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Deutsche Kriegszeitung — 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.3215#0384
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Nummer 4S

Mitteilungen <Zer „Zreien vereinigung Oeutscher kriegsteilnehmer

//


WW!

I

Geschäftsstelle: Berlin 859, Hasenheide9; Bankkonto: Deutsche Bank, Berlin, Mauerstr.; P o sts ch eck k o nto: Berlin 42076. — Ordentliche Mitglieder zahlen
vierteljährlich eingeschlossen die „Deutsche Kriegszeitung" M. 2.50 (ohne Zeitschrift M. l.—). — Manuskripte, die für die „Freie Vereinigung Deutscher Kriegs-
teilnehmer" bestimmt sind, sind an die Geschästsstelle Berlin 3 59, Hasenheide 9, zu richten. — Verantwortlich für die Mitteilungen: Wilhelm Hartmann, Berlin-Steglitz.

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Werte kameraden!

Es wird dringend gebeten, bei jeder
Udressenveründerung dem zuständigen
postamt TNitteilung zu machen, damit in
)er Zustellung des Vereinsorgans keine Ver-
zögerung eintritt

Zur Ainanzierung
der Kriegsbeschädigken-Mrsorge.

Von Stadtrat Pros I)r. chugo Preuh (Berlin).*

Der Reichstag wird für seine Herbsttagung
so viel bedeutsame hochpolitische Arbeit vor-
sinden^dah der Wunsch um so nachdrücklicher
betont werden muß, er möge darüber die
nicht minder bedeutsame Arbeit nicht zu kurz
kommen lassen, die von ihm in Sachen
der Kriegsbeschädigtenfllrsorge
dringendst erwartet wird. Man mag diese
Arbeit insofern unpolitisch nennen, als für
ihre Forderungen eine seltene und erfreuliche
Einmütigkeit aller politischen Parteien besteht;
hier gibt es keine wesentlichen Gegensätze
zwischen Mehrheit und Minderheit. Gerade
deshalb sollte jedoch die Reichsregierung die
hohe politische Bedeutung nicht verkennen, die
sich aus der Wirkung ihres Verhaltens gegen-
üoer den einmütigen Wünschen aller Parteien
notwendig auf die öffentliche Stimmung im
Lande ergibt.

Diese Einmütigkeit ist in der Verhandlung
des Reichstags vom 22. Juni 1918 klar her-
vorgetreten, ebenso die Fülle und Wichtigkeit
der Angelegenheiten der Kriegsbeschädigten-
sürsorge, d-eren Förderung durch Vorlagen
der Regierung von allen Parteien „spätestens"
sür die Herbsttagung erwartet wird. Jn
allen diesen Fragen hat der Reichsausschutz
der Kriegsbeschädigtenfürsorge — zum Teil
schon seit geraumer Zeit — praktischs Vor-
arbeit geleistet, deren Verwendbarkeit auch
von allen Seiten anerkannt wurde. Der
Reichsausschuß als Vereinigung der Haupt-
fürsorgeorganisationen handelt dabei, wie in
seiner ganzen Tätigkeit überhaupt, als ne-
^otiorum Aestor des Reichs, wofür er ja
auch manch ehrende Velobigung empfangen.
Solch Lob ist gewiß angenehm und er-
srischend; nur läßt sich leider eine Fürsorge-
iätigkeit dieser Art davon nicht bestreiten.
Vielmehr kommt man immer wieder an den
Punkt, bei dem schon für den ersten konsti-
tutionellen Finanzminister in Preußen „die
Gemütlichkeit aufhört". Jn diesem Punkte
aber können die Organisationen der Kriegs-
beschädigtenfürsorge nicht wie bei der Lösung
der sonstigen Fragen den zuständigen Reichs-
instanzen vorarbeiten, sondern nur mit wohl-
begründeten Forderungen an sie herantreten.
Dies hat im Namen aller Hauptfürsorgestellen
der Reichsausschuß . neuerdings wiederum
getan,

„um die schleunige Bereitstellung weiterer,
und zwar ausgiebigerer Mittel für die so-
ziale Kriegsbeschädigtenfürsorge zu er-

* O>,ige Ausführungen dürften auch noch in jetziger Zeit
jhre Bed'uiung behalten. Die Red

r- _» -L

wirken, üie ausreichen, die Zwecke der
Fürsorge zu erfüllen, und die auch nach
Abschluß der eigentlichen Kriegsbeschä-
digtenfllrsorge im Bedarfsfalle noch weiter
für den Kriegsbeschädigten und seine Fa-
milie verwendet werden dürfen. Dabei soll
insbesondere der bevorstehenden Steigerung
des Aufwandes angemessen Rechnung ge-
tragen werden."

Daß Reichsregierung und Reichstag sich in
der Herbsttagung neben den anderen Auf-
gaben der Kriegsbeschädigtenfürsorge auch
dieser Forderung nicht entziehen können, er-
gibt sich aus der Lage der Sache und auch
aus der Stellung, die am 22. Juni d. I. alle
Parteien eingenommen haben. Gern und
sreudig leisten die Organe der außerpreußi-
schen Einzelstaaten und d-er preußischen Kom-
munalverbände in der Kriegsbeschädigtenfür-
sorge eine Arbeit für das Reich-, aber weder
gern noch freudig können Einzelstaaten, Pro-
vinzen und Gemeinden stillhalten, wenn eine
Finanzlast zum größten Teil auf sie abge-
wälzt würde, die von Rechtswegen unzweifel-
haft ganz und gar dem Reich obliogt. Über-
dies muß schließlich die Sache selbst unter
dieser unklaren und ungewissen Fjnanzisrung
Schaden leiden.

Es war wohl ein Vorgang ohne „simile",
als die einzelstaatlichen und kommunalen Ver-
tretungskörperschaften die ersten Mittel zur
Organisation der Kriegsbeschädigtenfürsorge
bewilligten: für einen in keiner Weise in
ihren Obliegenheiten gehörenden Zweck, dessen
Ausdehnung und künstige weitere Erforder-
nisse sich auch nicht annähernd voraussehen
ließen; lediglich im Vertrauen darauf, daß
das eigentlich zur Tragung der Lasten ver-
pslichtete Reich ihnen die freiwillig übernom-
menen Auslagen zurückerstatten werde. Jn-
üessen hat sich die Einsicht von der Notwen-.
digkeit sofortigen Eingreifens weit schneller
durchgesetzt, als der Reichsapparat in Tätig-
keit zu treten vermöchte; und da sprang man
eben ein. Die engeren Verbände spüren ja
solche Notwendigkeiten immer am unmittel-
barsten; und die vorläufige Übernahme der
freilich unberechenbaren Aufgabe erschien we-
niger bedenklich, weil man den Krieg noch als
vorübergehende Erscheinung, noch nicht als
Dauerzustand ansah.

Jetzt, im sünften Kriegsjahr, dürfte aber
wohl der Wunsch nicht als ooreilig oder über-
stürzt erscheinen, das Provisorium allmählich
abzubauen und das Verhältnis zwischen den
freiwilligen Nothelfern und dem eigentlich
verpflichteten Träger der Last auf etwas
klarere und festere Grundlagen zu stellen.

Allerdings hat das Reich jenem Vertrauen
insoweit entsprochen, als es bisher 10 Millio-
nen Mark für die Kriegsbescbädigtenfürsorge
bewilligt und an die Hauptfürsorgeorgani-
sationen nach der Bevölkerungszahl verteilt
hat. Aber diese Summe ist für einen Zeit-
raum von mehr als drei Jahren und gegen-
über der Entwicklung der Kriegsbeschädigten-
fürsorge nicht bloß unzulänglich, sonüern es
entspricht auch die Art dieser Abschlagszahlun-

gen mit dem „clie5 inceistu3 LN, incertU3
guunclo" durchaus nicht üem Wesen der hier
gestellten Aufgaben.

Die freiwilligen Gaben der Luden-
dorff-Spende haben etwa das Drei-
zehnfache der bisherigen Leistungen des
Reichs sllr die Kriegsbeschädigtenfürsorge er-
bracht. Jn der Sitzung des Reichsarbeitsaus-
schusses, jn der der oben angezogene Beichluß
gefaßt wurde, meinte der Herr Vertreter
eines Reichsamts: „Vielleicht werde ein gutes
Ergebn'is der Ludendorff-Spende, durch
welches das große Jnteresse der Allgemeinheit
für die Kriegsbeschädigtenfürsorge sich be-
kunde, das Reichsschatzamt veranlassen, reich-
lichere Mittel als bisher bereitzustellen."
Hofsen wir, l'ieder Leser! Jedenfalls ist diese
Auffassung vom Verhältnis der Ludendorsf-
Spende zu Äen notwendigen Aufwendungen
des Reichs sachlich richtig, während es über-
aus bedenklich wäre, wenn die naheliegende
und bequeme, aber höchst verwerfliche Änsicht
zur Geltung käme, daß die Kriegsbeschädigten-
fürsorge nunmehr durch jene Sammlung so
reiche Mittel erhalten habe, daß der — be-
kanntlich nie errötende — Fiskus sein Geld
sparen könne. Die anfänglich scharse Oppo-
sition gegen den Plan der Ludendorff-Spende
zog ihre Kraft aus dem durchaus berechtigten
Gedanken, daß die Pflicht des Reiches, für
seine Kriegsbeschädigten ausgibig zu sorgen,
unter gar keinem Vorwande auf die prioate
Wohltätigk-eit abgewälzt werden dürfe. Nur
den bündigsten Derficherungen, daß diese Ab-
sicht allen Beteiligten durchaus fern liege, ist
die Uberwindung jener Opposition und der
glänzende Erfolg der Sammlungen zu danken.
Nun müssen auch alle Beteiligten unbedingt
nach jenen Zusicherungen handeln. Eine ge-
wisse Entlastung öffentlicher Mittel tritt ja
doch durch solche Fonds unvermeiülich ein,
indem der Druck aus Erweiterung der öffent-
lichen Pflichten einigermaßen gemildert wird.
Um so gewissenhafter muh der Grundsatz sest-
gehalten werden, daß die Ergebnisse privater
Wohltätigkeit ausschließlich zu einer über die
öffentlichen Pflichten unzweifelhaft hinaus-
gehenden Fürsorge verwendet werden dürfen.
An solchen Verwendungszwecken ist leider
nach Lage üer Dinge heute kein Mangel. Für
die öffentlichen Pflichten im weitberzwsten
Sinne müssen aber öfsentliche Mittel, und
zwar ganz vornehmlich die des Reichs, auf-
kommen.

Nun hat das Reichsschatzamt am 22. Juni
im Reichstag erklärt, in wie erweitertem
Maße es für Zwecke der Kriegsbeschädigten-
fürsorge Rechtsmittel zur Versügung gestellt
habe, namentlich auch für die sogenannte er-
gänzende Fürsorge. Das heißt: Die Haupt-
fürsorgeorganisation-en dürfen die ihnen vom
Reiche überwiesenen Summen auch für sene
Zwecke verwenden — w e n n sie nämlich auch
dafür noch ausreichenü Leider ist dies aber
regelmäßig ganz und gar nicht der Fall. Was
nützt also die weitherzigste Ausdehnung der
Verwendungszwecke, sintemalen die über-
wiesenen Summen nicht einmal für die

engeren Zrvecke ausreichen? So entsielen
dte Stadt Berlin von den zweimal
5 Millwnen Mark Reichszuschuß je 159 000
Mark. Heute ist die letzte Rate nicht nur
^ngst verbraucht, sondern es sind für die aus
leistenden Ausgaben bereits
100 000 Mark aus städtischen Mitteln vorge-
schossen Wurde also das Reich demnächst
wieder 5 Millionen bewilligen, so wäre die
Rate schon vor Äer Bewilligung oüer qar
Ausschuttung längst oerbraucht. ' „Und auf
den Tisch kommt vorgegessen Brot." Außer-
dE hat die Stadt einen noch erheblich
hotzeren Betrag aus eigenen Mitteln aufge-
wendet. Jn genau gleicher Lage befinden sich
sast alle größeren Hauptfürsorgeorgani-
sationen: die wenigen Ausnahmen erklären
stch aus besonderen Verhältnissen: Verwen-
dung fruherer Stiftungs und Sammlungs-
mittel und dgl. oder aus einer durchaus nicht
wünschenswerten Beschränkung der Fürsorge-
tätigkei-t. «Schiub joigr.)

ttleine Mitteilungen. »»»»»»,»>„„»,.

Für kriegsbeschädigte des Mittelstandes.

Von den Kriegsbeschädigten des selbstän-
Äigen Mittelstandes wurde anläßlich der Be-
ratung des Kapitalabfindungsgesetzes die
Forderung erhoben, es sollte üie' Kapital-'
abfindung nicht nur für Siedlungszwecke, son-
dern auch für den Wiederaufbau selbständiger
kleinerer Betriebe gewährt werden können.
Diese Forderung konnte vorläufig jedoch nicht
berückfichtigt werden; immerhin bil-dete diese
Frage einen ständigen Punkt bei allen Bs-
sprechungen, die die Förderung des gewerb-
lichen Mittelstandes zum Gegenstand hatten.
Eine Lösung üieser Frage wäre nach Ansicht
des Reichsausschusses der Kriegsbeschädigten-
fürsorge dadurch gegeben, daß die bisher
geltende Unpfändbarkeit und Unabtretbarkeit
der Renten unter bestimmten Voraussetzungen
aufgehoben würde. Hierdurch könnte 'der
Kredit wesentlich erhöht werden, den der
Kriegsbeschädigte des Mittelstandes zu Nach-
schasfungsn für Haushalt und Familie, zur
Cinlösung geschäftlicher Verpflichtungen, zur
Beschaffung von Rohstoffen benötigt. Jn die-
sem Sinne hat sich der Vorsitzende des Reichs-
ausschusses, Reichtagsabgeordneter v. Wintsr-
feldt in der Sitzung des Reichstags vom
22. Juni 1918 ausgesprochen und den Vor-
schlag gemacht, es sollten an gemeinnützige
Unternehmen und Kreditgenossenschasten be-
stimmte Teile der Rente als Darlehnsbürg-
schaft oder Sicherung abgetreten oder ver-
pfändet werden können. Es ist zu hossen, daß
dieser berechtigte Wunsch der Kriegsbeschä-
digten auch von üer neuen Regierung berück-
sichtigt wird.

^o^->s^b>e-Oeutsche Kriegsreitung",

NLslbltlIllustrierte Wockenausqade,
bei den Groß-Lerliner Fil alen von Auaust
Scherl G. m. b H sowie in allen Suchh nd-
lungen zum vreise von Ps. wöchenlich frei ins
Haus. Sonst bei der poll für e>6 ps. monatl ch.
-1 M 05 pf. vierteijährlich (o ne Bechllaeld).

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zuviel Säure ist. Mixtur-Magnesia nimmt die > —
Säure sort, damit hört auch jeder Schmerz auf, was
Taus. Dantschr. bezeug., aucho.3vjähr.Magenleid.,
denen es geholf. hat. Mixtur-Magnesia ist nur in
Apoth.z. hab., wo nicht, wird d. Fab. Vl/elter, ttielker-
breisig r>. Nb. Lbt. 213 g. Rückp. angew., kann auch
v d.Urpoth. IDoje geg. Nachn.M.2.50 zuaes. werd.
Niederlg, i Berlin tcgl.priv.üpotbeke, üuguststr.60.

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Serugsquelle tür ln-
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Usrkneukiroben i. 8s,13ü, r.sgp I

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