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Feder, Heinrich von [Bearb.]
Geschichte der Stadt Mannheim: nach den Quellen (Band 1): XVII. und XVIII. Jahrhundert ; mit 3 Plänen der Stadt Mannheim aus den Jahren 1620, 1633 und 1794 (Belagerung der Rheinschanze), einem Verzeichnisse der Hausbesitzer aus dem Jahr 1663 — Mannheim und Straßburg, 1875

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https://doi.org/10.11588/diglit.24279#0071
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Regiemngsthätigkeit. — Friedrichsburg.

Aeußerlichkeiten der Kirche als sich um die eigentlicheu
Glaubenslehren drehenden Streitpunkte unll der Churfürst ge-
ordnet haben und dmnit zur Beruhigung der Gemüther und
zum Frieden seines Volkes beitragen. Jn solcheur Geiste
wurde von Carl Ludwig regiert. Er kannte keinen Zwiespalt
zwischen seinen Worten und den Handlungen seürer Räthe
und wollte rricht vonr „Kanzler oder Oberjägermeister ohne
Räsonnement" regiert sein. Carl Ludwig war ein populärer
Fürst; er rnischte sich unter das Volk und besuchte desserr
Feste. Die höfische Schmeicheler jener Zeit — ein Schrist-
steller arrs dem vorigen Jahrhrrrrdert nennt sie „die iurmer-
sertige Giftmischerei" — wies Carl Ludwig zurück, selbst
wenn sie von der Universität kaur. Die letztere errranrrte iur
Jahre 1778 einen noch nicht 10jährigen Sohn des Chur-
fürsteii, den Raugrafen Karl Eduard zrinr Rsotor nmAmiliosn-
ti8sirnn8. Der Chrirfürst lehnte dies freundlich ab, indem er
bemerkte, daß die xroksotus des Knaben noch allzu gering seien.
Wahrhaftig, ruft dabei Kazner in seiner Geschichte der Rau-
gräfinLuise aus: „es liegt nicht an denr Gelehrtenstande, daß
der Pantoffelkriß nicht in's dentsche Fürstenceremoniel arrfge-
nominen worden!"

Den Angelegenheiten der neuen Stadt rurd Festung Mann-
heim wandte Carl Ludwig seine besondere AusmLrksamkeit zu.

Frielirutseilrg. An dem Ausbau der Festung Friedrichsburg wurde mit alleur
Eifer gearbeitet; Wiude, Pferdsmühlen, Backöfen, ein Zeug-
und ein Schütthaus, Pulverthürme, Kasernen, Brunnen, kurz
Alles errichtet, was zrr denr Bestande der Festung nothwendig
war. Die Stadt erhielt ihrerr Wall und ihre Thore und
Brücken. Die Einwohuer von Friedrichsburg geuossen die
gleichen Privilegien wie die Mannheimer; im Jahre 1663
wurden dieselben in förmlicher Weise redigirt nud im Drucke
herausgegeben. Die Friedrichsburg steht denrnach unmittelbar
unter demHofstaab beziehungsweise denr Cantzlei- und Kriegs-
staab. Die Freiheiten der Einwohner sind denen der Stadt
Mannheinr nachgebildet. Bezüglich der Bauten wurde ein
 
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