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122

Reparaturen und spätantike Veränderungen

Taf. 13, Abb. 25

Taf. 14

Taf. 14, Abb. 27

Taf. 17, Abb. 29.
30, Plan 7

Taf. 18

Taf. 15-17,
Plan 7
Taf. 20, Abb. 44.
45, Plan 7. 8

Taf. 21, Abb. 46,
Plan 7.8;
Taf. 22, Plan 7. 8

Taf. 24,
Abb. 49-52

Taf. 34,
Abb. 78-80

A Bauglieder. Säule HT 5 (Taf. 13, Abb. 25; vgl. o. S. 37). Dieser untere Teil eines
Säulenschaftes ist etwa in halber Säulenhöhe gebrochen, in die Bruchfläche ist ein
4 X 4 cm großes Dübelloch mit Gußkanal eingearbeitet. Zwei einander gegenüber-
liegende Kanneluren tragen nahe beim Bruch Klammerlöcher. Auch die kleinen Säulen-
fragmente HT 8 und HT 107 (Taf. 14) weisen in den Bruchflächen Dübellöcher und in den
Kanneluren Klammerlöcher auf. An Fragment HT 8 ist das obere Stabende ausgebildet.
Deshalb kann das Bruchstück nicht zum Säulenschaft HT 5 gehören, der erst oberhalb
der Stabenden gebrochen ist. Daraus ist zu schließen, daß mindestens zwei der vier
Untergeschoß säulen gebrochen waren und in der Antike repariert wurden2. Der Torbau
muß demzufolge eingestürzt gewesen sein.
Säule HT 7 (Taf. 14, Abb. 27; vgl. o. S. 36f.). Dieser untere Teil eines Säulenschaftes ist
vertikal halbiert. Er hat zwar keine Klammer- oder Dübellöcher von einer Instand-
setzung, fällt aber durch sein Fußprofil auf. Dieses besteht aus einer einfachen 6 cm hohen
Leiste, die Kannelierung beginnt wesentlich höher als an Säule HT 5. Außerdem sind die
Kanneluren flacher und die Stege breiter. Der Säulenfuß ähnelt spätantiken Werk-
stücken, wie sie in großer Zahl in den Säulenhallen der ,Kureten-‘ und der ,Marmor-
straße', aber auch in der justinianischen Johannesbasilika3 zu finden sind. Die Säule HT 7
dürfte ein spätantikes Ersatzstück sein.
Kapitell HT 9 (Taf. 17, Abb. 29. 30, Plan 7; vgl. o. S. 38f.). Das Oberlager dieses Kapi-
tells enthält auffälligerweise im Umkreis des Hebeloches drei Stemmlöcher. Das süd-
lichste korrespondiert mit Rißlinien am Westrand, welche einen in der Tiefe geteilten
Architravblock anzeichnen. Das mittlere Stemmloch wird durch einen Rücksprung des
Architravs erklärt, wie der Block HT 11 (Taf. 18) erkennen läßt. Das dritte, nördlichste
Stemmloch entstand entweder durch einen Fehler des Steinmetzen oder es wurde
dadurch notwendig, daß das Kapitell bei einem Wiederaufbau nicht an seinem primären
Platz versetzt wurde; die Architrave der beiden äußeren Joche waren, wie die Rißlinien
und Stemmlöcher auf den Kapitellen zeigen, nicht identisch (vgl. Taf. 15—17, Plan 7).
Gesimsblöcke (vgl. o. S. 39f.). Die zu einem mächtigen Eckblock zu ergänzenden
Fragmente HT 38. 39. 92 (Taf. 20, Abb. 44. 45, Plan 7. 8) verfügen in ihrer Stoßfläche über
zwei hakenförmige Löcher für Horizontaldübel. Deren Lage stimmt mit Klammerlöchern
und Klammerbettungen überein, die in die gebrochene Oberseite der Gesimsplatten HT
40. 42. 89 (Taf. 21, Abb. 46, Plan 7. 8) und HT 45 (Taf. 22, Plan 7. 8) eingearbeitet sind.
Die Klammern wurden offensichtlich den schon bestehenden Löchern der Horizontaldü-
bel angepaßt, denn Block 40. 42. 89 weist drei Klammerbettungen nebeneinander, HT 45
zwei Klammerlöcher hintereinander auf. Die Gesimsblöcke wurden zweifellos nach der
Zerstörung des Oberlagers neuerlich verbaut.
Bogenstein HT 17 (Taf. 24, Abb. 49—52, vgl. o. S. 41f.). Die Stoßfläche (Keilstein-
lager) des Bogenanfängers enthält zwei Dübellöcher. Zum nördlichen führen regelwidrig
zwei Gußkanäle, einer läuft an der großen Ausnehmung im Bogenrücken an, der andere
aber an einer Klammerbettung. Dieser zweite Gußkanal kann nicht beim primären Auf-
bau des Tores hergestellt worden sein, da die Klammern immer erst nach dem endgülti-
gen Einpassen und Verdübeln der Blöcke gesetzt wurden. Nur bei einer sekundären Ver-
bauung des Blockes war die Klammerbettung bereits vorhanden.
Friesblock HT 33 (Taf. 34, Abb. 78—80; vgl. o. S. 47). Der Pfeifenfries des Bogen-
geschosses ist neben mehreren Zwischenblöcken auch durch drei Eckblöcke dokumen-
2 Die Brüche als Transport- oder Bauschaden zu erklären, ist durch den Nachweis an mindestens zwei
Säulen wohl auszuschließen.
3 Vgl. FiE IV,3 135ff. Abb. 26. 27. Taf. 34,3.
 
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