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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1897 — Heidelberg, 1896-1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.25133#0010
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1897

Heidelbeegek Akademische Mitteilungen

Nr. 2

Akademisches Direktorium.

Diejenigen Herren Studierenden, die seit
Aufstellung des Adressbuches filr das vorige
Semester ihre Wohnung gewechselt hahen, wer-
den dringend ersucht, ihre jetzige Wohunng auf
dem Sekretariat anzuzeigen.

Die Unterlassung dieser Anzeige kann nach
§ 15 der akademischen Vorschriften disciplinär
geahndet werden.

Heidelberg, 17. April 1897.

Der Prorektor:

Georg Meyer.

Akademisciies Direktorium.

Das von der Frau Dr. Succow gestiftete Stipendinm,
bestehend in einem nützlichen Buche für einen Stu-
dierenden der Theologie und einen Studierenden der Me-
dizin, wird zur Bewerbung ausgeschrieben.

Als Bewerber wird jeder Studierende der Theologie oder
Medizin zugelassen, welcher wenigstens ein volles Semester
der hiesigen theologisehen oder medizinischen Fakultät an-
gehört hat und zur Zeit der Bewerbung um das Stipendium
der nämlichen Fakultät noch angehört, sich über Fleiss,
Sittliclikeit und Dürftigkeit auszuweisen vermag. Den schrift-
lichen, auf dem Sekretariat abzugebenden Bewerbungen
sind beizufiigen:

1. Ein Zeugnis der Diziplinarbehörde über die Auffüh-
rung des Bewerbers während seines Aufenthaltes an
hiesiger Universität,

2. Zeugnisse über fleissigen und gedeihlichen Besuch
der während derselben gehörten Voriesungen,

8. Zeugnisse über gesetzliche Honorarfreiheit.

Die Anmeldungsfrist schliesst mit dem 31.Mai, spätere
Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.

Heidelberg, den 15. April 1897.

Der Prorektor:

Georg' Meyer.

Akademisches Direktorium.

Mit Bezug auf Art. 4 Ziff. 8 der Statuten des Akademi-
schen Krankenvereins wird bekannt gemacht, dass nach-
stehende Mitglieder des medizinischen Lehrkörpers sich be-
reit erklärt haben, bis auf Weiteres in ihrer Privatsprech-
stunde kranken Studierenden ärztlichen Bat unentgeltlich zu
erteilen und zwar die Herren:

Dr. Czerny, Geheimerat
„ Erb, Geheimerat
„ F i s c h e r, Privatdozent
„ Fleiner, Hofrat
„ v. H i p p e 1, Privatdozent
„ Hoffmann, Professor
„ Jordan, „

„ Jurasz, „

„ Knauff, Hofrat
„ Kraepelin, Professor
„ Leber, Geheimerat
„ Lossen, Professor

Dr. Oppenheimer, Professor
„ Passow, „

„ Schmidt, G. B., Privatdozent
„ Vierordt, Professor
„ Vulpius, Privatdozent
„ Weiss, Professor

Herr Prof. Dr. Jurasz ist bereit, kranlce Studierende
in ihren Wohnungen zu behandeln und Herr Dr. Jung im
zahnärztlichen Institut.

Heidelberg, den 15. April 1897.

Der Prorektor:
Georg Meyer.

Engerer Senat.

Aus der Pfarrer Herrmann’schen Stipendien-
Stiftung sollen für das Jahr 1897 drei Stipendien an die drei
bedürftigsten, wiirdigsten Studierenden der Theologie hiesiger
Hochschule vergeben werden. Vorzugsweise sollen Mitglieder
des homiletischen Seminars, insofern sie evang.-prot. Kon-
fession sind und obengedacbte Eigenschaften besitzen, mit
diesen Stipendien bedacht, und zu diesem Ende eine jährliche
Konkurrenz unter ihnen eröffnet werden. Jeder Seminarist
nämlich, der das Stipendium erhalten oder ferner geniessen
will, hat sich auch durch eine auszuarbeitende und zu hal-
tende Predigt über ein von dem zeitlichen Direktor aufzu-
gebendes Thema vor seinen Kommilitonen auszuzeichnen. Der
vorzüglichste der drei Stipendiaten soll am 25. August in
der evangelischen Hauptkirche zu Heidelberg eine Predigt
halten, die zum Zweck hat, aus Gründen der Vernunft und
Beligion zu frommen Stiftungen zu ermuntern; für die Predigt
ist noch eine besondere Prämie stiftungsmässig bestimmt.

Bewerber haben ihre Gesuche samt den Zeugnissen über
Bedürftigkeit und Fleiss bis zum 15. Mai auf dem Sekre-
tariat abzugeben.

Heidelberg, 21. April 1897.

Der Prorektor:

(Jeorg' Meyer.

Engerer Senat.

Aus der K ö s t e r - Stiftung in Heidelberg ist für das
Jahr von Ostern 1897 bis dahin 1898 ein Stipendium von
380 Mark zu vergeben.

Dasselbe ist — ohne besondere Vorbehalte hinsichtlich
der Konfession oder des Studiums — hauptsächlich für Stu-
dierende der Universität Heidelberg aus dem Grossherzogtum
bestimmt und sollen solche Bewerber besonders berücksichtigt
werden, welche in Heidelberg auch ihrer Militärpflicht ge-
nügen.

Bewerbungen sind unter Anschluss von Geburts-, Ver-
mögens-, Studien- und Sittenzeugnissen binnen vier Wochen
bei dem Grossh. Ministerium der Justiz, des Kultus und
Unterrichts einzureichen.

Heidelberg, den 1. Mai 1897.

Der Prorektor:

Georg Meyer.
 
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