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Gewerbeblatt
für den
Schwarzwald.
(Erscheint alle 14 Tage einmal. Preis ohne Zustellnngsgcbühr 36 Kreuzer für den Jahrgang; Speditionsgebühr der Großh.
Postanstatten 9 kr., Znstellnngsgebühr 20 kr. Bestellungen werden in Furtwangen bei der Uhrenmacherschule, auswärts bei allen
Postbehörden und Buchhandlungen eiitgegengcnonimen.)

II Jahrgang, Furtwangen, den 3. Juli 1833.

Zollverhältnisse.
(Fortsetzung.)
St. Croir.
(Dänisch Westindien.)
Maß und Gewicht wie Dänemark.
Zollwährung wie Mexiko.
Fabrikate aller Art zahlen 12'/-"«, vom Werth Ein-
gangszoll.
Surinam.
(Niederländisch Westindien.t
Münze, Maß und Gewicht wie Niederlande.
Der allgemeine Eingangszoll beträgt 3"/g vom Werth.
Nur wenige Gegenstände sind im Tarif anders besteuert.
Meriko.
Geld: 1 Peso fuerte zu 8 Reales de Plata (zu
100 Cent) --- 2 fl. 30 kr.
Gewicht: 1 Qniutal (Ctr.) von 4 Arrobas (zu 25
Pfund, 1 Pfund zu 16 Unzen, diese zn 16 Adarmes,
diese zu 36 Grano) — 92 bad. P fd.
Maß: 1 Vara (von 3 Fuß, zu 12 Zoll, zn 12
Linien) — 2„g bad. Fuß.
Die Fakturen müssen bei schwerer Geldstrafe von
dem mexikanischen Konsul des Ausgangshafens beschei-
nigt sein.
Außer den im Tarif verzeichneten Eingangszöllen
werden von der eingehenden fremden Waare 1"/„ Jm-
portation, 2°/, Averia, 15"/„ internationale Abgabe
vom Werthe erhoben, mit Ausnahme von Bijouterien,
Schmuck w.
Durch Gesetz vom 24. November 1849 sind alle
Eingangszölle des Tarifs von 1845 (jedoch nicht Jm-
portation, Averia und internationale Abgabe) auf 60°/,
des im Tarif festgesetzten Betrages herabgesetzt.

Eingangszölle:
Der zollbarc Werth einer Waare wird nach dem
Marktpreis am Einfuhrorte unter Abzug von 30°/^ da-
von berechnet.
Im Tarif nicht aufgeführte Artikel zahlen 30°/, je-
nes Werthes an Zoll.
Ausgenommen davon sind Juwclen-Arbeit, Schmuck
von feinen Metallen, Taschenuhren und Ketten von sei-
nem Metalle. Auf diese wird laut Tarif von 1845 nur
6"/, von den durch die Cousnlu bestätigten Facturbeträ-
gen und nichts für Jmportation rc. erhoben.
Einige Sätze des Tarifs von 1845 sind folgende:

Pes. C.
Accordions, Harmonikas, Musikdosen nicht
von Gold oder Silber, KL. . . . 15 —
Bürsten, Schuh-, Stall-, KL.6 —
—- Kleider-, Haar- w. in Holz oder Ei-
sen, 80.10 —
— dergl. nicht in Holz, Eisen, Golo oder
Silber, feine, kl). ...... 30 —
Eisenwaaren, grobe, Ltr. ...... 3 —
Metallwaaren, gewöhnliche, Werkzeuge von
Eisen, Stahl, Messing, KL. ... 6 —
— Fabrikate von Blech, Messing re., Glocken,
Waagen re., KL. 10 —
— blanke Waffen, Zündhütchen re. . . 15 —
— Uhrenschlüffel nicht von Gold oder Sil-
ber, kleine Messer re., KL.20 —
Metallwaaren, versilberte Gegenstände, Uh-
renketten w., KL..30 —
— vergoldete Sachen, feine Mefferschmied-
waaren w., KL. ....... 40 —
— geschmiedete Nägel, bis 1 Zoll, UL. . 7 —
— „ über 1 Zoll „ 5 —
 
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