— — —
——— —
126
ſtifft bey ſeinem alten wolherbrachten friedlichem weſen vnnd ſtande
verbleiben laſſen.
Wir bitten gleicher geſtalt freundlich vnd dienſtlich E. L vnnd
Fuͤrſtl. S, wollen durch vnſere mißguͤnſtigen zu vnfreundſchafft vnd
vngnaden ſich gegen vns nit bewegen / ſondern in allwege vns / vnſer
Thumb vnd Erßſtifft ſich freundlich vnd gnedig laſſen befohlen ſein.
Daſſelb gereicht zu vnderhaltung dieſes loͤblichen vhralten Ertz⸗
ſtifft vnd gemeinen friedens Vnnd vmb E. l. vnd F. G. freundlich
vnd dienſtlich zuuerdienen / wollen wir jederzeit gefliſſen ſein / dieſelb
dem Allmechtigen in gluͤckſeligem weſen vnd langer geſundheit hiemit
empfehlendt / Geben Coͤlln / am)s. Februarij Anno. j 583.
E. L. vnd F G.
Bereitwillige
Dechandt vnd Capitel der Thumb⸗
kirchen in Coͤlln.
COPIA