Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 4.1887

DOI Artikel:
Wittmann, Patrizius: Johann Philipp von Gebsattel, [6]: erwählter Fürstbischof von Bamberg
DOI Artikel:
Giefel, Joseph Anton: Visitationsrecht des Abts Leonard Dürr von Adelberg über die Prämonstratenser-Ordensprovinz Schwaben 1518
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20204#0095

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
90

dem Pfalzgrafen-Kurfürsten und noch mehr mit dem Mark-
grafeil von Ansbach."
„0) Alle Warnungen, daß er Leib, Leben, zeitliche und
ewige Wohlfahrt durch sein Betragen auf das Spiel setze,
seien fruchtlos gewesen."
„7) Sigismund und Veit Ulrich, Marschalk von Ebnet,
bei der fränkischen Ritterschaft in hohem Ansehen stehende
Männer, aber böse, giftige und verschlagene Calvinisten, seien
seine vertrautesten Ratgeber."
„8) Hierüber könnten der Weihbischof (I. Ertlin), der
Kanzler, die Franziskaner und der Domprediger Martin Dnm
(Thum) zu Bamberg weiteren Aufschluß geben, wenn sie durch
eine unverdächtige, vertraute und verschwiegene Person darüber
befragt würden."
Dem vertranten Abgeordneten Maximilians gegenüber sprach
sich Fürstbischof Julius offen aus: „Es gehe in Bezug aus die
Religion schlecht iu Bamberg. Der Fürstbischof lasse alles gehen,
wie es wolle und spotte über seinen Vorgänger, weil dieser
es nicht ebenso gemacht habe. Er ziehe fremde Leute an sich,
welche der katholischen Religion nicht angehörteu und, anstatt
sie zu fördern, ihr hinderlich seien. Besonders sei ein giftiger,
verschmitzter, aber bei der Ritterschaft hochangesehener Calvinist,
Veit Ulrich, Marschalk von Ebnet, sein Vertrautester, ohne
dessen Rat er nichts unternehme. Am Hofe werde viel banket-
tiert, und der Fürst rühme sich, daß er während seiner Ne-
gierung bereits für 20 000 fl. Pferde verschenkt habe. Er
denke nicht daran, sich zum Priester oder Bischof weihen zu
lassen. Hingegen halte er einen stattlichen Hof von jungen
müßigen Edelleuten. Seine unehelichen Kinder, die er vielleicht
für eheliche halten möge, lasse er, znm allgemeinen Ärgernis,
sehr stattlich und fast fürstlich erziehen. Ohne Scheu habe er
eine Kupplerin an seiner Tafel, welche ihm für schweres Geld
leichtfertige Personen auftreiben müsse, von welchen immer eine
gute Anzahl in der Residenz zu finden sei. Es verlaute so-
gar, daß einige ehrliche Bürger von Bamberg wegziehen wollten,
um ihre Weiber in Ehren zu erhalten."
Stumps, der dieses strenge Urteil aus den Akten beige-
bracht hat,") bemerkte dazu: „Grell ist das Bild gezeichnet;
betrachten wir aber den Mann, welcher es zeichnete, den Bi-
schof Julius, einen der geachtelten, musterhaftesten Fürsten,
so haben wir keinen Grund, an dessen Glaubwürdigkeit zu
zweifeln." Inzwischen war eine Verteidigung Johann Philipps
nach Rom eiugesandt und von dort auch dem Herzog Maxi-
milian mitgeteilt worden, welche weitläufig auseinandersetzte,
„wie eifrig der Fürstbischof seit seinem Regierungsantritt gegen die
Irrgläubigen eingeschritten sei, wie er viele tausend Seelen
zum katholischen Glauben zurückgebracht und die Kirche zu
Schüsselau erbaut habe, wie er viel Almosen gebe und über-
haupt das Zeitliche und Geistliche ans das beste verwalte."
Daß diese Apologie „aller Wahrheit zuwider gewesen
sei", Zs) ^ne irrige Annahme, wie die andere, Johann Philipp
habe „das von seinem Vorgänger angefangene gewaltsame
Reformieren ruhen lassen".")
Wir haben oben gesehen, wie derselbe als hervorragendes
Mitglied des Domkapitels nach Neythards Tod das Werk der
Gegenreformation billigte und dessen Fortführung zu erwirken
bemüht war. Auch als ernannter und bestätigter Fürstbischof
zeigte er sich entschlossen, die Gegenreformation zu vollenden.
Deutlich beweist dies nachstehende Jnstruktionstst welche er am
3») A. a. O. S. 24—25.
3b) Stumpf n. a. O. S. 25.
3b) Eddas. S. 20.
3?) O. B. mit Siegel in den Pamd. Rel.A'ef. Akten des k. Ke. A. V.

29. August 1600 seinen Räten, Weihbischos L>r. I. Ertlin
und Domprediger Martin Thum, Kanonikus bei St. Stephan,
erteilte:
„Die von seinem nächsten Vorfahren und von ihm selbst
vorgenommene heilsame Reformation sei nunmehr gottlob bei-
nahe znm glücklichen Ende gebracht. Die Unterthanen des
Stiftes hätten sich mehrenteils zu dem wahren, alleinselig-
machenden, katholischen Glauben gehorsamlich eingestellt. Z"
seinem nicht geringen Mißfallen habe er aber in sichere Er-
fahrung gebracht, daß unter denselben noch etliche halsstarrige,
verkehrte Personen zu finden seien, welche zuerst mit M"ud
und Hand Gehorsam versprochen, dann aber denselben nickst
geleistet hätten, und andere, die es nur zum Schein gethan,
dann aber wieder abgefallen seien. Solches könne er a"d
wichtigen Gründen nicht länger zulassen. Deshalb beauftrage
er die bezeichneten Räte, sich iu alle Pfarreien des Stiftes Z"
begeben und genau zu erforschen, welche und wie viele der-
artige ungehorsame und vermessene Unterthanen vorhandest
seien. Solchen Widerspenstigen sollten in seinem Auftrag die
ernstlichsteu Vorstellungen gemacht und erklärt werden, dah
der Fürstbischof es weder vor Gott, noch vor dem Papst und
dem Kaiser verantworten könnte, wenn er solche Ärgernstst
länger fortbestehen ließe. Strenge Maßregeln müßten an die
Stelle der Geduld treten. Unter Mitwirknng der Beamten-
sollten die Abgefallenen mit Gefängnis oder ans andere Weist
gebührend gestraft werden. Denjenigen, welche trotz ihrem
Versprechen sich noch nicht eingestellt, sei ein bestimmter Termin
zn setzen, bis zn welchem sie entweder zum katholischen Glauben
sich zu bekennen oder ausznwandern hätten. Verweigerten die-
selben beides, so sollten sie unverzüglich nach Ablauf des
Termins von den Beamten in Haft genommen und weiterer
Befehl des Fürstbischofs erholt werden. Säumige Beamte
würden nicht ungestraft bleiben. Die Pfarrer sollten sortast
genauen Bericht darüber erstatten, welche Psarrkinder die
österliche Pflicht erfüllt oder vernachlässigt hätten."
(Fortsetzung folgt.)

Visttaiionsrecht des Nbts Leonhard Dürr von
Ndelberg
über die P r ä m o u st r a t e n s e r-O r d e n s p r o v i n Z
Schwaben 1518.
Von vr. Giesel.
Der erste Band der Kloster Weißenaner libri praelakoruM
S. 494 ff. (K. Haus- und Staatsarchiv in Stuttgart) ent-
hält ein für die Neformgeschichte der Prämonstratenserklöstst
im allgemeinen, ganz besonders aber der Prämonstratenser-OrdeNs-
Provinz Schwaben im Anfang des 16. Jahrhunderts höchst west"
volles Aktenstück. Der Generalabt und Professor der Theologe
Jakob von Premontre erteilt 1518 st dem Abt ckecreroruM
cloctior Leonhard Dürr von Adelberg das Visitationörecht über
die Prämonstratenser-Ordensprovinz Schwaben und händig
ihm zu diesem Behufe weitgehende Vollmachten ein. Insbe-
sondere soll er sein Augenmerk ans das ihm untergebene
Dominikanerinnenkloster Lausten am Neckar st richten , destst
Insassen einen viel zn häufigen Verkehr mit weltlichen Persone>
beiderlei Geschlechts hätten. Zum Schluß wird dann noch am
den Ablaß-Mißbranch aufmerksam gemacht.

0 Nothenhänsler, Die Abteien und Stifte des Herzogtums Würt-
temberg S. 82 läßt ihn erst 1529 hiezu erimnnt werden.
3) 1476 waren die Präinonstratenscr-Nonnen in Adelberg m'
Lanfsen versetzt worden.
 
Annotationen