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1. bei der Beschreibung der Orthostaten heißt es in der Inschrift: „Die Orthostaten sind un-
geglättet an der Außenseite ringsum mit Ausnahme an der Korenhalle." Wenn grundsätzlich
Außen- und Innenflächen der Mauern gemeint wären, so müßte der ausdrückliche Vermerk
„ungeglättet an der Außenseite" bedeuten, daß sie also an der Innenseite geglättet sind. Aber
sowohl von der Nordmauer wie von der Südmauer sind einige Orthostaten heute noch innen
ungeglättet, worauf das EW. 309, Anm. 1, auch ausdrücklich hinweist, ohne die einzig mög-
liche Schlußfolgerung daraus zu ziehen;

2. beginnt die Aufzählung ganz logisch oben (denn auch die technische Ausführung der ab-
schließenden Feinarbeit schreitet stets von oben nach unten mit dem endgültigen Gerüst-
abbau fort) mit dem normalen Mauerwerk, dann folgt die Orthostatenschicht und als dritter
und von außen sichtbar unterster Bestandteil der Stufenbau. Und wo bleibt bei der Süd-
mauer das ganze, 2 m hohe Stück der Innenwand unterhalb des Stufenbaues außen ? Gerade
hier sind heute noch zahlreiche unfertige Stellen zu sehen.

Es bleibt also nur die Deutung, daß die Kommission außen immer nur die Wände beschreibt,
die sie vor sich sieht, und dabei nicht auch noch an die Wandflächen denkt, die auf der anderen
Seite der Mauer den drei verschiedenen Innenräumen zugekehrt sind, deren Aufteilung an
der allen dreien gemeinsamen Außenmauer zudem von außen gar nicht erkennbar sind.

,,Wand im Innern"

Nun betritt die Kommission das Innere des Gebäudes und stellt zunächst fest, daß der Profi-
lierung an der ,,Wand im Innern" noch 32 Fuß Glättung fehlen. Ist diese „Wand im Innern"
eine ganz bestimmte Wand oder ist hier zu Beginn der Inspektion im Innern zunächst einmal
vorweggenommen, daß noch insgesamt 32 Fuß „Innenwandprofil" zu glätten ist? Diese
letztere Erklärung liegt auf der Hand und ist bisher auch meist bevorzugt worden. Im EW.
ist der Versuch gemacht worden, diesen allgemeinen Ausdruck „im Innern" auf eine be-
stimmte Wand festzulegen. Die Wand zwischen Ostcella und Mittelraum soll d i e Innenwand
„par excellence" sein. Ist diese Überlegung an sich schon reichlich gekünstelt, so scheitert sie
auch sofort an der Tatsache, daß diese Wand nur 30 Fuß lang ist und nur eine profilierte
Schicht oben gehabt haben kann, also können hier niemals 32 laufende Fuß Profil zu glätten
gewesen sein. Die Erklärung EW. 311, es würde in dem Bericht immer nur in Tetrapodien
gerechnet und 32 sei daher hier die Abrundung für 30, ist nur bedingt richtig, denn in dem
Falle, daß an dieser Wand von der Profilschicht überhaupt noch nichts geglättet war, würde
die Kommission doch logischerweise und genau wie in ähnlichen Fällen an anderen Stellen
festgestellt haben: „an der Wand im Innern ist die Profilschicht noch gänzlich ungeglättet"
und würde damit die umständliche und dabei noch ungenaue Berechnung in Tetrapodien ver-
mieden haben. Die Möglichkeit, die 32 Fuß auf beide Seiten der Mauer zu verteilen, also genau
so zu verfahren, wie es der Kommission bisher bei den in ihrer inneren Unterteilung viel
komplizierteren Außenmauern zugemutet wurde, ist aber im EW. dadurch verbaut, daß die
andere Seite dieser „Innenmauer par excellence" den Namen „die Wand zum Kultbild hin"
haben soll; hier strandet also die Theorie von den zweiseitig beschriebenen Mauern endgültig.
Eine weitere Schwierigkeit entsteht dadurch, daß bei der „Wand im Innern" ausdrücklich
nur die Profilschicht genannt wird. Sind nun die drei folgenden Namen „Prostomiaion'^
„Parastas" und „beim Kultbild" Bezeichnungen von Wänden, die der „im Innern" gleich-
wertig sind, so müssen alle hier noch fehlenden Arbeiten ebenfalls nur auf die Profilschicht
bezogen werden, weil bei diesen drei Wandnamen nur Maßangaben, aber keine besonderen
Schichten mehr angegeben werden. Diese Maßangaben sind aber wiederum so hoch, daß sie
bei der „Wand beim Prostomiaion" mit 48 Fuß für eine einfache Wandlänge zu groß sind,

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