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wichtiger, ja, unseres Erachtens wohl der wichtigste allgemeine Gesichtspunkt wäre gewonnen, wenn die
Fortsetzuno- der von Wibiral begonnenen methodischen Forschung die allgemeinere Geltung jenes
interessanten, durch äusserst detaillirte und scharssinnige Untersuchungen der betrefsenden Papiersorten
nachgewiesenen Fundamental-Gesetzes darthun würde, welches unser Autor vorläufig für die Papiere
der Ikonographie, also für die Zeit von 1630—1750 herausgefunden hat und dahin formulirt: „Die
Wassermarken der Papiere wiederholen sich nicht in der Weise, dass ein und dasselbe Papier mit einer
bestimmten Marke bei durch Alter und Qualität wesenllich verschiedenen Drucken vorkommen würde,
sondern die Papiere und ihre Wasserzeichen variiren regelmässig mit der Qualität der Drucke und der
Zeit deren Ausgabe. Diese beiden letzteren Momente slehen in einem so engen Zusammenhansfe mit
den Eigenschaften und speciell mit den Marken der verwendeten Papiere, dass ein wechselseitiger
Rückschluss aus dem Vorhandensein der einen auf das der anderen Momente gestattet erscheint."
Manches Resultat der Anwendung dieses Grundsatzes ist geradezu überraschend; so beispielsweise der
unseres Erachtens unanfechtbare Nachweis der lange Zeit bestritten gewesenen Existenz der „etats
intermediaires avant G. H." durch die Papiere. Die dem Werke beigegebenen Tafeln liefern treue
Abbildungen der betreffenden Wasserzeichen in natürlicher Grösse, wie dies für das Studium uner-
lässlich erscheint; unsere Schlussvignette zeigt das Wasserzeichen des Phönix in geringer Reduction.
So befriedigend die von Wibiral hergestellte chronologische Reihenfolge der Papiersorten nach
ihren Marken ist, so muss doch die Unterlasfung jedes Versuches seinerseits, die Provenienz dieser
Papiere zu ergründen, als Lücke empfunden werden. Wir verkennen sicherlich nicht die grossen
Schwierigkeiten dieser Erforschung, allein bezüglich einiger Papiere des 17. Jahrhunderts ist der Fabri-
cationsort bekannt, insbesondere aus den auf die Hebung der Papierfabrication abzielenden Edicfen
Ludwig's XIV. So slammen die Papiere mit dem Doppel-C (IVeber's „Croix de Lorraine" Fig. 1—2C)
aus Nancy, jene mit den Lilienzeichen (Fig. 7—81) aus Strafsburg, die Marken Fig. 9—<f (Bäton de
Bäle) weisen auf Bafels Fabriken, endlich kennt man Rouen als Erzeugungsort der Agnus Dei-Papiere
(Fig. 14—i4b). Wir können nur wünschen, dass es dem regen Forschungstriebe Wibiral's gelinge, auch
über diesen wichtigen Punkt etwas mehr Licht zu verbreiten, und in einem Nachtrage, oder in einer
baldigen neuen Auflage des schätzbaren Werkes desfen Verdienste um die genauere Kenntniss der
Ikonographie, sowie der Papiere des 17. Jahrhunderts noch zu erhöhen.
Antwerpen. E. de Vlaeminck.

der

<jie

10 (II. A.)
 
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