Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Dohme, Robert
Kunst und Künstler des Mittelalters und der Neuzeit: Biographien u. Charakteristiken (1,1): Kunst und Künstler Deutschlands und der Niederlande bis gegen die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts — Leipzig, 1877

DOI article:
Schultz, Alwin: Die deutschen Dombaumeister des Mittelalters
DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.33504#0080

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
62

DIE DEUTSCHEN DOMBAUMEISTER DES MITTELALTERS.

über die Beobachtung ihrer von den Stadtgemeinden beitätigten Satzungen mit
eiferstichtiger Strenge wachten. Die Frankfurter Steinmetzen berufen lieh schon
1355 auf altes Herkommen (Böhmer, Cod. dipl. Moenofrancf. p. 647). Wer an
einem Orte als Meilter arbeiten wollte, musste verheirathet sein, wohl damit er
nicht sobald wieder fortziehe, Bürger werden, also Steuern und Latten übernehmen,
endlich Aufnahmegebühren und Abgaben an die Innung zahlen, kurz eine Menge
lältige Verpflichtungen auf lieh laden. Die Giltigkeit dieser Statuten erltreckte
hch auf die ganze Stadt; wer da arbeitete, ohne dem Zunftgesetz genügt zu
haben, galt als Pfuscher und Störer und wurde von dem Rathe selbst mit
Strafen belegt, im Nothfalle vertrieben. So waren denn die Kirchenvorstände in
der Wahl ihrer Werkmeister sehr beschränkt; entweder mussten he dieselben aus
den am Orte ansässigen Meiltern wählen, oder die von ihnen angenommenen
Architekten waren genöthigt, selbst in die locale Zunft einzutreten und alle Lasten
zu übernehmen. Um diesem Uebelltande abzuhelfen, der zu händigen Misshellig-
keiten Anlass gab, einigten hch einige Domkapitel mit den Zunftmeiltern dahin:
die Magiltri fabricae sollten in ihrer Wahl unbehindert sein, ihre Leute auch nicht
der Innung beizutreten genöthigt werden, dagegen sollten dieselben nur in dem
Bezirke, der unter des Domes Jurisdiction Itand, arbeiten dürfen (Speier 1420,
Konitanz 1511 ; Mone V. 101, VI. 243.). Wahrscheinlich waren die im Dienlte
der Domfabrica slehenden Arbeiter eben so frei von Abgaben und bürgerlichen
Lallen wie z. B. die Hofbaumeilter (vgl. die Beltallung des Hans Spryss zum
Baumeister des Markgrafen Chrittoph von Baden 147$; Mone VII. 414).
So haben wir denn in der zweiten Hälfte des Mittelalters unter den Stein-
metzen und Baumeiltern zwei Kategorien zu unterscheiden: die zünftigen Meilter
und die Steinmetzen, die von einem Kirchenbau zum andern ziehen, wo he Arbeit
und lohnende Beschäftigung hnden, längere Zeit verweilen, dann aber wieder
weiter wandern, neue Erfahrungen und Belehrungen zu sammeln. Durch das
Wandern konnte ja allein damals ein Handwerker hch weiter ausbilden und eine
gewisse Vollkommenheit in seiner Kunlt hch erwerben. Es ilt nur natürlich, dass
oft genug die Kircheniteinmetzen, um mich so auszudrücken, bei Zunftmeiltern
gelernt haben, dass he auch später, des Herumziehens müde, hch häufig schliess-
lich in einer Stadt niederliessen und der Innung beitraten; im Allgemeinen aber
scheint eine gewisse Eifersucht zwischen beiden Parteien behänden zu haben.
Die Werkmeister und ihre Gesellen, die bei den grossen Kirchenbauten beschäftigt
waren, überragten natürlich ihre zünftigen Genossen bei Weitem durch Geschick-
lichkeit, Kunsterfahrung und wohl auch allgemeine Bildung. Zumal hatten die
Dombaumeiher und ihre Gehilfen die beite Gelegenheit hch in ihrer Kunlt aus-
zubilden und erwarben hch dabei auch das Selbltgefühl und Selbhvertrauen, wel-
ches tüchtigen Leuten, die etwas Ausgezeichnetes zu leihen vermögen, wohl anheht.
Das grosse Werk, an dem mitzuwirken ihnen vergönnt war, musste schon einen
erhebenden und adelnden Einhuss auf he ausüben, und he durften hch so wohl
mit Fug und Recht für etwas Besseres halten als die hädtischen Steinmetzen,
denen gewöhnlich nur gemeine Handwerksarbeiten zur Ausführung übertragen
wurden. Wenn der Dichter Michael Behem sagt ,,nach hohen cünhen hrebt
heinmetzen, hnger, tichter" (Mone VIII. 441), so hatte er wohl ganz besonders
 
Annotationen