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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 4.1887

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Wittmann, Patrizius: Johann Philipp von Gebsattel, [5]: erwählter Fürstbischof von Bamberg
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Beck, Paul A.: Nachtrag zu dem Aufsatz über Friedr. Schramm
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https://doi.org/10.11588/diglit.20204#0089

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Vorgänger umzustoßen. Sollte jedoch bei dem Domkapitel in
Bezug auf geistliche Zucht sich irgend ein Mangel zeigen, so
wolle er vermittelst der Einführung von Syuodal-Statuten
sich ernstlich als Bischof erweisen."
„Xä 5. Alles sei in dieser Hinsicht bereits so bestellt
und werde die Vorschrift immer besser beobachtet werden."
„^6 6. Der Konkubinat sei dem Klerus bereits mehr-
mals ernstlich verboten worden und solle dies wiederholt ge-
schehen. Unter den bestehenden Verhältnissen konnten aber
nicht alle Mißstände in kurzer Frist beseitigt werden."
„7V6 7. In dieser Beziehung werde ein jeder sich so
zu verhalten wissen, wie er es vor Gott und seinem Gewissen
verantworten könne."
„7V6 8. Das werde ohnehin so gehalten."
9. Die Einkünfte des mit schweren Schulden be-
lasteten Bistums reichten kaum für die geringe Hofhaltung
hin. Deshalb könne kein Kollegium für Jesuiten, die statt-
lich leben wollten, unterhalten werden. Zudem sei der Got-
tesdienst und das Seminar zu Bamberg so bestellt, daß kein
Mangel daran erscheine. Zu besserer Zeit solle übrigens
auch in dieser Hinsicht Nat geschasst werden."
„H.6 10. Alle gelehrten Räte und Diener, sowohl in
der Stadt Bamberg als auf dem Lande, seien derzeit katho-
lisch. Aber adelige Hosbeamte katholischen Glaubens seien in
dem fürstlichen und den angrenzenden Gebieten nicht allemal
zu bekommen, jedoch bereits viele solche ausgenommen und solle
hinfort darauf gesehen werden, daß die obersten Ämter mit
katholischen Edelleuten besetzt würden."
11. Die eingekerkerten geistlichen Räte konnten
zurzeit noch nicht freigelassen werden, weil zur Beseitigung
der gegen den Fürstbischof und sein Kapitel ausgestreuten Ver-
dächtigungen die peinliche Untersuchung gegen jene unparteiischen
Richtern übertragen worden, aber noch nicht zu Ende geführt sei."
Diese geschraubte, ausweichende, die schlimmsten Mißstände
bemäntelnde, mit einem Wort nicht sehr redliche Verantwor-
tung wurde nach Rom geschickt. Durchaus befriedigend kann
sie der Papst nicht gefunden haben, denn derselbe erließ im
März 1601 eine strenge Weisung au den Fürstbischof, daß
er die noch immer eiugekerkerteu zwei geistlichen Räte freilasseu
sollte. Dieser fügte sich Johann Philipp. Er sandte das
päpstliche Breve, in welchem die Freilassung jener Gefangenen
gefordert wurde, am 5. April 1601 an das versammelte
Domkapitel mit dem Beifügen: „Da der eine der Gefangenen
gegen Urphede und Bürgschaftsleistung bereits auf freiem Fuß
sich befinde, könne auch der andere, der im Gefängnis einen
Schenkel, ein Auge und etliche Zähne verloren habe, in glei-
cher Weise entlassen und ihm sreigestellt werden, daß er im
Lande seinen Wohnsitz beliebig wähle, aber nur mit besonderer
Erlaubnis ans dem Lande verreise?"")
So wurde endlich dieser ärgernisvolle, niemals rechtmäßig
geführte Kriminal-Prozeß nach mehr als zwei Jahren beendet,
ohne daß die Opfer höfischer Rachsucht für stang erduldete
Schmach und Pein irgend eine Genugthuuug erhielten. Wenn
ein Fürst wie Johann Philipp und sein adeliges Kapitel
eilig nach Rom berichteten, „die beiden Arrestanten seien, ob-
wohl sie gemäß ihrer Verbrechen die Todesstrafe verdient
hätten, aus Ehrfurcht gegen den apostolischen Stuhl begnadigt
und erledigt worden": so waren derlei Redensarten nichts
als Feigenblätter, um die Blöße schnöder Willkür-Herrschaft
notdürftig zu verhüllen. (Fortsetzung >lgt.)
Offenbare Fabel.
"°) Chron. dipl. G. a. a. O. VlI. 232—234.

Nachtrag ;n dem -Aufsatz über Friede. Schramm-
Von Amtsrichter a. D. P. Beck.
Inzwischen hat sich das über der Persönlichkeit des M-""
sters des Überlinger Holzschnitzwerkes liegende Dunkel gelichM'
Vor kurzer Zeit wurde nämlich der Künstler in dein Meiste
Jak. Ruoß"(Rueß, Ruß rc.) von Ravensburg, demselbe-'
welcher zu Ende des XV. Jahrhunderts auch die kostbare
Schnitzereien des Hochaltars im Dome zu Chur vollendet hau
ermittelt. Prof. Or. Roder fand nämlich im Ueberlinger Archst,
welches bis jetzt nicht genügend durchforscht worden zu st-'
scheint, einen Vertragsentwurf zwischen Nuoß und dem
bei Übernahme der Arbeit „in der Stuben des neuen Rathauses -
Nach demselben wurden dem Meister 15 kr., den Geselle'
10 kr. täglicher Lohn zugesagt und eine Arbeitszeit von -no-;
geus 5 Uhr (Sommers von 4 Uhr) bis abends 7 Uhr
den üblichen Unterbrechungen zum Essen rc. bestimmt. Da'
Schriftstück trägt kein Datum, doch geht aus einer Nandb<>
merkung hervor, daß es vor 1490 abgefaßt wurde. — D-
Rueß rc. sind ein in der Seegegend von alten Zeiten h^
häufig verkommendes Geschlecht. In der Ravensburger BürgeH
liste kommt der angeführte Ruoß nicht' vor, und scheint lst-P
Hintersasse oder Beiwohner daselbst gewesen zu sein; nach einer
Notiz des „Oberschwäb. Anzeigers" findet er sich in der'
Steuerliste von 1482 als im „Pfarrhof" wohnend, in de-
Steuerliste von 1497 in der „Stadt Oberthor" wohnend,
letztmals mit 4 Schilling 6 Pfennig Steuer belastet. Vielleicht
hat man in Nuoß auch den Schöpfer der schönen (aber restaN-
rationsbedürftigen) Steinskulpturen am Hauptportale der Ravens-
burger Stadtpfarrkirche zu suchen; doch wird man immerhin g"t
daran thun, mit Zuschreibungen von Kunstwerken an diest"
Meister einstweilen vorsichtig zu sein. — Damit ist aber, w-e
man unter einfacher Annahme einer Verwechslung von Rush
mit Schramm schon gemeint hat, die Schrammfrage nicht cn-s
der Welt geschafft, und ist nur zu wünschen, daß sich d^
über Schramm liegende, undurchdringlich scheinende Dünke-
ebenfalls bald erhellen möge. Der einzige (Domdekan h'
Hirsch er), der darüber etwas zu sagen wüßte, ist längst
gestorben; ebensowenig werden wohl seine Papiere, AufzeichnN"-
gen rc., aus welchen sich vielleicht einiger Aufschluß hätte ent-
nehmen lassen, mehr beizuschaffeu sein. Ich vermute aber,
daß der von Alt-Ergateu, einem zur Pfarrei und Gemeinde
Bodnegg gehörigen Hofe, gebürtige Hirsch er in seiner
Heimat, woselbst sich ja auch eine dem Schramm zng^
schriebene Ulrich statue noch befinden soll, auf die Spure"
des von ihm erstmals genannten Meister Schramm gestoße"
ist. Außer den erwähnten, jetzt im Berliner Museum befind-
lichen Holzskulpturen hatte Hirsch er noch eine Reihe weitere-
Holzskülpturen gesammelt. Aus seinem Nachlasse wurden im Jahre
1865 zwölf Stücke von der württembergischen Staatssammlnng
vaterländischer Kunst- und Altertumsdenkmale (zu vgl. deren K§-
tolog) erworben. Die Mehrzahl derselben gehört dem XV. Jahr-
hundert an, und ist nach den maßgebenden Merkmalen, als St-st
Kostümen ?c., entschieden oberdeutschen bezw. schwäbischen
sprungs und von höherem Kunstwerte. Fünf derselben weist"
durch Stil und Kostüme auf das XVI. Jahrhundert; nnd
unter diesen befinden sich vier Reliefs aus der Leidensgeschichte
Christi, die in Betracht ihrer geistvollen Komposition, der Leben-
digkeit der Motive und der trefflichen Charakterisierung der
Personen einen Meister von nicht geringem Rang verraten-
Leider ist dem Verfasser dieses der Fundort dieser einzelnen
Holzskulpturen, ans welchem sich vielleicht für den Schopfs
einige Anhaltspunkte hätten gewinnen lassen, nicht bekannt,
 
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