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denliche Oberkeit / zu deren ſelbſt verderben vnd vndergang verhetzen
laſſen / Sondern viel mehr jedermaͤnniglich / vnd beſonders ein Hoch
vnd Ehrwuͤrdig ThumdCapittel von aller widerſetzung abmahnen /
vnd keine weiterung zuuerurſachen / bitlich erſ uchen / vnd auff Hoͤchſt⸗
gedachten Herren Ersbifchoffs vnnd Churfaͤrſien / bey den loͤblichen
Landſtaͤnden gethane Propoſition alſo erkieren / das deroſelben fried⸗
liebend vnd gehorſames Gemůth vmb ſo viel mehr im Werck zu ſpuͤ⸗
ren ſeye. Deſſen dann eine loͤbliche Landtſchafft vmb fo viel defto
mehr orſach Bat / Dieweil deroſelben an jhren Freyheiten / Statutis, Ge⸗
breuchen / vnd loͤblichen herkommen / nicht allein hierdurch nichts ab⸗
gehet / Wie dann ſhre Churfuͤrſtliche @. durch derd C hriftliches vor-
hahen / auch auff den fall Eheliche Verheuratung / dero beygefuͤgten
außſchreibens / von dem Ertzſtifft nichts an ſich erblich zu ziehen fuͤrha⸗
bens / krafft daruͤber in bemeltem ausfehreiben anerbottener Caution /
ſondern auch Hoͤchſtgedachte jhre Churfuͤrſtliche Gnade mit raht vnd
zuthun dero Capitels vnd Landſtaͤndẽ / dieſelbige zubeſſern vnd zuuer⸗
mehren / auch alle dero geliebte Landtſchafft / eıner vnd der andein Re⸗
ligion / bey gleich vnd recht zuſchuͤtzen vnd ſchirmen / auch nach beſten
vermoͤgen vnpartheilick hand zuhaben / ſich ſchuͤldig erkennen / auch
gemeiner Landtſchafft Grauaminibus jehkerzelter maſſen abzuhelffen
vrbietig ſeind. Was dann ſhre Cbur vnd Fuͤrſtliche Gnaden nach
angehoͤrter Reſelution vnd eroͤffneten Grauaminibus / zu widerbrins
gung ond erhaltung einhelligen verſtandts / dero theils mit guͤtlicher
vnderhandlung / vnd ſonſt ſmmer befuͤrdern koͤnnen / Darzů woͤllen
nicht allein jhre Chur. vnd Fuͤrſtliche G. G. vnd G. ſich erbotten ha⸗
ben / ſendern auch an deroſelben muͤhe / fleis / arbeit / vnuͤd Vnkoften
nichis erwinden laſſen. Vnd wuͤrd der liebe Allmechtige Gott / einer
loͤblichen Landſchafft in gemein / auch allen dieſes Stiffts Vntertha⸗
nen yno Angehoͤrigen / inſonderheit deſto mehr Gluͤck vnd Wolfahrt
an ʒettlichem vnd ewigem zuſtand beſcheren / Denen auch ſhre Ehuͤr,
vnd Fuͤrſtliche ©. G, vnnd Gunſten vmb ſo viel deſto mehr mit 6.
Cunß vnd Freundſchafft zugethan bleiben Signaumn Cölln / 29. Ja⸗
nuarij / Aunosz.
EVMEa