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XV. Reinhard Graf zu Solms

bruch des Schmalkaldischen Krieges war Solms oberster Feldmarschall des
Kaisers (Hortleder 1645, 375) und am 15. April 1547 wurde Solms Ober-
kommandierender in Frankfurt a. M.; gleichzeitig erhielt er die Anwei-
sung, alle Verhandlungen mit dem Adel einzustellen. Einen Angriff auf
Frankfurt erlebte Solms nicht mehr, da bereits am 19. Juni 1547 Landgraf
Philipp dem Kaiser Abbitte leisten mußte. Der Landgraf hatte jedoch zur
Bedingung gemacht, daß Solms bei der demütigenden Zeremonie nicht an-
wesend sei (Rommel 1830, 211). Die Niederlage des hessischen Landgra-
fen wurde durch die Kapitulation von Halle (Hortleder 1645, 579-581)
endgültig besiegelt: Damit sollte Philipp seine militärische Handlungs-
fähigkeit verlieren; ausgerechnet sein Widersacher Solms sollte die Schlei-
fungsarbeiten beaufsichtigen (Küch 1904, Nr. 957; über den Verlauf der
Arbeiten vgl. ebd., Nr. 958).
Die immer wieder gezeigte Treue zum Kaiser brachte Solms neben zahl-
reichen militärischen Aufgaben auch das Amt eines Münzkommissars ein;
er hatte sich wiederholt für eine einheitliche Reichsmünze eingesetzt, um
auf diese Weise die kaiserliche Zentralgewalt gegenüber dem zersplitterten
Territorialfürstentum zu stärken. Als Solms merkte, daß die Fürstenoppo-
sition gegen den Kaiser immer stärker wurde, warnte er Karl V. Dadurch
zog er sich den Zorn des fürstlichen Lagers zu und man sah dort in ihm
einen gefährlichen Widersacher. Im Februar 1552 wurde Solms überfallen
und gefangengenommen. Um nun Reinhards militärische Handlungsfähig-
keit zu beschneiden, verlangte man die Auslieferung aller Geschütze aus
Lieh und Hohensolms.
Die Fürstenopposition wurde von Karl V. bald energisch bekämpft. Im
Vertrag von Passau (2. August 1551) wurden u. a. die Freilassung Landgraf
Philipps von Hessen und die Freigabe des Grafen Reinhard gegen Urfehde
verabredet (Sammlung der Reichsabschiede 1747 , 8, §24). Nach seiner
Freilassung trat Solms bald wieder in die Dienste des Kaisers. Er nahm im-
mer wieder an den Feldzügen gegen den französischen König teil. Erst
1557 kehrte er in die Heimat zurück und übernahm das Amt eines Obristen
des oberrheinischen Kreises; seine Aufgabe bestand in der militärischen
Organisation des Kreises. Auch Ferdinand I. griff auf die Dienste Solms’ zu-
rück. Der neue Kaiser hielt allerdings mehr von dessen militärischen als di-
plomatischen Fähigkeiten (Lanz 1846, Nr. 872 u. Nr. 877) und ernannte ihn
am 8. Mai 1558 zu seinem Rat. Aber Solms merkte, daß man ihm andere
vorzog und war darüber sehr verbittert. Bis in die letzten Wochen vor sei-
nem Tod aktiv, erkrankte er im Spätsommer 1562 schwer und starb am
23. September 1562. Er wurde in der Stiftskirche von Lieh beigesetzt.
Solms hat besonders an drei Orten als Festungsbaumeister gewirkt: in
Lieh, Hanau und Ingolstadt (vgl. Abb. 2a-c). Außerdem wurde er in
Augsburg zu Ausbesserungsarbeiten herangezogen und half beratend in
 
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