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Gewerbe blatt
für den
Schwarzwald.
(Erscheint alle 14 Tage einmal. Preis ohne Zustcllnngsgebühr 36 Kreuzer für den Jahrgang; Speditionsgebühr der Groß!».
Postanstalten 9 kr., Zustellungsgebühr 20 kr. Bestellungen werden in Furtwangen bei der Uhrenmacherschule, auswärts bei allen
Postbehörden und Buchhandlungen entgegengenommen.)

II. Jahrgang. V"- 18. Furtwangen, den 28. August 1838.

Zollverhältnisse.
(Fortsetzung.)
Prinz-Eduard-I »sein.
Zollrechnung wie Großbrittanien.
Alle nicht besonders angeführten Maaren zahlen

v. W.6°/.
Holzwaaren (Bürsten, Hobel und musikalische In-
strumente, ausgenommen) v. W. . . . 10°/,
Uhren, unter 1 Pfund Sterling Einkaufswerth,
1 Stück ..5 Schillg.
— andere, 1 Stück ........ 10 „
— Theile, v. W. ... 25°/,
Faßdauben sind . . frei.
Sierra Leone und brittische Niederlassungen
am Gambia.
Alle nicht afrikanischen Produkte (welche frei sind),

brittische oder fremde Maaren, eingeführt in die Kolonie
zahlen v. W. 4°/,
Marokko.
Zollwahrung. 1 Piaster zu 15 Unzen — 2 fl.
.307, kr.
Gewicht: Der große Centner — 152,bad. Pfd.
der kleine Centner — 90,, 2, das Pfund — 1,,, bd. Pfd.
Allgemeiner Eingangszoll v. W. ... 10°/,
In Mogador besteht 7,, °/, Zollznschlag mit Aus-
nahme für Häute.
Niederländisch Ostindien.
Java, Madnra nnd Westküste von Sumatra.
Zollrechnung wie Niederlande.
Folgende Eingangszölle entrichten Erzeugnisse von
Europa, Amerika nnd dem Cap der guten Hoffnung.
Werthschätzung nach Faktura mit 30°/, Zuschlag.
Allgemeiner Eingangs zoll für nicht besonders

aufgeführte Güter (auch für Gemälde, Holzwaaren,
kurze Maaren, Bürsten, Schwarzwälder Uhren, Iser-
lohner Broncearbeiten :c.) v. W. . . . . . 12°/,
Bijouteriewaaren ächte,. frei
Neue Fässer, Uhren, Hüte und Mützen v. W. 24°/,
Musikalische Instrumente v. W. . . . . . 6"/,
— von den Niederlanden ....... frei
Durch Vertrag vom Dezember 1851 ist die Zollvereins-
flagge nnd Zollvereins-Produktion der niederländischen
gleichgestellt und bezahlt die Einfuhr von Zollvercins-
waaren durch die Flagge daher, wie. die unten nieder-
ländischen, die Hälfte der oben aufgeführten Zollsätze.
Der allgemeine Ausgangszoll von Java und Ma-
dnra (unter niederländischer oder gleichgestellter Flagge
die Hälfte) ist v. W.4°/,
Schwei).
Geld: 1 Frank zu 100 Rappen oder Centimes —
28 kr.
Gewicht 1 Schweizer Centner zu 100 Pfd. — 1
bad. Centr. Fr. R.
1) Ei n g a n g s z ö ll e.
Besen von Reisig; Bretter; Latten; Schindeln
und Rebstecken, Faßholz und roh vorge-
arbeitetes Nutzholz u. s. w.; von jedem
angespannten Zugthier (siehe Bemerkung
am Schluß). — 60
Vorgearbeitetes gemeines Schachtelholz, Bor-
sten ; Potasche, roh oder calcinirt; Schmir-
gel; Schwamm zur Zunderbereitnng u.
s. w. zahlt, 1 Centr. ...... — 30
Glasflaschen von grünem und braunem Glase,
d. h. gewöhnliche Weinschlcgel, sowie
große über 12 Maas haltende Flaschen
von solchem Glas, 1 Ctr. .... 1 50
 
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