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XVII

VORWORT DES INSTITUTSDIREKTORS
Wie das Hanghaus 1 wurde auch das Hanghaus 2 von Ephesos von seinem Entdecker Hermann Vetters
ergraben, wobei der Freilegungsverlauf der ca. 4.000 m2 großen Insula mit ihren teilweise exzeptionell aus-
gestatteten Stadtresidenzen der kaiserzeitlichen Eliten der Metropolis Asiae durch die konsequent verfolgte
Schichtengrabung vorgegeben war. So wurden die systematischen Arbeiten an den höchst gelegenen Wohn-
einheiten 1 und 2 begonnen (1967 bis 1972). Darauf folgten etwas zeitversetzt die eine Terrasse tiefer liegende
Wohneinheit 4 (1970 bis 1971), die bereits im Zuge der Grabungen des Hanghauses 1 partiell freigelegt wor-
den war, sowie die Wohneinheiten 3 und 5 (1972 bis 1973). Abgeschlossen wurden die archäologischen Feldar-
beiten schließlich mit den Wohneinheiten 6 (zwischen 1975 bis 1984) und 7 (1975 bis 1983), sowie mit den auf
der untersten Terrasse des Hanghauses 2 liegenden und als Tabemen bezeichneten Räumen (1980 bis 1984).
Nach der fast 20 Jahre dauernden Freilegung wurden schließlich die kontextuelle Auswertung und Pub-
likationsvorbereitung des zahlreichen Materials und der diffizilen Befunde in Angriff genommen, wobei
sowohl das Publikationskonzept als auch die Sicherung der benötigten finanziellen Mittel und des Mitar-
beiterstabes dem damaligen Direktor des Österreichischen Archäologischen Instituts sowie des Instituts für
Kulturgeschichte der Antike (vormals Forschungsstelle Archäologie), Fritz Krinzinger (zudem Grabungs-
leiter von 1998 bis 2007), zu verdanken sind.
Bei den umfangreichen Arbeiten konnte sich das mit der Publikation beauftragte Institut für Kultur-
geschichte der Antike stets auf die bewährte enge Kooperation mit dem Lizenzträger der Grabung, dem
Österreichischen Archäologischen Institut, stützten. So nimmt der Unterzeichnete an dieser Stelle gerne die
Möglichkeit wahr, dem genannten Institut und seiner Direktorin Sabine Ladstätter (zugleich Grabungs-
leiterin seit 2010) herzlich für die fruchtvolle Zusammenarbeit und vielfältige Unterstützung zu danken.
Gedankt sei vor allem aber den 20 Kolleginnen und Kollegen, die für die vorliegende fach- und ins-
titutionsübergreifende Publikation zur Wohneinheit 7 und zu den sog. Tabernen (Räume im Norden der
Wohneinheit 7) verantwortlich zeichnen. Besonders hervorgehoben sei zudem die Hauptautorin und Her-
ausgeberin Elisabeth Rathmayr, deren unermüdlicher Einsatz und zielorientierte Arbeit den Abschluss des
umfassenden Manuskripts innerhalb von nur drei Jahren ermöglichte. Die Finanzierung dieses Publikations-
projekts wurde wiederum durch den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung gewährleistet,
dem an dieser Stelle für die vielfache Förderung der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Hanghäuser von
Ephesos und ihrer Drucklegung zu danken ist.
Hervorzuheben sind zudem die Generaldirektion für Kulturelles Erbe und Museen in Ankara für die
Erteilung der notwendigen Forschungsgenehmigungen sowie das Ephesos Museum in Sel?uk, dessen
Direktor Qengiz Topal und wissenschaftliche Bedienstete seit Jahren die Hanghausforschungen in Ephe-
sos tatkräftig unterstützen.
Dank gebührt aber auch dem Koordinator des Hanghauses 2 Norbert Zimmermann, der Redakteurin
Johanna Auinger und der Publikationskommission, der Verwaltungsstelle sowie dem Verlag der Österrei-
chischen Akademie der Wissenschaften.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass mit dem vorliegenden Band ein wichtiger Schritt innerhalb des
Institutsschwerpunkts , Wohnen und Residieren4 gelungen ist, liegen doch hiermit die Wohneinheiten 1 und 2
(FiE VIII/8,2010), die Wohneinheit 4 (FiE VIII/6,2005), die Wohneinheit 6 (FiE VIII/9,2014) und die Wohn-
einheit 7 (FiE VIII/10) vor. Zudem ist für das kommende Jahr die Publikation der letzten beiden Wohneinhei-
ten 3 und 5 vorgesehen, sodass bereits in diesem Jahr mit der Planung und Vorbereitung eines mehrtägigen
Kolloquiums begonnen werden kann, bei dem die spannenden Ergebnisse der beiden ephesischen Hanghäuser
mit der internationalen scientific community fachübergreifend diskutiert und die zahlreichen Einzel- wie
auch Gesamtbefunde vergleichbaren Evidenzen im Imperium Romanum gegenübergestellt werden sollen.

Wien, am 10. Mai 2014

Andreas PÜLZ
 
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