Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
3. Die bei der griechischen Reparatur eingehängten neuen Platten hatten nicht die gleiche
Fugenteilung wie ihre Vorgänger, sondern jetzt richtete man sich nach der Türöffnung und
legte genau in ihrer Breite eine 4 Fuß breite Ersatzplatte. Die südlich danebenliegende wurde
etwa 5 Fuß, die nördliche nur 2 Fuß breit. Dies läßt sich an den beiden noch erhaltenen Dübeln
ablesen (A und B in Taf. 25 a), die aber, da es sicher normale Fugendübel sind, auch bezeugen,
daß die Ersatzschicht in voller Höhe ohne Unterbrechung an der Tür entlang durchlief und
damit genau wie der nördliche Deckstein der Schicht 19 hinter der großen Nordtür so auch
hier an der kleinen Westtür eine zweite, innere Stufe bildete. Die neue Fugenteilung bot den
Vorteil, daß man, nachdem zunächst die beiden Platten rechts und links der Tür verlegt
waren, zuletzt die mittlere Platte von oben dazwischen legen konnte, wobei die Türöffnung
einen willkommenen Arbeitsplatz bot. Diesen Arbeitsvorgang bestätigt der Schnitt der Dübel-
löcher in Form von unregelmäßigen, aber spiegelgleichen Vierecken (in Taf. 8 schwarz aus-
gefüllt). Die Ergänzungen EW. Taf. I und XV sind also nicht richtig, vielmehr müßte dort
die „Bank" auch vor der Innenseite der Tür gezeichnet werden, wobei sich sogleich der Wider-
sinn dieser Bank ergäbe, denn beim Durchschreiten der Tür müßte man, von innen kommend,
zunächst auf die „Bank" klettern (oder einen besonderen Stufenstein davorlegen), um durch
die Tür hindurch sofort wieder zwei Stufen zum Ölbaum hinabzusteigen. Wäre Schicht 19
innen wirklich als „Bank" gebildet gewesen, so hätte diese an der Westtür um deren volle
Breite unterbrochen und ihr „Profil" zur Westmauer beiderseits der kleinen Tür zurück-
gekröpft werden müssen, und zwar in ganzer Höhe von 44,5 cm bis herunter zu der vermeint-
lichen „Pflaster"-Schicht in Höhe der dünnen Marmorplatten. Der EW., Taf. I und XV, an-
genommene Ausschnitt von halber Bankhöhe zur Verbreiterung der Schwelle um die ganze
Bankbreite ist sinnlos.

Römisches Gewölbe über dem „Salzmeer"

Die Tieferlegung des Fußbodens in römischer Zeit bedingte eine neue und völlig anders kon-
struierte Uberdeckung des „Salzmeeres", die vermutlich nach römischem Brauch durch ein
Gewölbe bewerkstelligt wurde (Taf. 12 d). Es ist möglich, daß dieses Gewölbe, besonders
im Westen, Teile des alten inneren Fundamentes mit benutzt hat und daß überhaupt zu dieser
Zeit dieses Fundament noch einschließlich seiner flachen Marmor-Euthynterie unter den ab-
gearbeiteten Deckplattenstümpfen größtenteils bestehen blieb, so daß auf diese Weise bis auf
den heutigen Tag einige Reste dieser Marmorplatten bewahrt werden konnten. Dieses Gewölbe
ist später, vermutlich erst in türkischer Zeit, als es wohl schon baufällig geworden war, durch
ein neues, etwas höheres Gewölbe ersetzt worden. Erst für dieses türkische Gewölbe wird
man zum Zwecke der Ausweitung des alten Felsspaltes zu einer richtigen Zisterne den Felsen
ringsum, den Fluchtlinien der Fundamentmauern folgend, vertieft und erweitert haben, wobei
nicht nur der römische Einbau, sondern sicher auch der letzte etwa noch erhaltene Rest der
griechischen „Salzmeer"-Einfassung beseitigt und gleichzeitig in der Südwestecke unmittelbar
neben dem Kekropsgrabe eine Schöpf- und Reinigungsgrube noch tiefer in den Felsen ge-
trieben wurde. Von dem Aussehen dieser türkischen Zisterne, von der heute nur mehr ein
kleines Stück des Gewölbeansatzes an der Westmauer übriggeblieben ist, ist aus alten Plänen
und Schnitten (s. Jahn-Michaelis, Arx Athenarum3, Taf. 20—25) noch ein deutlicher Ein-
druck zu gewinnen.

49
 
Annotationen