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Über diesem zu ergänzenden Boden liegt am Nordende der Westwand eine 0'7 m breite und i-8 m tiefe
Nische, in der wir wenigstens anfänglich ein normal zur Saalachse gerichtetes Grab annehmen dürfen. Weiter-
hin sind an der Westwand noch zwei Wandnischen von den üblichen Abmessungen zu erkennen, denen in der
Ostwand ebenso zwei Nischen entsprochen haben. Von diesen Wandnischen ist allerdings nur mehr in den
beiden nördlichen von dem unteren Grab soviel erhalten, daß ihre Auskleidung mit Marmor gesichert ist. Diese
Nischen dürfen wir nach dem Muster der Wandnischen in der Kirche und im Bestattungssaal mittels eines
Zwischengewölbes für zwei Grabstellen eingerichtet ansehen.
84: Grundriß der Terrassenkapelle.
In der Mitte der Südwand ist eine an der vorderen Basis 2’55 m breite, aber 1-5 m tiefe Apsis angelegt,
die um einiges die hinteren Ecken der Kellergräber überschneidet. Daß wir in dieser Apsis keinen Altar zu
ergänzen haben, ergeben folgende Überlegungen, wobei auf die Südrichtung der Apsis kein entscheidendes
Gewicht gelegt sei; wir konnten in der Kirche beobachten, daß bei Anlage der Kellergräber auf den Altar
Rücksicht genommen wurde, was bei der Terrassenkapelle nicht der Fall gewesen wäre. Außerdem fanden
wir auch die Krypta mit einer Apsis ausgestattet, wo sicher kein Altar aufgerichtet war. Schließlich dürften
wir neben einem Altar in der Apsis eine Priesterbank erwarten; eine solche ist und war, wie die Mauer unzweifel-
haft erkennen läßt, nie vorhanden. Die Summe dieser einzeln vielleicht nicht zwingenden Bedenken ergibt
m. E., daß wir hier einen Altar nicht anzunehmen haben, sondern daß man dem Bestattungsraum, wie so oft,
die Form einer Kirche lieh. Hinsichtlich der Höhe der über dem Raum als Decke zu ergänzenden Tonne dürfen
wir uns an die im Bestattungssaal und Apsidensaal vorliegenden Raumproportionen halten.
Über diesem zu ergänzenden Boden liegt am Nordende der Westwand eine 0'7 m breite und i-8 m tiefe
Nische, in der wir wenigstens anfänglich ein normal zur Saalachse gerichtetes Grab annehmen dürfen. Weiter-
hin sind an der Westwand noch zwei Wandnischen von den üblichen Abmessungen zu erkennen, denen in der
Ostwand ebenso zwei Nischen entsprochen haben. Von diesen Wandnischen ist allerdings nur mehr in den
beiden nördlichen von dem unteren Grab soviel erhalten, daß ihre Auskleidung mit Marmor gesichert ist. Diese
Nischen dürfen wir nach dem Muster der Wandnischen in der Kirche und im Bestattungssaal mittels eines
Zwischengewölbes für zwei Grabstellen eingerichtet ansehen.
84: Grundriß der Terrassenkapelle.
In der Mitte der Südwand ist eine an der vorderen Basis 2’55 m breite, aber 1-5 m tiefe Apsis angelegt,
die um einiges die hinteren Ecken der Kellergräber überschneidet. Daß wir in dieser Apsis keinen Altar zu
ergänzen haben, ergeben folgende Überlegungen, wobei auf die Südrichtung der Apsis kein entscheidendes
Gewicht gelegt sei; wir konnten in der Kirche beobachten, daß bei Anlage der Kellergräber auf den Altar
Rücksicht genommen wurde, was bei der Terrassenkapelle nicht der Fall gewesen wäre. Außerdem fanden
wir auch die Krypta mit einer Apsis ausgestattet, wo sicher kein Altar aufgerichtet war. Schließlich dürften
wir neben einem Altar in der Apsis eine Priesterbank erwarten; eine solche ist und war, wie die Mauer unzweifel-
haft erkennen läßt, nie vorhanden. Die Summe dieser einzeln vielleicht nicht zwingenden Bedenken ergibt
m. E., daß wir hier einen Altar nicht anzunehmen haben, sondern daß man dem Bestattungsraum, wie so oft,
die Form einer Kirche lieh. Hinsichtlich der Höhe der über dem Raum als Decke zu ergänzenden Tonne dürfen
wir uns an die im Bestattungssaal und Apsidensaal vorliegenden Raumproportionen halten.