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größerer Menge es zugcsctzt wird. Nicht einmal 90 Zink
und 10 Blei lcgiren sich gut, das Zink behält nur eine
kleine Menge Blei zurück, durch welche übrigens seine
Eigenschaften verändert werden; das Zink wird dadurch
härter, abfärbend, etwas hämmerbarer und zeigt eine
viel größere Widerstandsfähigkeit unter dem Hammer.
Ebenso wenn man 90 Blei und 10 Zink zu legircn
sucht, bleibt in dem Blei ein wenig Zink zurück und
ertheilt demselben eine größere Härte und Zähigkeit.
Bei einem großen Verhältniß von Blei und Zink
(70 Zink und 30 Blei) erfolgt die Ausscheidung des
Blcicö so energisch, daß beide Metalle nur lose Zusam-
menhängen und an den Gränzflächeu scharf von einan-
der geschieden sind, so daß sie sich oft beim Herausneh-
men des Gußstücks aus der Form von selbst von einan-
der ablösen.
L. Legirungen aus Kupfer und Zinn.
Nr. 1. — Kupfer 99, Zinn 1. — Gefüge hell-
violett. Polirt blaßroth ohne viel Glanz. Weich unter
dem Hammer, etwas fett beim Feilen, jedoch weniger
als das Rothkupfer. Zäher als letzteres.
Nr. 2. — Kupfer 95, Zinn 5. — Sehr hell vio-
lettes Gefüge. Gelbe ins Blaßrothe ziehende Politur.
Bruch körnig, fein, etwas hackig, von orangegelber
Farbe. Trockner beim Feilen, härter unter dem Ham-
mer, widerstandskräftiger als die vorhergehende Legirnng.
Nr. 3. — Kupfer 90, Zinn 10. — Blaßgclbes,
in sehr Helles Violett übergehendes Gefüge. Politur
blasser, gelb und weniger ins Rothe ziehend als beim
vorigen. Körniger, hackiger Bruch, von blaßgelber, ins
Weißgclbe übergehenden Farbe. Widerstandsfähig, ner-
vig, fest unter dem Hammer, gut zu feilen, obwohl
viel härter als das vorige.
Nr. 4. — Kupfer 80, Zinn 20. — Graugelbes
Gefüge. Hellgelbe in das blaffe Goldgelb der Legirung
Nr. 7 ziehende Politur. Bruch etwas hackig. Härter zu
feilen, fester unter dem Meißel, härter und folglich
leichter zu zerbrechen als das vorige.
Nr. 5. — Kupfer 75, Zinn 25. — Mattgraues
Gefüge. Blaßgelbe, ins Weiße übergehende Politur.
Bruch vollkommen glatt, gerade, ohne Spur von Kör-
nern und hackigen Stellen. Feilt sich noch leicht, wie-
wohl viel härter als die vorhergehende Legirung, nimmt

aber schwer den Eindruck des Meißels an und zerspringt
schon, ehe dicß geschehen.
Nr. 6. — Kupfer 65, Zinn 35. — Weißgraucö
Gefüge. Polirt von grauweißer Farbe, zwischen dem
Weiß des Eisens und dem des Silbers. Bricht leicht;
läßt sich mit dem Meißel nicht bearbeiten und sehr
schwer feilen.
Nr. 7. — Kupfer 50, Zinn 50. — Weißgraues
Gefüge, mit etwas Glanz. — Polirt, von etwas grauem
Weiß mit mattem Reflex. Ebenso trocken, ebenso leicht
zu zerbrechen wie Nr. 6, aber etwas besser zu feilen.
Wie letzteres verträgt cs den Meißel nicht.
(Fortsetzung folgt,)

Technische Reilig.
Mittel zur Regeneration des verbrannten
Stahles.
In der Versammlung der Mitglieder des Vereins zur Be-
förderung des Gewerbflnßes in Preußen, im November v. I.,
wurde ein Bericht der Abtheilung für Manufakturen und Handel
vorgetragen über die Fortsetzung der Versuche zur Regeneration
des verbrannten Stahles, wozu Herr Eisenbahnbau-Jnspcktor
Malberg ein einfaches Mittel angegeben und selbst durch Ver-
suche erprobt hatte. Bei den ferneren Versuchen, welche in de»
Werkstätten des königl. Gewerbe-Instituts und der königlichen
Münze mehrmals wiederholt wurden, hat dieses Milte! —
welches darin besteht, daß man den verbrannten Stahl
bis zur Rothglühhiye erwärmt und dann in k'o ch e n-
des Wasser ein taucht — sich vollkommen bewährt.
(Dingt. Pol. Jonrn.)
Dekanntmachungcu der Sroßh. Pircctioii
der Uhre! imacher sch ule.
Es können in Bälde einige Mädchen zur Er-
lernung von Arbeitsparthiecn zur Taschenuhren-
fabrikation in die Anstalt ausgenommen werden.
Lusttragende haben sich in der Nhrenmacherschule per-
sönlich anzumeldcn.

Die Zeit zum Bleichen von Geflechtstroh ist
nun da. Wir verweisen auf die öffentlichen Prämien-
ausschrcibcn in den Anzeigeblättern für den Oberrhcin-
kreis und für den Seekreis Nr. 94 vom vorigen Jahr
und bemerken dabei, daß eine von uns kürzlich heraus-
gegebene gedruckte Belehrung über Strohbleichen an
Jene, welche sie zu erhalten wünschen, von nnS uncnt-
geldlich abgegeben wird. Entfernter Wohnende können
diese Bekanntmachung durch jene Großh. Bezirksämter
erhalten, in deren Bezirken früher schon Versuche mit
Strohbleichen gemacht worden sind.

Hcrausgegcben von R. Gerwig. — Druck von Friedrich Wagner in Freiburg.
 
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