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NVMERO I111
Nſtruction: Was in vnſer Gebhardts vöczot⸗
tcs Gnaden Ertzkiſchoffen zu Coͤlin / dee heiligen Roͤmi⸗
x {chen Reichs durch Italien Ertz Cantzlers / vnnd Churfuͤr⸗
Eſten / Hertzogen zu Weßphaͤlen vnd Engern/ete nahmen /
Den Wuͤrdigen / Edlen / vnſern Neuen / vnd licden andechtigen De⸗
chand vnd Capitel vnſerer Kirchen / in vnſerer Stadt Coͤlln / von du⸗
ſern zujhnen Abgeſandten fuͤrbracht werden ſol.
Anfenglich ſollen vnſere abgeorduete / zu qualificirung jrer Perſo
nen / in verſamletem Capitel / vnſere ſhnen zugeſtelte Credentzſchrifft
vbergeben / auch darauff vmb Audientz anhalten / vnnd neben vermel⸗
dung vnſers Grus in offener verſamlung / nachfolgende meynung vn⸗
gefehrlich vortragen.
Wir der Churfurſt / achten vnnoͤtig ſeyn / mit weitleuffiger aus⸗
fuͤhrung / ſie vnfere Capitularn zu erianern / welcher geſtalt vns der
Allmechtige nach ſeinen Goͤttlichen willen vnd ſ chickung / vermittelſt
der ordenlichen Wahl / zu Ehriſtlicher adminiſtration vnd Regierung /
Diefes vDralten Churfuͤrſilichen Eroͤſtiffts Coͤun / wiewol vnwirdig be-
uffen /wir auch folgends die fchwere laſt / vnferd befohlenen ampis an⸗
genommen / auch biſsanhero getragen haben.
Wiewol nun vnſers verhoffens / wir bey zeit vnſerer Regierung /
veder anſerm Wuͤrdigen Thumb Capitel/noch Landſtaͤnden / oder an⸗
dern Vnterthanen / zu faſſung einigen Mißtrawens / viel weniger aber
vergeslichen beliebung vnſerer Widerwertigen / vns zu nachtheil / hin
vnd wider ein zeitlang getriebener Practicken jemals vrſach geben ha⸗
ben / So ſey doch vnuerneinlich war / vnd im nothfall genugſam be⸗
weislich / das etliche Capitulares ſich vnterſtanden haben / mit aller⸗
zand vnerfindlichen zumeſſungen / oͤns hin vnd wider auszuſchreyen⸗
vnd ben vnſern getrewen Landllaͤnden / vnd Vnterthauen verhaſt zu⸗
machen / auch vnter andern vns zu heſchuldigen / ais ob wir vns fuͤr⸗
genommen haben / vns vnſer erlangten Ertzbiſchofflichen Dig⸗
nitet vnnd Standts / zu vnſerm gefuͤchten vngebuͤhrlichen Wors
theil zu miſobrauchen / Vnnd pnfere diefem Eytzſtifft / 4
deſſen
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NVMERO I111
Nſtruction: Was in vnſer Gebhardts vöczot⸗
tcs Gnaden Ertzkiſchoffen zu Coͤlin / dee heiligen Roͤmi⸗
x {chen Reichs durch Italien Ertz Cantzlers / vnnd Churfuͤr⸗
Eſten / Hertzogen zu Weßphaͤlen vnd Engern/ete nahmen /
Den Wuͤrdigen / Edlen / vnſern Neuen / vnd licden andechtigen De⸗
chand vnd Capitel vnſerer Kirchen / in vnſerer Stadt Coͤlln / von du⸗
ſern zujhnen Abgeſandten fuͤrbracht werden ſol.
Anfenglich ſollen vnſere abgeorduete / zu qualificirung jrer Perſo
nen / in verſamletem Capitel / vnſere ſhnen zugeſtelte Credentzſchrifft
vbergeben / auch darauff vmb Audientz anhalten / vnnd neben vermel⸗
dung vnſers Grus in offener verſamlung / nachfolgende meynung vn⸗
gefehrlich vortragen.
Wir der Churfurſt / achten vnnoͤtig ſeyn / mit weitleuffiger aus⸗
fuͤhrung / ſie vnfere Capitularn zu erianern / welcher geſtalt vns der
Allmechtige nach ſeinen Goͤttlichen willen vnd ſ chickung / vermittelſt
der ordenlichen Wahl / zu Ehriſtlicher adminiſtration vnd Regierung /
Diefes vDralten Churfuͤrſilichen Eroͤſtiffts Coͤun / wiewol vnwirdig be-
uffen /wir auch folgends die fchwere laſt / vnferd befohlenen ampis an⸗
genommen / auch biſsanhero getragen haben.
Wiewol nun vnſers verhoffens / wir bey zeit vnſerer Regierung /
veder anſerm Wuͤrdigen Thumb Capitel/noch Landſtaͤnden / oder an⸗
dern Vnterthanen / zu faſſung einigen Mißtrawens / viel weniger aber
vergeslichen beliebung vnſerer Widerwertigen / vns zu nachtheil / hin
vnd wider ein zeitlang getriebener Practicken jemals vrſach geben ha⸗
ben / So ſey doch vnuerneinlich war / vnd im nothfall genugſam be⸗
weislich / das etliche Capitulares ſich vnterſtanden haben / mit aller⸗
zand vnerfindlichen zumeſſungen / oͤns hin vnd wider auszuſchreyen⸗
vnd ben vnſern getrewen Landllaͤnden / vnd Vnterthauen verhaſt zu⸗
machen / auch vnter andern vns zu heſchuldigen / ais ob wir vns fuͤr⸗
genommen haben / vns vnſer erlangten Ertzbiſchofflichen Dig⸗
nitet vnnd Standts / zu vnſerm gefuͤchten vngebuͤhrlichen Wors
theil zu miſobrauchen / Vnnd pnfere diefem Eytzſtifft / 4
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