Ein ästhetischer Gerichtshof.
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Namen — einen Namen!" schloß der namenlos unglück-
liche Vater.
„Nur Geduld!" redete die Mutter dem neuen Kaspar
Hauser zu. „Dein kleiner Sprosse wird trotz alle dem ein
Graf von Haidebusch werden."
„Oder auch ein ganz gewöhnlicher Haidebusch, wie man
ihn hinter jedem Zaune findet."
„Nun gut," sagte die Mutter lächelnd. „So mag er
bis aus Weiteres „Haidebüschchen" heißen, dieser allerliebste
Bengel. In wenigen Tagen muß es sich entschieden haben."
„Ja, aber wie wird cö sich entscheiden? Ich habe
trübe Ahnungen," schloß der Graf, seinen Kopf schwermüthig
auf die Hand stützend.
„Vertraue nur auf unser gutes Recht und — auf
meine Füße!" ermunterte ihn die Mutter mit einem listigen
Lächeln, indem sie mit den Fingerspitzen das scidne Kleid
ein wenig in die Höhe zog und einen schalkhaften Blick auf ihre
zierlichen Füße warf. Dann machte sie einige graziöse kas aus
einer Tour des Contrctanzes, indem sie eine passende Melodie
dazu trällerte, und verneigte sich zuletzt mit anmuthiger Ko-
ketterie vor dem immer noch düster d'reinschauenden Sohne.
„Unbegreiflicher Leichtsinn! . . ." murmelte er vor
sich hin.
In diesem Augenblicke hörte man den Neugebornen
schreien.
„Also noch einmal! Muth und Geduld! Es wird Alles
gut ausgchen," mahnte die Mutter und eilte mit heiterem
Gesichte zur Thür. „4 renoir! Haidebüschchen schreit; ich
muß wieder hinauf," rief sie noch in's Zimmer zurück.
Die Mutter des Grafen war eine jener Frauen,
welche gleichsam einer anderen Culturperiode anzugehören
scheinen und die an Witz, Frische, Natürlichkeit und innerer
Jugend die verlebten Herren Söhne und die wohl er-
zogenen Fräulein Töchter sehr häufig übertreffen. Die
Töchter nehmen sich an der Seite einer solchen Mutter wie
matte Copien von ihr aus. Der wahre Kenner würde,
wenn er die Wahl hätte, keinen Augenblick schwanken. Ihn
würde das Original trotz seines etwas verblichenen Lüstres
mehr ansprechen, als die Copie mit ihren frischen Farben.
Des Grafen Mutter war aber auch noch schön zu nennen.
Ihre gutmüthigen, aber kecken Züge machten den angenehmsten
Eindruck. Aus den Augen sprühte Geist und Leben.
Man begreift, daß solche Frauen ihren Gegnern nicht
so leicht gewonnenes Spiel geben.
II.
Der kritische Fall des Grafen Haidebus'ch war aber
folgender. Sein vor einem Jahre verstorbener Vater, ein
reicher Grundbesitzer, hatte sich in eine Tänzerin vom Ballet
der Residenz verliebt. Sie war nur die Tochter eines
Unteroffiziers im Garde-Dragonerregiment; aber ihre Schön-
heit und Liebenswürdigkeit ließen den Grasen ihre niedere
Herkunft vergessen. Dabei war Fräulein Roth mit einem
gesunden Mutterwitz begabt, gutmüthig und heiter — ein
achtes Soldatenkind. Der Graf Haidebusch führte also die
viel umworbene Tänzerin als Gattin auf sein Schloß. Sie
entsagte natürlich hinfort der Bühne und tanzte nicht mehr
selber, vielmehr ließ sie jetzt tanzen — den Gatten nämlich
nach ihrer Pfeife. Jndeß that diese Vertauschung der Rollen
dem ehelichen Glücke des Grafen durchaus keinen Eintrag.
Er tanzte an der Seite dieser zur Musikerzunft übcrgelaufenen
Tänzerin heiter und lustig über die Bühne des Lebens dahin,
bis er unvermerkt an jene unvermeidliche Versenkung kam,
welche man gewöhnlich „Grab" nennt.
Fräulein Roth war also Gräfin und vor einem Jahre
Gräsin-Wittwe geworden und hatte einen einzigen ihrer Ehe
entsprossenen Sohn, jenen Alfred v. Haidebusch, den wir
bereits in seinem Vaterleiden beobachtet haben. Ihm machte
nämlich ein Bruder seines Vaters den väterlichen Namen
und das väterliche Erbe streitig, indem er die Gültigkeit der
Ehe zwischen einem Grafen und einer Tänzerin und Unter -
offizierstochter anfocht. Diese Ehe sei wegen Standesungleich-'
heit nichtig, und der Sohn des Verstorbenen könne daher
nicht dessen Güter/ noch dessen Grafcntitcl erben. In dem
zu diesem Zwecke angestrengten Proccsse hatte das Kammcr-
gcricht zwar auf Grund eines Hof-Rescriptes von 1746 den
Unteroffizier Roth und dessen Tochter dem höheren Bürger-
stande gleich und deßhalb jene Ehe für gültig gehalten; das
Ober-Tribunal war aber entgegengesetzter Meinung, vernichtete
dieses Erkenntniß und wies die Sache zur weiteren Ver-
handlung an die erste Instanz zurück.
Noch im vorvorigen Sommer machte ein ganz ähnlicher
Rechtsfall die Runde durch alle Zeitungen.*)
So standen also die Dinge bei der Geburt „Haide-
büschchcns", und wir begreifen nun die traurige Stimmung
des Vaters. Es war in der That zweifelhaft, ob er in
acht Tagen noch der Graf Haidebusch und ein reicher Grund-
besitzer sein würde, oder blos ein Herr Haidebusch oder auch
Herr Roth und ein Proletarier, der nichts gelernt hatte,
außer wie man die beste Ananas-Bowle zubereitet und mit
einer gezogenen Pistole auf eine Distauce von dreißig Schritten
ein Licht putzt, ohne eö auszulöschen.
Wenige Tage vor Beginn unserer Erzählung hatte nun
das erstinstanzliche Gericht dahin entschieden: cs sei nach-
zuweisen, ob ein Mitglied vom corps de ballet — selbst
wenn es kleine Solo-Partien getanzt — als eine Künstlerin
und damit zum höheren Bürgerstande gehörend zu betrachten
sei. ES war den Interessenten, der gräflichen Wittwe und
deren Sohne, aufgcgeben worden, ihrerseits zunächst den
Beweis hiervon zu führen. Der dazu anberaumte Termin
stand in wenigen Tagen an, und unser so genannter Graf
fürchtete einen unglücklichen Ausgang dieses Processes.
Aber die Mutter, die ci-devant Tänzerin war guten
Muthcs, ja so voller Zuversicht, daß sie ihrem Anwälte er-
klärte, sie bedürfe seiner Kniffe nicht, und er möge sich daher
auf einen formellen Beistand beschränken. Dagegen war sic
*) Siche Kölnische Zeitung III. Quartal 1862.
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Namen — einen Namen!" schloß der namenlos unglück-
liche Vater.
„Nur Geduld!" redete die Mutter dem neuen Kaspar
Hauser zu. „Dein kleiner Sprosse wird trotz alle dem ein
Graf von Haidebusch werden."
„Oder auch ein ganz gewöhnlicher Haidebusch, wie man
ihn hinter jedem Zaune findet."
„Nun gut," sagte die Mutter lächelnd. „So mag er
bis aus Weiteres „Haidebüschchen" heißen, dieser allerliebste
Bengel. In wenigen Tagen muß es sich entschieden haben."
„Ja, aber wie wird cö sich entscheiden? Ich habe
trübe Ahnungen," schloß der Graf, seinen Kopf schwermüthig
auf die Hand stützend.
„Vertraue nur auf unser gutes Recht und — auf
meine Füße!" ermunterte ihn die Mutter mit einem listigen
Lächeln, indem sie mit den Fingerspitzen das scidne Kleid
ein wenig in die Höhe zog und einen schalkhaften Blick auf ihre
zierlichen Füße warf. Dann machte sie einige graziöse kas aus
einer Tour des Contrctanzes, indem sie eine passende Melodie
dazu trällerte, und verneigte sich zuletzt mit anmuthiger Ko-
ketterie vor dem immer noch düster d'reinschauenden Sohne.
„Unbegreiflicher Leichtsinn! . . ." murmelte er vor
sich hin.
In diesem Augenblicke hörte man den Neugebornen
schreien.
„Also noch einmal! Muth und Geduld! Es wird Alles
gut ausgchen," mahnte die Mutter und eilte mit heiterem
Gesichte zur Thür. „4 renoir! Haidebüschchen schreit; ich
muß wieder hinauf," rief sie noch in's Zimmer zurück.
Die Mutter des Grafen war eine jener Frauen,
welche gleichsam einer anderen Culturperiode anzugehören
scheinen und die an Witz, Frische, Natürlichkeit und innerer
Jugend die verlebten Herren Söhne und die wohl er-
zogenen Fräulein Töchter sehr häufig übertreffen. Die
Töchter nehmen sich an der Seite einer solchen Mutter wie
matte Copien von ihr aus. Der wahre Kenner würde,
wenn er die Wahl hätte, keinen Augenblick schwanken. Ihn
würde das Original trotz seines etwas verblichenen Lüstres
mehr ansprechen, als die Copie mit ihren frischen Farben.
Des Grafen Mutter war aber auch noch schön zu nennen.
Ihre gutmüthigen, aber kecken Züge machten den angenehmsten
Eindruck. Aus den Augen sprühte Geist und Leben.
Man begreift, daß solche Frauen ihren Gegnern nicht
so leicht gewonnenes Spiel geben.
II.
Der kritische Fall des Grafen Haidebus'ch war aber
folgender. Sein vor einem Jahre verstorbener Vater, ein
reicher Grundbesitzer, hatte sich in eine Tänzerin vom Ballet
der Residenz verliebt. Sie war nur die Tochter eines
Unteroffiziers im Garde-Dragonerregiment; aber ihre Schön-
heit und Liebenswürdigkeit ließen den Grasen ihre niedere
Herkunft vergessen. Dabei war Fräulein Roth mit einem
gesunden Mutterwitz begabt, gutmüthig und heiter — ein
achtes Soldatenkind. Der Graf Haidebusch führte also die
viel umworbene Tänzerin als Gattin auf sein Schloß. Sie
entsagte natürlich hinfort der Bühne und tanzte nicht mehr
selber, vielmehr ließ sie jetzt tanzen — den Gatten nämlich
nach ihrer Pfeife. Jndeß that diese Vertauschung der Rollen
dem ehelichen Glücke des Grafen durchaus keinen Eintrag.
Er tanzte an der Seite dieser zur Musikerzunft übcrgelaufenen
Tänzerin heiter und lustig über die Bühne des Lebens dahin,
bis er unvermerkt an jene unvermeidliche Versenkung kam,
welche man gewöhnlich „Grab" nennt.
Fräulein Roth war also Gräfin und vor einem Jahre
Gräsin-Wittwe geworden und hatte einen einzigen ihrer Ehe
entsprossenen Sohn, jenen Alfred v. Haidebusch, den wir
bereits in seinem Vaterleiden beobachtet haben. Ihm machte
nämlich ein Bruder seines Vaters den väterlichen Namen
und das väterliche Erbe streitig, indem er die Gültigkeit der
Ehe zwischen einem Grafen und einer Tänzerin und Unter -
offizierstochter anfocht. Diese Ehe sei wegen Standesungleich-'
heit nichtig, und der Sohn des Verstorbenen könne daher
nicht dessen Güter/ noch dessen Grafcntitcl erben. In dem
zu diesem Zwecke angestrengten Proccsse hatte das Kammcr-
gcricht zwar auf Grund eines Hof-Rescriptes von 1746 den
Unteroffizier Roth und dessen Tochter dem höheren Bürger-
stande gleich und deßhalb jene Ehe für gültig gehalten; das
Ober-Tribunal war aber entgegengesetzter Meinung, vernichtete
dieses Erkenntniß und wies die Sache zur weiteren Ver-
handlung an die erste Instanz zurück.
Noch im vorvorigen Sommer machte ein ganz ähnlicher
Rechtsfall die Runde durch alle Zeitungen.*)
So standen also die Dinge bei der Geburt „Haide-
büschchcns", und wir begreifen nun die traurige Stimmung
des Vaters. Es war in der That zweifelhaft, ob er in
acht Tagen noch der Graf Haidebusch und ein reicher Grund-
besitzer sein würde, oder blos ein Herr Haidebusch oder auch
Herr Roth und ein Proletarier, der nichts gelernt hatte,
außer wie man die beste Ananas-Bowle zubereitet und mit
einer gezogenen Pistole auf eine Distauce von dreißig Schritten
ein Licht putzt, ohne eö auszulöschen.
Wenige Tage vor Beginn unserer Erzählung hatte nun
das erstinstanzliche Gericht dahin entschieden: cs sei nach-
zuweisen, ob ein Mitglied vom corps de ballet — selbst
wenn es kleine Solo-Partien getanzt — als eine Künstlerin
und damit zum höheren Bürgerstande gehörend zu betrachten
sei. ES war den Interessenten, der gräflichen Wittwe und
deren Sohne, aufgcgeben worden, ihrerseits zunächst den
Beweis hiervon zu führen. Der dazu anberaumte Termin
stand in wenigen Tagen an, und unser so genannter Graf
fürchtete einen unglücklichen Ausgang dieses Processes.
Aber die Mutter, die ci-devant Tänzerin war guten
Muthcs, ja so voller Zuversicht, daß sie ihrem Anwälte er-
klärte, sie bedürfe seiner Kniffe nicht, und er möge sich daher
auf einen formellen Beistand beschränken. Dagegen war sic
*) Siche Kölnische Zeitung III. Quartal 1862.