalter Schreiber;
die 7 gemalten Fenster von Außen und Innen gereinigt und ge-
puzf ä 48 xr 4 fl. 36 x.
C. Bührlen, Gläßer
Ulm, StA, Besserer-Archiv, Rechnungen 1868/69, f°l- 3^v>
läge Nr. 12037.
129 Ulm 1868 Aug. 3
Noch vor Abschluß der Restaurierung des Johannesfensters
wird mit den Ausbauarbeiten am Kramerfenster begonnen
(Auszug aus den Sitzungsprotokollen des Münsterbaukomi-
tees) :
§.40. Herr Oberstudienrath Haßler trägt vor: Glasmaler Kellner habe,
um seine Leute beschäftigen zu können, das Ansuchen gestellt, es möchte
ihm schon jezf, vor Beendigung der Arbeiten an dem zuerst in Angriff
genommenen Fenster gestattet werden, mit dem Herausnehmen der einzel-
nen Theile des Kramerzunftfensters beginnen zu dürfen.

In diesem Zusammenhang steht auch die Neuanfertigung aller sieben
Fenstergitter (Messingdraht mit Eisenrahmen, dreimalig gestrichen)
durch den Siebmacher Reinwald um 77 fl. 51X. und den Maler Boos um
13 fl. 52 x. und deren Einbau durch zwei Lohnarbeiter um 3 fl. 48 x. (StA
Ulm, Rechnungen der von Besserischen Familienstiftung 1868/69, Bei-
lagen Nr. 119, izif.).
 
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