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2 Rekonstruktion der Bauphasen der Wohneinheit 7

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stellt sie in der WE 7 eine wichtige Hilfe zur chronologischen Einordnung dar. Zudem hatten die Analysen
der Mauerwerke der Wohneinheiten im H 2 zum Ergebnis, dass bestimmte Techniken (Baustoffe, Ziegel-
formate, Behandlung des Fugenmörtels) für bestimmte Bauphasen charakteristisch sind57. Ein weiteres
wichtiges Instrument zur chronologischen Einordnung von Mauern ist die Wandmalerei, deren unterschied-
liche Systeme bestimmten Phasen zugeordnet werden können58. Die ältesten auf den Mauern aufgebrach-
ten Wandmalereien bilden einen terminus ante quem für ihre Errichtung, während jüngere Schichten auf
nachfolgende Bau- und Ausstattungsphasen zu beziehen sind59. Da Malereien aus Bauphase I im H 2 wenn
überhaupt nur in ganz geringen Resten erhalten sind, werden die meisten ältesten Wandmalereischichten
in der WE 7 der Bauphase II zugeordnet, die jüngsten im Wesentlichen immer der Bauphase IV und IV’60;
eine Zuordnung zu den einzelnen Bauphasen ergibt sich aufgrund von Übereinstimmungen mit den Male-
reien - basierend auf den verwendeten Malsystemen und Farben - in den anderen Wohneinheiten des H 261.
Obwohl letztendlich nicht alle Umbauten einer bestimmten Bauphase zugeordnet werden können, ist auf
Grundlage der Ergebnisse aus den Sondagen, der Mauerwerkstechnik, der zeitlichen Stellung der Säulen-
kapitelle des OG-Peristyls 38b.l, der Anbindung der Wohneinheiten des H 2 an eine Frischwasserleitung
im früheren 2. Jh. n. Chr. (= Bauphase II) sowie den unterschiedlichen Wandmalereien eine Rekonstruktion
der WE 7 und ihrer Ausstattung von der Errichtung im 2. V. des 1. Jhs. n. Chr. bis zur Zerstörung am Ende
des 3. V. des 3. Jhs. n. Chr. in weiten Bereichen möglich.
2.1 Rekonstruktion der Bauphase I (Taf. 330-331)
Auch wenn im Peristylhof der WE 7 keine Grabungen durchgefuhrt wurden und daher eindeutige Nach-
weise für die Zeit seiner Errichtung fehlen, ist davon auszugehen, dass dieses Haus ebenso wie alle anderen
Wohneinheiten im Hanghaus 2 ab seiner Errichtung als Peristylhaus konzipiert war62. Mehrere Gründe
sprechen dafür einen dreiseitigen Peristylhof ohne Halle und Säulenstellung an der S-Seite bereits für
Bauphase I zu rekonstruieren. Einerseits kann die Säulenstellung des O-Umgangs einer älteren als der
Bauphase II zugeordnet werden63, andererseits fluchten sowohl der O- als auch der W-Stylobat mit der
O-Mauer des Raumes 38 bzw. der W-Mauer des Stiegenhauses 39, die errichtungszeitlich sind und deren
Mauerkronen als Auflagerflächen des W- und O-Architravs anzusehen sind64.
Im EG veränderten sich die Bodenniveaus von hellenistischer Zeit bis zur Zerstörung des Hauses nur
wenig65, während es in anderen Wohneinheiten des H 2 sukzessive angehoben wurde66. Eine leichte Verän-
derung des Bodenniveaus ist aber zumindest für den Hofbereich des Peristyls 38b festzustellen. Generell
lag jedoch der anstehende Fels in der WE 7 nur knapp unter den kaiserzeitlichen Böden (Taf. 10); er senkt
sich nach Norden sukzessive ab, um dann nördlich der N-Mauer mehrere Meter auf die unterste Terrasse
abzufallen67. Dies machte es notwendig, für die Böden der nördlichsten Räume 38e und 38h sehr hohe Auf-

57 s. dazu Rathmayr, Kap. II.3 mit Verweisen auf die Ergebnisse der anderen Wohneinheiten des H 2, insbesondere die von Thür
erarbeitete Chronologie der Mauerwerke; s. Thür, WE 4, Materialien und Bautechnik, 23-26 (Typologie des Mauerwerks).
58 Beispielsweise kann die ältere Wandmalerei an der Außenseite des Apsidensaals der WE 6 mit dessen Errichtung im mittleren
2. Jh. n. Chr. verbunden werden; zur Chronologie der Wandmalerei und den Wandmalerei-Werkstätten im H 2 s. ZIMMERMANN,
Kap. VII.4.1 mit den entsprechenden Verweisen.
59 Wichtig sind in diesem Zusammenhang jene Mauern auf denen, wie auf der N- und O-Mauer des Peristylhofes 38b mehrere
übereinander aufgebrachte WM erhalten sind; diese können nicht nur in Relation zueinander gebracht werden, sondern auch zu
den WM der WE 7 resp. des H 2; dazu ausführlich Zimmermann, Kap. VII.4.1; Zimmermann, Kap. A.V.
60 Dazu und zu Resten von Wandmalereien, die eventuell mit Bauphase I zu verbinden sind, s. Zimmermann, Kap. VII.4.1.
61 Zimmermann, Kap. VII.4.1.
62 Rathmayr, Kap. XXIII. 1.
63 s. u.
64 Zu den Säulenstellungen im EG und OG s. im Detail Plattner, Kap. V.2 und V.4.
65 Eine Ausnahme bildet der OG-Bereich 37, in dem das Bodenniveau im Vergleich zu jenem im Hellenismus in Bauphase I
angehoben wurde; ein vergleichbares Bild wie die WE 7 bietet die WE 2 im H 2, s. Ladstätter, Hellenistische Bebauung, in:
Krinzinger, WE 1 und 2, 426 mit Anm. 10; Rathmayr, WE 2, Bauphase I, 429 mit Anm. 38.
66 Vgl. beispielsweise die WE 1, s. Rathmayr, WE 1, Bauphasen, 86-99; Thür, WE 4, Rekonstruktion der Bauphasen, 100
(Kap. IV.5.1).
67 Ein Geländeabfall nach Norden konnte auch in der WE 2 beobachtet werden; dazu Rathmayr, WE 2, Bauphase I, 429 Anm. 38.
 
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