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_ Proreflatio bnnd entſchuldigung des Herren
Ertzbiſchoffen zu Bremen ete. An das
Thumb Capitelzu Coͤlln.
NVMERO XXXV.
R Er Hochwuͤrdigſt / Durchleuchtig / Hoch⸗
A geborn Fuͤrſt vnd Herr / Herr Heinrich Poſtulirter Ertz
E— vnd Paderborn / zu Sachſſen / Engern vnd Weſtpha⸗
len Hertzog / ete. hat vngern vernomen / das die beſchwerlichen mis⸗
uerſtaͤnde / zwiſchen dem hochwuͤrdigſten Fuͤrſten vñ Herrn / Herrn
Gebhardten erwehlten vnnd beſtettigten zu Ertzbiſchoffen zu Coͤlln
vnd Churfürſten etc. vnd einem Hoch vnd Ehrwaͤrdigen Thumb⸗
Capitel daſelbſt / eingeriſſen / vnd dahero ein ſolche weitleufftigkeit
vnd trennung erwachſſen das ſeine Fuͤrſtl. G. bekennen muͤſſen / vñ
bey ſich gantz wolermeſſen / da demſelben nicht zeitlich fuͤrgebawet
vnd begegnet wuͤrd / das dahero ein gewiſſe Zerruͤttung / verderbung
vnd vndergang dieſes vhralten loͤblichen Ertzſtiffts zubeſorgen vnd
zugewarten / Derowegen ſeine Fuͤrſtliche G. zuuorkommung deſſel⸗
ben ſich wolmeinendtlich erkleret / da die Sachen ad ulteriores tractatus
kemen / denſelbigen der gebuͤr bey zuwonen / vnd nach jrem euſſerſten
vermoͤgen / alles das jenige befuͤrdern zuhelffen / was zu ruhe / Fried
ſoͤhnung der gemuͤter bey ſeiner Fuͤrſtl. G. ſmmer moͤcht angeſchen
vnd fuͤr zut geacht werden / Deren meinung ſeine Fuͤrſtl. G. dann
auch noch ſein / weil aber ſeine Fuͤrſtl. G. vermercken / das kein Ca⸗
pitel mehr gehaltenetliche der Prelaten vnuerhoffter ſachen dauon
gejogen etliche nicht erſchienen / vnd wie den Sachen etwa zuthun /
vnd angezogene weitleufftigkeiten vnd vnheil zuuermeiden / in not⸗
tuͤrfftige berathſchlagung nicht mehr gezogen / oder je ſeine Fuͤrſtl.
G. darzu erfordert werden / ſeiner Fuͤrſti. G. gelegenheit auch nicht
ſchlus / den Sachen lenger abzuwarten / * gleichwol das befin⸗
; Kk den /