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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Alte und neuere Gemälde, Aquarelle, Miniaturen, Skulpturen, Rahmen, Tapisserien der Wiener Gobelin-Manufaktur A.G., Silber, Keramik, Möbel und Uhren, Glas, Bronzen, Textilien, Zeichnungen ...: Versteigerung: Montag, den 11. bis Mittwoch, den 13. Juni 1928 (Katalog Nr. 388) — Wien, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.15359#0005
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AUKTION S BEDINGUNGEN

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Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in österreichischer
Schillingwährung.

Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Posten zum Zuschlage ein Auf-
geld von 20 Prozent eingehoben. Gesteigert wird um 10 Prozent des Ausruf-
preises, bezw. des letzten Anbotes, wobei der Betrag abgerundet wird.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen.
Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteige-
rungskassa zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage,
vom Tage, an dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser
Frist ist das Dorotheum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu
veräußern und einen etwaigen Minderertrag sowie Spesen und Zinsen dem
ursprünglichen Ersteher auszulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach
Schluß der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage
abzuholen. Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins ein-
gehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen,
zurückzuziehen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.

Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte
erfolgte, soweit nicht Spezialexperten im Texte angegeben sind, durch die
nebenstehend genannten Experten nach bestem Wissen und Gewissen.

Das Dorotheum übernimmt jedoch diesbezüglich
keine Haftung.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Schätzung,
Bestimmung, Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher
nicht berücksichtigt werden, zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung
ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der
Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei
Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktio-
nator übersehenes Angebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach
erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Auf-
bewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Auskünfte erteilt der Direktor der Kunstabteilung, Regierungsrat Dr. Paul
Buberl, Wien, I. Dorotheergasse 17 (Telephon 75-5-50 Serie). Kaufaufträge
übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsanstalt und die vom
Dorotheum bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak, F. Bitterlich,
E. Bäumel, F. Huber, M. Chini.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage min-
destens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

Preis des illustrierten Kataloges 2 Schilling, des nichtillustrierten Kataloges
1 Schilling.

Dorotheum.
 
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