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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1897 — Heidelberg, 1896-1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.25133#0017
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Akademische Mitteilüngen

FÜR DIE

HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI

Feenspkechee 119 HEIDELBERG Hauptsteasse 55 a.

Brscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden, Professoren und Altcn Herren zugestellt.

Sommer-Halbjahr 1897. Nr. 3. Samstag, 15. Mai 1897.

Bekanntmacliuiigeii der UniYersitäts-Beliörden.

Iinmatrikulatioiis-Koimiiissioii.

Die neu angekommenen Herren Studierenden werden auf-
gefordert, innerhalb zwei Tagen nach ihrer An-
kunft sich zum Zweck der Immatrikulation auf der Uni-
versitäts-Kanzlei (Universitätsgebäude, I. Stock) anzumelden
und ihre sämtlichen Legitimationspapiere zu übergeben.

Die Immatrikulationstagfahrten werden jeweils durch
besonderen Anschlag am schwarzen Brett bekannt gemacht
werden.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

1. Von Inländern:

Abgangszeugnisse von der Schule, eventuell von den
früher besucliten Universitäten; polizeiliches Führungs-
attest wird erfordert, wenn die Aufnahme hier nicht un-
mittelbar nach dem Abgang von der Schule oder Uni-
versität stattfindet.

2. Von Ausländern:

Pass oder Heimatschein, bei Mangel an Schulzeug-
nissen geeigneter anderer Ausweis iiber ihre persönlichen
Verhältnisse.

Heidelberg, den 15. April 1897.

D er Prorektor:

Oeorg- Meyer.

Zur Vornahme der III. Immatrikulation neu angekommener
Studierender haben wir Tagfahrt auf

.Uittwocli, (len 19. Mai 1897, Naclnn. 3 Uhr

anberaumt, wozu wir die betreftenden Herren Studierenden
in die Aula mit dem Anfiigen einladen, dass die Gebiihr für
die I mmatrikulation und zwar:

20 Mk. für diejenigen Herren, welche noch auf
keiner deutschen Hochschule immatrikuliert waren,

12 Mk. für diejenigen Herren, welche das Abgangs-
zeugnis einer deutschen Hochschule vorlegen,

unmittelbar vor der Immatrikulation in der Universitäts-
Kanzlei (I. Stock) zu entricbten ist.

Heidelberg, den 8. Mai 1897.

Der Prorektor:
(leorg Meyer.

Akademisclies Riiektoriiim.

Diejenigen Herren Studierenden, die seit
Aufstellung des Adressbuches für das vorige
Semester ihre Wohnung gewechselt haben, wer-
den dringend ersucht, ihre jetzige Woluiung anf
dem Sekretariat anzuzeigen.

Die Untei'lassung dieser Anzeige kann nach
§ 15 der akademischen Vorschriften disciplinär
geahndet werden.

Heidelberg, 17. April 1897.

Der Prorektor:

Georg Meyer.

Akademisclies Dircktorium.

Das von der Frau Dr. Succow gestiftete Stipendium,
bestehend in einem nützlicben Buche für einen Stu-
dierenden der Theologie und einen Studierenden der Me-
dizin, wird zur Bewerbung ausgeschrieben.

Als Bewerber wird jeder Studierende der Theologie oder
Medizin zugelassen, welcher wenigstens ein volles Semester
der hiesigen theologischen oder medizinischen Fakultät an-
gehört hat und zur Zeit der Bewerbung um das Stipendium
der nämlichen Fakultät nocli angehört, sicli über Fleiss,
Sittliclikeit und Dürftigkeit auszuweisen vermag. Den schrift-
lichen, auf dem Sekretariat abzugebenden Bewerbungen
sind beizufiigen:

1. Ein Zeugnis der Diziplinarbehörde iiber die Auffüh-
rung des Bewerbers während seines Aufenthaltes an
hiesiger U niversität,

2. Zeugnisse iiber fleissigen und gedeihlichen Besuch
der während derselben gehörten Vorlesungen,

8. Zeugnisse über gesetzliche Honorarfreiheit.

Die Anmeldungsfrist schliesst mit dem 31.Mai, spätere
Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.

Heidelberg, dcn 15. April 1897.

Der Proroktor:

Oeorg’ Meyer.
 
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