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entlang der Südmauer hatte. Das Fehlen der griechischen Schicht 19 am Westrand des Fuß-
bodens sowie jeglichen Restes von Fußbodenplatten und der ganzen Ostwand des „Prosto-
miaions" macht einen Beweis oder Gegenbeweis unmöglich.

2. Die Betrachtung des Holzdaches über der Ostcella hatte ergeben, daß der Innenarchitrav
anders und niedriger als der äußere profiliert gewesen sein muß, wenn die Deckenkonstruktion
in einwandfreie Verbindung mit der nur inschriftlich überlieferten Frieskonstruktion gebracht
werden soll (Abb. 17). Dieselben Maß Verhältnisse wie bei der Ostcella gelten nicht nur für die
hochliegende Holzdecke über der ,,Parastas", wie sie oben S. 68, Abb. 13 und Tafel 11 auch
berücksichtigt sind, sie würden auch gelten bei einer Holzdecke über dem ,,Prostomiaion",
es könnte also kein einziger Architravbalken am ganzen Hauptbau innen und außen gleich-
förmig profiliert gewesen sein. Es gibt aber, leider nur in zweiter oder gar dritter Verwendung,
einen solchen Stein, der oben S. 68 ausführlich gewürdigt wurde. Dieser Stein bedingt also
für einen Teil des Gebäudes innen ein anderes Gebälk als bei den beiden sicher überdeckten
Räumen im Westen und Osten. Infolge der Gleichheit der Profilierung mit der Außenseite
kann er innen kein Deckengebälk getragen haben, sondern läßt ebenso wie außen nur noch
Platz für eine 2 Fuß hohe Friesschicht zwischen sich und dem Geison. Dieser Raum kann aber
nur noch der Mittelraum, das ,,Prostomiaion", sein.

3. Der Fries über diesem Innenarchitrav ist zugleich die Hintermauerung des äußeren Frieses
aus eleusinischem Stein gewesen. Da er von innen sichtbar war, kann er nicht aus aegine-
tischem Stein (s. S. 79), der in gleicher Höhe unsichtbar in den gedeckten Räumen lag, be-
standen haben, sondern muß aus Marmor, weniger wahrscheinlich aus eleusinischen Steinen
mit Marmorreliefs, gefertigt gewesen sein. Dafür passende Marmorquadern sind in den vier
pentelischen Hintermauerungssteinen der Inschrift EW. 326, VIII A, Z. 7/8 und 31 (s. oben
S. 77) überliefert, die sich nirgendwo anders unterbringen lassen als in einem dachlosen
,,Prostomiaion".

4. Auf die Ostwand des ,,Prostomiaions" gehörten auch der oben S. 78 erwähnte 10 Fuß lange
Block ,,in Höhe (dvTt[iopcg) der Wandbekrönungsschicht" (EW. 286, II Sp. I, Z. 22) und
zwei 4 Fuß lange Blöcke ,,in Höhe" des Architravs, die die gleiche Höhe und Profilierung wie
der Architrav außen haben. Jedoch gegen die sonstige Regel haben letztere nur halbe Wand-
stärke, weil auf der östlichen Hälfte der Wand die ebenfalls nur halb wandstarken Blöcke der
steinernen Wandbalkenschicht der Ostcella liegen, die zusammen mit den Holzbalken der
Decke verlegt werden mußten und daher besser von dem Steingebälk der „Prostomiaion"-
Wände getrennt behandelt wurden, zumal sie möglicherweise auch eine andere Fugenteilung
hatten, die sich nach den Feldern der Balkendecke richtete. In einem verlorengegangenen Teil
der Inschrift müssen noch weitereTeile der Architravschicht, und zwar selbstverständlich von
beiden halb-wandstarken Sorten erwähnt gewesen sein (vielleicht ein weit einbindender Stein
der Nordwand); denn es ist nicht möglich, daß in der Wandbekrönungsschicht ein Stein von
10 Fuß Länge fehlte, während in der darüberliegenden Architravschicht nur noch 8 Fuß ins-
gesamt zu verbauen waren.

Wie schon gesagt, geben die eben beschriebenen vier Einzelheiten keine sichere Antwort auf
die Frage nach der Raumform des „Prostomiaions", dafür sind sie zu geringfügig und auch
nicht eindeutig genug, enthalten überdies in sich selber auch noch einige Unklarheiten.
Dagegen kann aber umgekehrt die große Schwierigkeit, diese vier Punkte anders als mit
einem oben offenen „Prostomiaion" zu erklären, sowie das Fehlen jeden sicheren Anzeichens
einer Decke in griechischer Zeit die Annahme nur bestärken, daß das „Prostomiaion" auch
im ausgeführten Bau nicht überdeckt war. Dazu kommt die Wahrscheinlichkeit, daß man

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